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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist es, übergeordnete Vermessungsleistungen zur Vorbereitung, Zwischenkontrolle und Abnahme der Bauleistungen zu vergeben. Reine...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist es, übergeordnete Vermessungsleistungen zur Vorbereitung, Zwischenkontrolle und Abnahme der Bauleistungen zu vergeben. Reine Bauvermessungen erfolgen durch die jeweiligen Firmen. Der Leistungszeitraum des Auftragnehmers liegt zwischen November 2020 und Mitte 2025.
Details zum Leistungsgegenstand sind dem Leistungsbild zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Je nach Baugeschehen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Schwarzarbeiterbe-kämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3. Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein-halten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 12,50 EUR zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
4. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 LandesgleichstellungsG und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären.
Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte vereinbart.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Nachweis des Bestehens eines Versicherungsschutzes durch Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5. Nachweis des Bestehens eines Versicherungsschutzes durch Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und sonstige Schäden.
“Entsprechender Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor dem Zeit-punkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein. Alternativ kann eine Eigenerklärung mit der...”
Entsprechender Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor dem Zeit-punkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein. Alternativ kann eine Eigenerklärung mit der Bestätigung im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen beigelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. Referenzen des Unternehmens.
7. Mindestens 3 Mitarbeiter, davon min. 2 mit abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Vermessungswesen (oder vergleichbar)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Referenzen des Unternehmens.
7. Mindestens 3 Mitarbeiter, davon min. 2 mit abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Vermessungswesen (oder vergleichbar) und min. ein ÖbVI in dem Bundesland Berlin.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— zu 6. Lagepläne mit min. 3 Grundstücken und in Umgriff von mindestens 2,5 ha in den letzten 10 Jahren;
— zu 7. Nachweis: Beschreibung des Projektteams,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— zu 6. Lagepläne mit min. 3 Grundstücken und in Umgriff von mindestens 2,5 ha in den letzten 10 Jahren;
— zu 7. Nachweis: Beschreibung des Projektteams, Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeiter, Nachweis ÖbVl.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
c)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB,
d) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes,
e) Nachunternehmer Erklärung,
f) ggf. Erklärung Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-27
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-27
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Ohne Teilnahme von Bietern
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2020/S 081-191110 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Fax: +49 3068926467 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.stadtundland.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BF_VE015 übergeordnete Vermesserleistungen
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Ausschreibung ist es, übergeordnete Vermessungsleistungen zur Vorbereitung, Zwischenkontrolle und Abnahme der Bauleistungen zu vergeben.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist es, übergeordnete Vermessungsleistungen zur Vorbereitung, Zwischenkontrolle und Abnahme der Bauleistungen zu vergeben.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 081-191110
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.
Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Telefon: +49 3090138316📞
Quelle: OJS 2020/S 095-227574 (2020-05-13)