Aufhebung von Open House Verfahren (Botulimuntoxin Typ A, Enoxaparin, Infliximab, Leuprorelin, Paliperidon)
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Die Open House Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen zu den Wirkstoffen
— Botulinumtoxin Typ A, ATC M03AX21, Verfahren 2019/S 247- 608478,
— Enoxaparin, ATC B01AB05, Verfahren 2019/S 093- 224191,
— Infliximab, ATC L04AB02, Verfahren 2019/ S 155- 381989,
— Leuprorelin, ATC L02AE02, Verfahren 2019/ S 247- 608474,
— Paliperidon, ATC N05AX13, Verfahren 2019/ S 027 - 059520 und 2019/ S074- 174731.
Werden mit Wirkung zum 31.1.2021 aufgehoben und in Kürze zum 1.2.2021 neu veröffentlicht.
Hierbei handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open House Modell.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-30.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-11-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2020-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de 📧
Telefon: +49 61964069711 📞
Fax: +49 6966816559711 📠
URL der Dokumente: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582599
ABl. S-Ausgabe: 237
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: z. Hd. Frau Corinna Varelmann
Dokumente URL: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 237-582599 (2020-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die Open House Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen zu den Wirkstoffen
— Botulinumtoxin Typ A, ATC M03AX21, Verfahren 2019/S 247- 608478,
— Enoxaparin, ATC B01AB05, Verfahren 2019/S 093- 224191,
— Infliximab, ATC L04AB02, Verfahren 2019/ S 155- 381989,
— Leuprorelin, ATC L02AE02, Verfahren 2019/ S 247- 608474,
— Paliperidon, ATC N05AX13, Verfahren 2019/ S 027 - 059520 und 2019/ S074- 174731.
Werden mit Wirkung zum 31.1.2021 aufgehoben und in Kürze zum 1.2.2021 neu veröffentlicht.
Hierbei handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open House Modell.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de 📧
Telefon: +49 61964069711 📞
Fax: +49 6966816559711 📠
URL der Dokumente: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582599
ABl. S-Ausgabe: 237
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Open House Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen zu den Wirkstoffen
— Botulinumtoxin Typ A, ATC M03AX21, Verfahren 2019/S 247- 608478,
— Enoxaparin, ATC B01AB05, Verfahren 2019/S 093- 224191,
— Infliximab, ATC L04AB02, Verfahren 2019/ S 155- 381989,
— Leuprorelin, ATC L02AE02, Verfahren 2019/ S 247- 608474,
— Paliperidon, ATC N05AX13, Verfahren 2019/ S 027 - 059520 und 2019/ S074- 174731.
Werden mit Wirkung zum 31.1.2021 aufgehoben und in Kürze zum 1.2.2021 neu veröffentlicht.
Hierbei handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open House Modell.
Die genannten Verfahren werden mit Wirkung zum 31.1.2021 aufgehoben. Der Abschluss neuer Verträge aufgrund dieser Verfahren ist nicht mehr möglich. Alle bestehenden Verträge wurden zum 31.1.2021 gekündigt. Ein neues Open House Verfahren zu den genannten Wirkstoffen wird in Kürze veröffentlicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: z. Hd. Frau Corinna Varelmann
Dokumente URL: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine Weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes
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Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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