Ausführung von Dekorationsarbeiten sowie Lieferung der notwendigen Zugvorrichtungen und Materialien für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg
Hierzu zählen das Anfertigen, Anbringen und Abnehmen von Sonnenschutzvorhängen, Stores und Verdunkelungsvorhängen sowie die Lieferung der notwendigen Zugvorrichtungen und Materialien in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausführung von Dekorationsarbeiten sowie Lieferung der notwendigen Zugvorrichtungen und Materialien für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt...”
Titel
Ausführung von Dekorationsarbeiten sowie Lieferung der notwendigen Zugvorrichtungen und Materialien für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg.
FB 2019000826
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Produkte/Dienstleistungen: Gardinen📦
Kurze Beschreibung:
“Hierzu zählen das Anfertigen, Anbringen und Abnehmen von Sonnenschutzvorhängen, Stores und Verdunkelungsvorhängen sowie die Lieferung der notwendigen...”
Kurze Beschreibung
Hierzu zählen das Anfertigen, Anbringen und Abnehmen von Sonnenschutzvorhängen, Stores und Verdunkelungsvorhängen sowie die Lieferung der notwendigen Zugvorrichtungen und Materialien in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 200 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Wandsbek
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorhänge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stores📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Innenausstattungsartikel aus Textilstoffen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bänder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textilband📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorhangschienen und Vorhänge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorhangschienen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzvorrichtungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) — Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Ausführen von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) — Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Ausführen von Dekorationsarbeiten sowie die Lieferung der notwendigen Zugvorrichtungen und Materialen für alle Dienststellen der FHH. Hierzu zählen das Anfertigen, Abnehmen und Anbringen von Sonnenschutzvorhängen, Stores und Verdunkelungsvorhängen sowie Reparaturen und Lieferung von Ersatzteilen in den Dienststellen der FHH. Weiterhin sind die Hochschule für angewandte Wissenschaften, Hochschule für Musik und Theater und die Hochschule für bildende Künste zum Abrufen aus dem Rahmenvertrag berechtigt.
Diese Ausschreibung ist in Lose unterteilt. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit einem oder mehreren Auftragnehmern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am...”
Beschreibung der Verlängerungen
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 30.6.2022.
Danach verlängert er sich zweimalig um ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.6.2024, wenn nicht einer der Vertragspartner 7 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Eimsbüttel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Altona
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Bergedorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Harburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Hamburg-Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Hamburg-Mitte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 1), 2) und 3) genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die unter 1), 2) und 3) genannten Unterlagen von jedem Mitglied vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweisebeibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. Von allen Bietern ist einzureichen:
1) eine Eigenerklärung zur Eignung (E1);
2) die Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVergabegesetz (S1);
3) ein Nachweis (z. B. Gesellen- oder Meisterbrief) (E3) darüber beizufügen, dass mindestens die/der InhaberIn oder ein/e MitarbeiterIn des Unternehmens eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Raumausstatterin bzw. zum Raumausstatter oder einer vergleichbaren Qualifikation hat;
4) Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei; E4).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von allen Bietern ist einzureichen:
5) Referenzen (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von allen Bietern ist einzureichen:
5) Referenzen (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen (mindestens 2) sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— Jährlicher Auftragswert zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— 5 000 000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden,
— 100 000 EUR für Vermögensschäden,
— 50 000 EUR für Schlüsselverlust,
— 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
2) Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Finanzbehörde Hamburg
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1,2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag. Aus technischen Gründen konnte nur die Bezeichnung als Lieferauftrag ausgewählt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 034-079574 (2020-02-17)
Ergänzende Angaben (2020-03-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 034-079574
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe;
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe;
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1,2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag. Aus technischen Gründen konnte nur die Bezeichnung als Lieferauftrag ausgewählt werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe;
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe;
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1,2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag. Aus technischen Gründen konnte nur die Bezeichnung als Lieferauftrag ausgewählt werden.
Wichtiger Hinweis:
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg;
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Korrekturzyklus 1: Änderungen in den Kontaktdaten der Vergabekammer (s.o.)
Korrekturzyklus 2: Verlängerung der Angebotsfrist auf den 23.3.2020.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Text
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Text
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wichtiger Hinweis:
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.“
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-23 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-23 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text:
“Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49...”
Text
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231448
Fax: +49 40428232020
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: +49...”
Text
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231448
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
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Quelle: OJS 2020/S 057-136010 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 910 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 057-136010
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bezirk Wandsbek
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reiner Gerlach Raumausstattung
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 555 340 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bezirk Eimsbüttel
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bezirk Altona
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fülscher Raumausstatter
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 425 350 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Bezirk Bergedorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 186 450 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Bezirk Harburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 182 000 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Bezirk Hamburg-Nord
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 273 600 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Bezirk Hamburg-Mitte
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 286 250 💰
“Bitte beachten Sie, dass das Los 2 Bezirk Eimsbüttel aufgehoben wurde da keine wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 109-264451 (2020-06-04)