Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ mit zutreffendem Inhalt vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe);
— exakte Handelsbezeichnung, Herkunft, Liefersteinbruch des angebotenen Naturwerksteins gemäß Vorbemerkung Pkt. 4 des LVs;
— Prüfzeugnisse zu folgenden Materialkennwerten gemäß den nachfolgenden Punkten 1 bis 9 des jeweils angebotenen Naturwerksteins entsprechend der Vorbemerkung Pkt. 4 des LVs:
1. Petrographische Beschreibung gemäß EN 12407,
2. Wasseraufnahme gemäß EN 13755: u. a. Angabe Einzelwerte, Mittelwert, Oberer Erwartungswert,
3. Biegefestigkeit gemäß EN 12372: u. a. Angabe Einzelwerte, Mittelwert, Unterer Erwartungswert, Standardabweichung,
4. Druckfestigkeit gemäß EN 1926: u. a. Angabe Einzelwerte, Mittelwert, Unterer Erwartungswert, Standardabweichung,
5. Frost-Tauwechsel-Beständigkeit, Nachweis der Beständigkeit über die Biegefestigkeit gemäß EN 12371/EN 12372: u. a. Angabe Mittlere Biegefestigkeit vor 48 (oder 56) Zyklen Frost-Tau-Wechsel sowie Mittlere Biegefestigkeit nach 48 (oder 56) Zyklen Frost-Tau-Wechsel,
6. Frost-Tauwechsel-Beständigkeit, Nachweis der Beständigkeit über die Druckfestigkeit gemäß EN 12371/EN 1926: u. a. Angabe Mittlere Druckfestigkeit vor 48 (oder 56) Zyklen Frost-Tau-Wechsel sowie Mittlere Druckfestigkeit nach 48 (oder 56) Zyklen Frost-Tau-Wechsel,
7. Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz gemäß „TL Pflaster-StB 06. Verschärfte Prüfung mit 48/25 Zyklen (je nach Gestein) und einer 2 %-igen NaCl-Lösung,
8. Rostgefährdung nach DIN 52008:2006-03,
9. Widerstand gegen Verschleiß gemäß DIN EN 14157, Verfahren B.
Anerkannt werden dabei nur Prüfzeugnisse, die zumindest den folgenden Kriterien entsprechen:
— Abfassung in deutscher Sprache;
— Erstellung durch ein in Europa (Land muss CEN-Mitglied sein) ansässiges, allgemein anerkanntes, vom Lieferanten unabhängiges Prüfinstitut;
— nicht älter als 2 Jahre (Prüfzeugnisse zu Nr. 2, 3 und 4);
— nicht älter als 10 Jahre (Prüfzeugnisse zu Nr. 1, 5, 6 und 7):
—— Erklärung über das Vorhandensein ausreichender Liefer- und Verarbeitungskapazitäten gemäß Vorbemerkung Pkt. 4 des LVs;
—— Leistungserklärung bzgl. CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO entsprechend der Vorbemerkung Pkt.7 des LVs;
—— Nachweis Prüfverfahren mit 48/25 Zyklen (je nach Gestein) und einer 2 %-igen NaCl-Lösung durch ein unabhängiges Prüfinstitut (gemäß Vorbemerkung Pkt. 3.1 des LVs);
—— Nachweis Einhaltung von Sozialstandards über das Zertifikat der Auditierung des Lieferanten gemäß sozialen Standards ILO Kernarbeitsnormen TÜV Rheinland oder gleichwertig (siehe Vorbemerkung Pkt. 3.1 des LVs).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
— Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ mit zutreffendem Inhalt im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer;
— Erklärungen/Nachweise entsprechend Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ mit zutreffendem Inhalt vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe);
— Erklärungen/Nachweise entsprechend Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ mit zutreffendem Inhalt von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer;
— Prüfzeugnisse zu folgenden Materialkennwerten gemäß der nachfolgenden Punkte 10 und 11 des jeweils angebotenen Naturwerksteins entsprechend der Vorbemerkung Pkt. 4 des LVs:
10. Gleitwiderstand gemäß EN 14231 für die Oberfläche von Straßenbelägen in Abhängigkeit von der Oberflächenbearbeitung (sofern Oberflächenrauigkeit bei Messung nach EN 13373:2003, 5.3 weniger als 1 mm),
11. Ausflusszeit gemäß EN 13036-3 für die Oberfläche von Straßenbelägen in Abhängigkeit von der Oberflächenbearbeitung (sofern Oberflächenrauigkeit bei Messung nach EN 13373:2003, 5.3 weniger als 1 mm).
Anerkannt werden dabei nur Prüfzeugnisse, die zumindest den folgenden Kriterien entsprechen:
— Abfassung in deutscher Sprache;
— Erstellung durch ein in Europa (Land muss CEN-Mitglied sein) ansässiges, allgemein anerkanntes, vom Lieferanten unabhängiges Prüfinstitut;
— nicht älter als 2 Jahre sowie bezogen auf die aktuelle Herstellung (Prüfzeugnisse zu Nr. 10 und 11);
—— nachfolgende Gesteinsmuster je angebotener Naturwerksteinvarietät gemäß Vorbemerkung Pkt. 5 des LVs:
— Naturwerksteine (Bodenplatten) für eine Referenzmusterfläche von 1 m;
— Naturwerksteine (Pflastersteine) für eine Referenzmusterfläche von 1 m.
Alle Gesteinsmuster sind auf der Unterseite oder auf den Seitenflächen dauerhaft mit folgenden Informationen zu versehen:
— Baumaßnahme;
— Petrographischer Name;
— Handelsname;
— Herkunftsland und Ort der Gewinnungsstätte;
— Name des Bieters:
—— der Bauherr behält sich vor, durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen bei Bedarf die relevanten Lagerstätten bzw. die Produktionsbetriebe im Herstellerland zu inspizieren und gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen (mineralogisch-petrographisch/ technisch-physikalisch) an vor Ort entnommenen Gesteinsproben durchführen zu lassen, so dass im Hinblick auf die Erfüllung der gestellten Anforderungen eine Bewertung möglich ist (gemäß Vorbemerkung Pkt. 6 des LVs).
Der Inhalt des Formblattes „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ ist unter Abschnitt VI.3) aufgelistet.
Nähere Informationen zu präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen sind unter Abschnitt VI. 3) dargestellt.