1. Angebote einschließlich die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zur oben genannten Angebotsfrist an den entsprechenden Stellen der Formblätter handschriftlich unterschrieben, eingescannt und als ein PDF-Dokument unter Verwendung der E-Mail-Adresse
evergabe@hdbg.bayern.de einzusenden. Als Betreff ist "Angebot für Aufsichts-, Service- und Schließdienst MdBG" zu verwenden. Die Größe des Anhangs darf 20 Megabyte nicht überschreiten.
Angebotsschreiben, die nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Angebote, die nach Ablauf des Einreichtermins eingehen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, ebenso Angebote, die an eine andere E-Mail-Adresse eingesandt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
2. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
3. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
4. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt.
5. Bei Nachweisen reicht eine Kopie aus. Der Auftraggeber behält sich aber vor, sich das Original zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vorlegen zu lassen.
6. Geforderte Erklärungen/Nachweise und die damit korrespondierende Eignung, die in Form anerkannter Präqualifikationssysteme vorliegen, werden zugelassen und anerkannt.
7. Sollten sich aus Sicht des Unternehmens Verfahrensfragen bzw. Verständnisfragen zu den Vergabeunterlagen ergeben oder sich einzelne Anforderungen widersprechen, so haben die Unternehmen dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen und diesen um Aufklärung zu bitten.
Der Auftraggeber wird nach Prüfung ggf. eine notwendige Ergänzung/Änderung der Vergabeunterlagen, zur Wahrung des Wettbewerbs, auf der o.g. Webseite zur Verfügung stellen.
Verfahrensfragen bzw. Verständnis- oder Inhaltsfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform an die E-Mail Adresse der Vergabestelle (
vergabe@hdbg.bayern.de) zu richten.
Um eine für die Bieter auskömmliche Bearbeitungsfrist der Vergabeunterlagen sicherzustellen, können formale und inhaltliche Fragen zu den Vergabeunterlagen nur beantwortet werden, wenn diese bis spätestens 20. August 2020 gestellt wurden.
Fragen nach Ablauf dieser Frist sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Beantwortung. Fortbestehende Unklarheiten hat das Unternehmen als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Fragen der Unternehmen und die Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Unternehmen in anonymisierter Form über die Website zur Verfügung gestellt.
Die abschließende Überprüfung und ggf. Anpassung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber, um die Bieterfragen zu berücksichtigen, erfolgt danach voraussichtlich bis zum 28. August 2020.
Da Ergänzungen bzw. Anpassungen der Vergabeunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht völlig auszuschließen sind, bitten wir, vor dem 28. August 2020 von einer Angebotseinreichung abzusehen.
Die Bieter haben eigenverantwortlich regelmäßig zu prüfen, ob unter der oben genannten Webseite neue Informationen vom Auftraggeber eingestellt wurden.
8. Kleinere Unternehmen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen.
9. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen grundsätzlich zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Angebote im Verfahren.