Ausbau des 5G Testfeldes & Kopplung der FhG Institute Fokus mittels Glasfaser

Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal deutsche eVergabe

Ausbau des 5G Testfeldes & Kopplung der FhG Institute Fokus mittels Glasfaser.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-11.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: E_115_216465 AnSc-golame
Kurze Beschreibung:
“Ausbau des 5G Testfeldes & Kopplung der FhG Institute Fokus mittels Glasfaser.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Basisstationen für den Mobilfunk 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal deutsche eVergabe
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: fraunhofer@deutsche-evergabe.de 📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 052-122948
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen

“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 052-122948 (2020-03-11)