Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung

AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen

Durchführung von: „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung (im Sinne der §§ 302, 303 SGB V und § 105 SGB XI)" und „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne der §§ 301a, 302, 303 SGB V)".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-08 Auftragsbekanntmachung
2020-05-29 Ergänzende Angaben
2020-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: VG_2020_004
Kurze Beschreibung:
Durchführung von: „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung (im Sinne der §§ 302, 303 SGB V und § 105 SGB XI)" und „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne der §§ 301a, 302, 303 SGB V)".
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 54521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYDJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYDJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-219908
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I. d. R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person der Erklären-den/des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der Erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/dem Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise nachgelagert gleichartige Dienstleistungen i. S. v. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV benötigt werden. Im Rahmen des Digitale Versorgungsgesetz vom 9.12.2019 sind digitale Anwendungen (DIGA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen worden. Seit dem 1.1.2020 haben Versicherte Anspruch auf diese Leistungen nach §§ 33 a i. V. m. 139 e SGB V (Sozialgesetzbuch V). Die in Anspruch genommenen digitalen Gesundheitsanwendungen werden nach § 302 SGB V abgerechnet. Die finalen Rahmenbedingungen der Abrechnung stehen derzeit noch nicht fest. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Abrechnungsbedingungen für diese Leistungen in § 302 SGB V wird auch die Abrechnung dieser Leistungsart in gleichartiger Weise durchgeführt. Die technischen Schnittstellen mit dem Betriebssystem der Auftraggeberin entsprechen den Bedingungen dieser Ausschreibung, die Prüfungsinhalte werden entsprechend dem Vorgehen in der vorliegenden Ausschreibung vermittelt, indem im Bedarfsfall ein Pflichtenheft entwickelt und zur Verfügung gestellt werden wird. Gleich sind auch die Abrechnungswege. Die Bereitstellung der Daten zur Rechnungsprüfung erfolgt im Betriebssystem oscare(R), wie es auch bei der hiesigen Ausschreibung der Fall ist. In technischer Hinsicht wird die Benutzeroberfläche für den Prüfer eventuell schon auf ein modernes Format (Fiori) umgestellt sein. Insgesamt werden keine Papierbelege zur Rechnung der DIGA erwartet. Da es sich bei der vorgenannten Leistung um eine neue Leistung handelt, bestehen keinerlei Erfahrungswerte darüber, in welchem Umfang diese Leistung erbracht und abgerechnet wird. In dieser Hinsicht erfolgt im Falle der Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV eine in Ansehung dieser Unwägbarkeit vergaberechtskonforme Durchführung des Verfahrens, z. B. durch die Abfrage von Staffelpreisen. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYDJ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Informationen über Lose: Los 1 und Los 2.
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Rechnungsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach §§ 302, 303 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern" aus den Bereichen Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege und Pflegeversicherung als auch nach einvernehmlichen Festlegungen über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen sowie Einzelheiten des Datenträgeraustausches gemäß § 105 SGBXI in der jeweils gültigen Fassung.
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Bezeichnung des Loses: Durchführung von Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Rechnungsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach §§ 301a, 302, 303 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern" aus den Bereichen Heilmittel, Arzneimitteln von sonstigen Leistungserbringern, Hebammen, Rehasport/Funktionstraining und Fahrkosten in der jeweils gültigen Fassung.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Anlage_08_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
— Anlage_17_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer;
— Anlage_18_Eigenerklärung Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Anlage_14_Eigenerklärung Umsatz.
Mindeststandards:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche allgemeine Umsatz der Kalenderjahre 2017 bis 2019 für das Los 1 mindestens den Betrag von 3 000 000,00 EUR und für Los 2 mindestens den Betrag von 1 500 000,00 EUR aufweist. Wird auf beide Lose geboten, addiert sich der Mindestbetrag auf 4 500 000,00 EUR. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen und Bieter, die den Mindestumsatz nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anlage_11_Referenzliste;
— Anlage_09_Eigenerklärung_Betriebshaftpflicht.
Mindeststandards:
Des Weiteren betrachtet die Auftraggeberin die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzen nach Punkt 2.11.3. lit e. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Prüfung der Geeignetheit ist erforderlich, dass die im Anhang A zum Datenschutzvertrag (Anhang A zu Anlage 03 der Bewerbungsbedingungen) gestellten Fragestellungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen von Bewerberinnen/vom Bewerber zu beschreiben sind. Dazu ist die Anlage A vollständig auszufüllen. Dabei müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen mindestens den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Informationen hierzu erhalten Sie z. B. im Internet unter: www.bsi.bund.deDE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html
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Bieterinnen/Bieter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet angesehen und sind von der Bewertung auszuschließen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYDJ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
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Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I. d. R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
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Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person der Erklären-den/des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der Erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/dem Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
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Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
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Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise nachgelagert gleichartige Dienstleistungen i. S. v. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV benötigt werden.
Im Rahmen des Digitale Versorgungsgesetz vom 9.12.2019 sind digitale Anwendungen (DIGA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen worden. Seit dem 1.1.2020 haben Versicherte Anspruch auf diese Leistungen nach §§ 33 a i. V. m. 139 e SGB V (Sozialgesetzbuch V). Die in Anspruch genommenen digitalen Gesundheitsanwendungen werden nach § 302 SGB V abgerechnet. Die finalen Rahmenbedingungen der Abrechnung stehen derzeit noch nicht fest.
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Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Abrechnungsbedingungen für diese Leistungen in § 302 SGB V wird auch die Abrechnung dieser Leistungsart in gleichartiger Weise durchgeführt. Die technischen Schnittstellen mit dem Betriebssystem der Auftraggeberin entsprechen den Bedingungen dieser Ausschreibung, die Prüfungsinhalte werden entsprechend dem Vorgehen in der vorliegenden Ausschreibung vermittelt, indem im Bedarfsfall ein Pflichtenheft entwickelt und zur Verfügung gestellt werden wird. Gleich sind auch die Abrechnungswege. Die Bereitstellung der Daten zur Rechnungsprüfung erfolgt im Betriebssystem oscare(R), wie es auch bei der hiesigen Ausschreibung der Fall ist. In technischer Hinsicht wird die Benutzeroberfläche für den Prüfer eventuell schon auf ein modernes Format (Fiori) umgestellt sein. Insgesamt werden keine Papierbelege zur Rechnung der DIGA erwartet.
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Da es sich bei der vorgenannten Leistung um eine neue Leistung handelt, bestehen keinerlei Erfahrungswerte darüber, in welchem Umfang diese Leistung erbracht und abgerechnet wird. In dieser Hinsicht erfolgt im Falle der Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV eine in Ansehung dieser Unwägbarkeit vergaberechtskonforme Durchführung des Verfahrens, z. B. durch die Abfrage von Staffelpreisen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYDJ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: OJS 2020/S 092-219908 (2020-05-08)
Ergänzende Angaben (2020-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von: „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung (im Sinne der §§ 302, 303 SGB V und § 105 SGB XI)“ und „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne der §§ 301a, 302, 303 SGB V)“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254841
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 092-219908
ABl. S-Ausgabe: 105
Quelle: OJS 2020/S 105-254841 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von: — „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung (im Sinne der §§ 302, 303 SGB V und § 105 SGB XI)" und — „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne der §§ 301a, 302, 303 SGB V)".
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-554086
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYMT

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Durchführung von:
— „Aufgaben der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung
und Aufgaben der Rechnungsprüfung der Pflegeversicherung (im Sinne der §§ 302, 303 SGB V und § 105 SGB XI)" und
(im Sinne der §§ 301a, 302, 303 SGB V)".

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-16 📅
Name: DAVASO GmbH
Postanschrift: Sommerfelder Straße 120
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…"
Quelle: OJS 2020/S 225-554086 (2020-11-13)