Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 5 Jahren (seit dem 1.9.2015) vorzulegen.
A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorzulegen.
1) alle für die Karten-/Datenträger-Verarbeitung erforderlichen IT-Systeme, das heißt, ein Karten-/Datenträgermanagementsystem, ein Autorisierungssystem und ein Clearingsystem, jeweils innerhalb der EU, durch den Bewerber bereitgestellt wurden und mit diesen Systemen insgesamt mehr als 500 000 Transaktionen und mindestens 20 000 Karten / Datenträger durchgeführt worden sind und
2) eine Transaktionsverarbeitung mit (Online-) Autorisierung und Clearing stattfand und
3) eine technische Kontoführung für Guthabenkarten/-datenträger durchgeführt wurde und
4) die Speicherung und Verarbeitung der Transaktionsdaten von Guthabenkarten/Datenträgern durchgeführt wurden und
5) eine Sperrung einzelner Karten/Datenträger realisiert wurde und
6) eine Aufladung von Guthaben auf die Karte/Datenträger zu beliebigen Zeitpunkten realisiert wurde.
B) Darüber hinaus hat der Bewerber folgende Referenzen vorzulegen:
1) Der Bewerber hat bereits KYC-Prozesse an Verkaufs-, Auflade- und Akzeptanzstellen unter Erfüllung der regulatorischen Vorgaben durchgeführt.
2) Der Bewerber hat bereits Zahl- und Auflademöglichkeiten mit den ausgegebenen Karten/Datenträgern über eine vorhandene Infrastruktur am POS (z. B. Zahlungsverkehrsterminals) und im Webshop realisiert.
3) Der Bewerber hat ein Online-Portal bereitgestellt, in dem Endkunden Informationen zu den eingesetzten Karten/Datenträgern angezeigt wurden und in dem Guthaben auf den Karten/Datenträgern gegen internetübliche Zahlverfahren aufgeladen wurden.
Die Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte erfolgen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung;
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3) Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben der Transaktionszahlen und ausgegebenen Karten / Datenträgern,
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.