Ausbau der A7 zwischen Fulda AS/Fulda Mitte und AD Fulda

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda

Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der BAB 7 zwischen der Anschlussstelle Fulda/Mitte und dem Autobahndreieck Fulda (BAB-km 563,200 bis 569,100) in Fahrtrichtung Würzburg. Die Trasse ver-läuft durch die Gemeindegebiete von Petersberg, Künzell und Eichenzell. Der Planungsabschnitt be-ginnt an der Anschlussstelle Fulda/Mitte (Stat. 0,000). Hier wird auch die B 458 überführt. Bei Stat. 0,706 wird der Wirtschaftsweg „Lanneshofweg" unterführt. Bei Stat. 1,045 befindet sich der Parkplatz „Röther Tannen", dieser ist über Verzögerungs- und Beschleunigungsspur an die BAB 7 angeschlossen. Bei Station 1,313 wird die Kreisstraße K 52 über die Autobahn geführt. Bei Station 2,112 befindet sich eine weitere Wirtschaftswegeüberführung. Bei Station 3,144 befindet sich die Überführung der Landesstraße L 3377, die von Künzell in Richtung Dietershausen führt.
Die auszuführende Leistung umfasst die Fahrbahnerneuerung inkl. Entwässerung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-13 Auftragsbekanntmachung
2020-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2020-0001
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der BAB 7 zwischen der Anschlussstelle Fulda/Mitte und dem Autobahndreieck Fulda (BAB-km 563,200 bis 569,100) in Fahrtrichtung Würzburg. Die Trasse ver-läuft durch die Gemeindegebiete von Petersberg, Künzell und Eichenzell. Der Planungsabschnitt be-ginnt an der Anschlussstelle Fulda/Mitte (Stat. 0,000). Hier wird auch die B 458 überführt. Bei Stat. 0,706 wird der Wirtschaftsweg „Lanneshofweg" unterführt. Bei Stat. 1,045 befindet sich der Parkplatz „Röther Tannen", dieser ist über Verzögerungs- und Beschleunigungsspur an die BAB 7 angeschlossen. Bei Station 1,313 wird die Kreisstraße K 52 über die Autobahn geführt. Bei Station 2,112 befindet sich eine weitere Wirtschaftswegeüberführung. Bei Station 3,144 befindet sich die Überführung der Landesstraße L 3377, die von Künzell in Richtung Dietershausen führt. Die auszuführende Leistung umfasst die Fahrbahnerneuerung inkl. Entwässerung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
Postanschrift: Schillerstraße 8
Postleitzahl: 36043
Postort: Fulda
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: heike.moerler@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 611 / 366-3212 📞
Fax: +49 611 / 366-3303 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f9d9eecac-244c97bb7184721a 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 011-021715
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der BAB 7 zwischen der Anschlussstelle Fulda/Mitte und dem Autobahndreieck Fulda (BAB-km 563,200 bis 569,100) in Fahrtrichtung Würzburg. Die Trasse ver-läuft durch die Gemeindegebiete von Petersberg, Künzell und Eichenzell. Der Planungsabschnitt be-ginnt an der Anschlussstelle Fulda/Mitte (Stat. 0,000). Hier wird auch die B 458 überführt. Bei Stat. 0,706 wird der Wirtschaftsweg „Lanneshofweg" unterführt. Bei Stat. 1,045 befindet sich der Parkplatz „Röther Tannen", dieser ist über Verzögerungs- und Beschleunigungsspur an die BAB 7 angeschlossen. Bei Station 1,313 wird die Kreisstraße K 52 über die Autobahn geführt. Bei Station 2,112 befindet sich eine weitere Wirtschaftswegeüberführung. Bei Station 3,144 befindet sich die Überführung der Landesstraße L 3377, die von Künzell in Richtung Dietershausen führt.
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Die auszuführende Leistung umfasst die Fahrbahnerneuerung inkl. Entwässerung.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph.1-5,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph.1-5.
Leistungszeitraum, Fristen:
— Beginn der Ausführung: Nach Zuschlagserteilung,
— Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung,
— Fertigstellung Voruntersuchung: bis 4 Monate nach Auftragserteilung,
— Fertigstellung Vorentwurf: bis 4 Monate nach Ende Vorentwurf,
— Fertigstellung Genehmigungsplanung: bis 2 Monate nach Ende Vorentwurf,
— Fertigstellung Ausführungsplanung: bis 4 Monate nach Vorlage Baurecht.
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 15 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,
Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
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Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
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Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
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b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, [§ 124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen.
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Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
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Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
— Planung Verkehrsanlage,
— Planung Entwässerungsanlage (RRB),
Sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Planung
Verkehrsanlage, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
Entwässerungsanlage (RRB), das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
— Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planungs Verkehrsanlage und Planung Entwässerungsanlage (RRB)müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium (§ 46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums wird der folgende Aufgabenbereich berücksichtigt:
Planung Verkehrsanlage
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
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Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
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Und insbesondere auf
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BA2 Frau Heike Mörler
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.hessen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f9d9eecac-244c97bb7184721a 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dezernat Baudurchführung und Bauvertragsrecht
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: BA2, Frau Heike Mörler
Telefon: +49 6113663212 📞
Fax: +49 6113663303 📠
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0 📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de 📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2020/S 011-021715 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der BAB 7 zwischen der Anschlussstelle Fulda/Mitte und dem Autobahndreieck Fulda (BAB-km 563,200 bis 569,100) in Fahrtrichtung Würzburg. Die Trasse ver-läuft durch die Gemeindegebiete von Petersberg, Künzell und Eichenzell. Der Planungsabschnitt be-ginnt an der Anschlussstelle Fulda/Mitte (Stat. 0,000). Hier wird auch die B 458 überführt. Bei Stat. 0,706 wird der Wirtschaftsweg „Lanneshofweg" unterführt. Bei Stat. 1,045 befindet sich der Parkplatz "Röther Tannen", dieser ist über Verzögerungs- und Beschleunigungsspur an die BAB 7 angeschlos-sen. Bei Station 1,313 wird die Kreisstraße K 52 über die Autobahn geführt. Bei Station 2,112 befindet sich eine weitere Wirtschaftswegeüberführung. Bei Station 3,144 befindet sich die Überführung der Landesstraße L 3377, die von Künzell in Richtung Dietershausen führt. Die auszuführende Leistung umfasst die Fahrbahnerneuerung inkl. Entwässerung.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 119-289852
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 011-021715
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der BAB 7 zwischen der Anschlussstelle Fulda/Mitte und dem Autobahndreieck Fulda (BAB-km 563,200 bis 569,100) in Fahrtrichtung Würzburg. Die Trasse ver-läuft durch die Gemeindegebiete von Petersberg, Künzell und Eichenzell. Der Planungsabschnitt be-ginnt an der Anschlussstelle Fulda/Mitte (Stat. 0,000). Hier wird auch die B 458 überführt. Bei Stat. 0,706 wird der Wirtschaftsweg „Lanneshofweg" unterführt. Bei Stat. 1,045 befindet sich der Parkplatz "Röther Tannen", dieser ist über Verzögerungs- und Beschleunigungsspur an die BAB 7 angeschlos-sen. Bei Station 1,313 wird die Kreisstraße K 52 über die Autobahn geführt. Bei Station 2,112 befindet sich eine weitere Wirtschaftswegeüberführung. Bei Station 3,144 befindet sich die Überführung der Landesstraße L 3377, die von Künzell in Richtung Dietershausen führt.
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Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: -Objektplanung Verkehrsanlage Lph.1-5 –Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph.1-5 Leistungszeitraum, Fristen:
— Beginn der Ausführung: Nach Zuschlagserteilung -Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung.
— Fertigstellung Voruntersuchung: bis 4 Monate nach Auftragserteilung;
— Fertigstellung Vorentwurf: bis 4 Monate nach Ende Vorentwurf;
— Fertigstellung Genehmigungsplanung: bis 2 Monate nach Ende Vorentwurf;
— Fertigstellung Ausführungsplanung: bis 4 Monate nach Vorlage Baurecht Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Name: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151885-0 📞
E-Mail: darmstadt@kuk.de 📧
Land: Darmstadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 119-289852 (2020-06-17)