Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017-2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 150 000 EUR/a (5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 150 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (2,5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017-2019 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschn. ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 1 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt.),
— durchschn. < 1 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden
Bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzen jeweils erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 6 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen bzw. ein sonstiges Ingenieurbauwerk (Gruppe 6 bzw. 7 gem. § 41 HOAI)?Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen bzw. ein sonstiges Ingenieurbauwerk (Gruppe 6 bzw. 7 gem. § 41 HOAI) (max. 6 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten des Ingenieurbauwerks ≥ 750 000 EUR brutto) (max. 6 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 5-8 (§ 43 HOAI) erbracht (max. 6 Pkt.),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mind. die Lph. 8 od. das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Pkt.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C — Kriterienkatalog" zu entnehmen.