Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:
— Bieterangabenverzeichnis,
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend,
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019), sofern zutreffend,
— Referenzen von mind. 3 gleichgelagerten Maßnahmen (Straßenbau, Platzbau) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Übergabe detaillierte Maßnahmenbeschreibung – Die Angabe von Größe, Baukosten, Ausführungsjahr alleine ist nicht ausreichend.).
Die Maßnahmen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
— Komplexe Baumaßnahme im innerstädtischen Bereich unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenbahnnahverkehrs.
An den Maßnahmen waren gleichzeitig mind. 2 weitere Gewerke (z. B. Stahlbau – Geländer) beteiligt.
Die bearbeitete bzw. hergestellte Fläche liegt über 2 000 m für die Natursteinarbeiten in gebundener Bauweise.
Ausführung von Naturwerksteinverlegearbeiten von Plattenbelägen in gebundener Bauweise:
— die Maßnahmen wurden ohne Eignungsleihe im eigenen Unternehmen ausgeführt,
— Nachweis der Eignung der für die Baumaßnahme vorgesehenen Personen,
— Nachweis der Eignung der für die Baumaßnahme vorgesehenen Personen (z. B. durch Übergabe Befähigungsnachweise/entsprechende Zertifikate (Ausbildungsurkunden etc.), Übergabe Nachweis Berufserfahrung in gebundener Bauweise – mind. 3 Jahre,
— der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über ausreichend geeignete technische Ausstattung/Ausrüstung zur Umsetzung der vorgesehenen Leistungen (Übergabe Liste technische Ausrüstung),
— Für die Ausführung der Kanalbauarbeiten ist der Nachweis der Zulassung/Listung der Städtischen Werke Magdeburg erforderlich. Der Nachweis ist beizufügen,
— Nachweis der Fachkunde bezüglich der Ausführung und Herstellung von farbigen Asphalten. Der Einbau ist nur mit entsprechend geschulten Arbeitskräften auszuführen,
— für die geplanten Leistungen stehen dem Unternehmen mind. 15 Beschäftigte (ohne Büropersonal) zur Verfügung, die für die Ausführung eingesetzt werden können. Der Einsatz von mind. 5 Personen ist garantiert. Der Nachweis kann über das vorhandene Personal sowie den Auftragsbestand mit den dortigen Ausführungsmengen und -zeiten erfolgen. Alternativ ist dies über eine namentliche Aufstellung möglich,
— für die Baustelle ist dauerhaft der Einsatz eines deutschsprachigen Poliers auf der Baustelle abgesichert. Hier ist eine namentliche Nennung erforderlich.
Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ (Formblatt 124 VHB 2017 – Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 – Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 – Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu.