Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere: — Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, — Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, — Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 2020000406
Kurze Beschreibung:
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere:
— Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit,
— Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens,
— Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen.
Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere:
— Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit,
— Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens,
— Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen.
Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-521947
ABl. S-Ausgabe: 213
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere:
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere:
— Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit,
— Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens,
— Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen.
Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31.5.2025, falls er nicht gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung steht beiden Vertragsparteien zu. Kündigungen müssen dem anderen Vertragsteil 6 Monate vor Ablauf des Vertrages zugehen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31.5.2025, falls er nicht gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung steht beiden Vertragsparteien zu. Kündigungen müssen dem anderen Vertragsteil 6 Monate vor Ablauf des Vertrages zugehen.
Beschreibung der Optionen: Abholung der Sendungen durch den Auftragnehmer nach Bedarf des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklären Sie sich bereit, im Falle eines beabsichtigten Zuschlags zugunsten Ihres Unternehmens der Vergabestelle binnen 10 Tagen ab Zugang einer Aufforderung in Textform (§ 126 b BGB) folgende Dokumente zu übersenden:
— Eine Kopie der Urkunde über die Lizenz zur Postbeförderung nach § 6 Postgesetz (PostG); ggf. mit allen Nebenbestimmungen.
— Eine Kopie der Entgeltgenehmigung für förmliche Zustellungen im Bundesgebiet nach § 34 PostG.
Die Übersendung kann in Textform erfolgen. Soweit Sie den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsehen, sind auch für diese Unternehmen die oben genannten Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen. (A-Kriterium).
2. Erklären Sie sich bereit, die unter K1 genannten Dokumente auf Anforderung der Vergabestelle binnen eines Monats, nachdem ein Zuschlag zugunsten Ihres Unternehmens erteilt wurde, vollständig, d. h. ggf. mit allen Nebenbestimmungen, in beglaubigter Kopie zu übersenden? (A-Kriterium).
2. Erklären Sie sich bereit, die unter K1 genannten Dokumente auf Anforderung der Vergabestelle binnen eines Monats, nachdem ein Zuschlag zugunsten Ihres Unternehmens erteilt wurde, vollständig, d. h. ggf. mit allen Nebenbestimmungen, in beglaubigter Kopie zu übersenden? (A-Kriterium).
3. Wie hoch war Ihr Umsatz im Bereich der Briefdienstleistungen (einschl. Postzustellungsaufträge) in den letzten 3 Geschäftsjahren? (I-Kriterium).
4. Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der Postdienstleistungen beschäftigt? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens 3 Jahren? Wie hoch ist der Anteil der seit mindestens 3 Jahren in Ihrem Unternehmen tätigen Bediensteten, die regelmäßig mit förmlichen Postzustellungsaufträgen beschäftigt sind? (I-Kriterium).
4. Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der Postdienstleistungen beschäftigt? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens 3 Jahren? Wie hoch ist der Anteil der seit mindestens 3 Jahren in Ihrem Unternehmen tätigen Bediensteten, die regelmäßig mit förmlichen Postzustellungsaufträgen beschäftigt sind? (I-Kriterium).
5. Benennen Sie maximal 3 Referenzen über Vertragsverhältnisse, die mit der Art und dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bitte benennen Sie gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummern). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei dem Referenzgeber zu verifizieren.
5. Benennen Sie maximal 3 Referenzen über Vertragsverhältnisse, die mit der Art und dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bitte benennen Sie gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummern). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei dem Referenzgeber zu verifizieren.
Bewertet wird jede Referenz für sich. Für das Erreichen der Maximalpunktzahl reicht eine sehr gute Referenz aus. Defizite können mit einer anderen Referenz nicht ausgeglichen werden.
Bei der Bewertung liegt der Fokus auf der Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang, Inhalt, Dauer und Komplexität.
Aus Ihrer Antwort müssen diese Anforderungen daher eindeutig zu entnehmen sein. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte).
6. Stellen Sie Ihre Organisations- sowie Ihre Infrastruktur dar und erläutern Sie diese. Stellen Sie dar, über welche logistische Infrastruktur (Transport-, Sortierzentralen o. ä.) Sie ggf. in Kooperation mit anderen Unternehmen verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (Pkw, Lkw, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie bzw. Ihre Kooperationspartner bzw. Unterauftragnehmer verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Aus den Darstellungen muss hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die vertraglichen Anforderungen erfüllen können. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte).
6. Stellen Sie Ihre Organisations- sowie Ihre Infrastruktur dar und erläutern Sie diese. Stellen Sie dar, über welche logistische Infrastruktur (Transport-, Sortierzentralen o. ä.) Sie ggf. in Kooperation mit anderen Unternehmen verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (Pkw, Lkw, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie bzw. Ihre Kooperationspartner bzw. Unterauftragnehmer verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Aus den Darstellungen muss hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die vertraglichen Anforderungen erfüllen können. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte).
7.1. Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular „Informationen zu statistischen Angaben".
7.2. Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? (IKriterium)
7.3. Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht. (I-Kriterium)
8.1. Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. (A-Kriterium)
8.2. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
9. Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig:
— Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB? (A-Kriterium).
— Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen? (A-Kriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe oben III.1.1)
Bei den Eignungskriterien Nrn. 5 und 6 müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe oben III.1.1)
Bei den Eignungskriterien Nrn. 5 und 6 müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: OJS 2020/S 213-521947 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen
Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere
— Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit,
— Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens,
— Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen.
Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen
Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere
— Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit,
— Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens,
— Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen.
Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen
Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere
Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: Deutsche Post AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.