Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eines der größten europäischen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bankdienstleistungen
Referenznummer: FEM2-0398-2020
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eines der größten europäischen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eines der größten europäischen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bankdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Datum des Beginns: 2021-03-19 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-486406
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0398-2020 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (Angebotsfrist: 21.12.2020, 12.00) einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0398-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.10.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1)):
7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1)) eingereicht werden.
10. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 21.12.2020, 12.00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, ob er die Mussanforderungen (MA) und wie er die Bewertungsanforderungen (BA) erfüllt; ggf. ist dies durch Entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Erfüllt der Bieter eine MA nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die 4 bestplatzierten Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 18.1.2021 bis 22.1.2021 statt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den Unterlagen als „Muss-Anforderungen“ bezeichnet sind, sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen somit keine Mindestanforderungen enthalten, die von vornherein einer möglichen Verhandlung entzogen sind.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese Werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0398-2020 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (Angebotsfrist: 21.12.2020, 12.00) einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0398-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.10.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1)):
7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1)) eingereicht werden.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, ob er die Mussanforderungen (MA) und wie er die Bewertungsanforderungen (BA) erfüllt; ggf. ist dies durch Entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Erfüllt der Bieter eine MA nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die 4 bestplatzierten Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 18.1.2021 bis 22.1.2021 statt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den Unterlagen als „Muss-Anforderungen“ bezeichnet sind, sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen somit keine Mindestanforderungen enthalten, die von vornherein einer möglichen Verhandlung entzogen sind.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese Werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eines der größten europäischen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt.
Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt.
Im Kern soll die Guthabenkarte (mit einem aufzuladenden Guthaben in Euro) wie folgt funktionieren:
— Sie erfordert kein Bankkonto und ermöglicht die Bezahlung von Fahrscheinen in Bussen und Bahnen der BVG (eine Speicherung von Fahrscheinen in der Guthabenkarte ist nicht vorgesehen).
— Sie kann an bestimmten Stellen erworben, freigeschaltet und mit einem bestimmten Mindest-/Maximalbetrag erstmalig aufgeladen werden. Sie kann zudem an bestimmten Stellen jederzeit erneut aufgeladen werden.
— Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG.
Um diese essentiellen Funktionen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Inhaber einer E-Geld Lizenz oder Banklizenz mit der Erlaubnis der BaFin zur Ausgabe von E-Geld in Deutschland ist. Der Auftragnehmer wird Herausgeber der Karte und Vertragspartner der Nutzer der Guthabenkarte sein. Die BVG definiert die grafische Gestaltung und das Layout der Vorder- und Rückseite der Karte. Das Design der Karte wird so sein, dass die Nutzer die Guthabenkarte als „BVG-Karte“ wahrnehmen. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 19.3.2021 bis zum 31.3.2025 geschlossen werden, mit einer Fortfühungsoption bis maximal 31.3.2028.
Um diese essentiellen Funktionen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Inhaber einer E-Geld Lizenz oder Banklizenz mit der Erlaubnis der BaFin zur Ausgabe von E-Geld in Deutschland ist. Der Auftragnehmer wird Herausgeber der Karte und Vertragspartner der Nutzer der Guthabenkarte sein. Die BVG definiert die grafische Gestaltung und das Layout der Vorder- und Rückseite der Karte. Das Design der Karte wird so sein, dass die Nutzer die Guthabenkarte als „BVG-Karte“ wahrnehmen. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 19.3.2021 bis zum 31.3.2025 geschlossen werden, mit einer Fortfühungsoption bis maximal 31.3.2028.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 43 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 43 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie — soweit anwendbar — § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie — soweit anwendbar — § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3) Ziff. 7.
4. Der AN muss (i) eine Erlaubnis zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts nach § 11 ZAG innehaben oder als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassen sein und (ii) eine Kopie der Erlaubnis bzw. Zulassung vorlegen.
4. Der AN muss (i) eine Erlaubnis zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts nach § 11 ZAG innehaben oder als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassen sein und (ii) eine Kopie der Erlaubnis bzw. Zulassung vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld gemäß III.1.3) in den letzten 5 Jahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld gemäß III.1.3) in den letzten 5 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 5 Jahren (seit dem 1.9.2015) vorzulegen.
A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorzulegen.
1) alle für die Karten-/Datenträger-Verarbeitung erforderlichen IT-Systeme, das heißt, ein Karten-/Datenträgermanagementsystem, ein Autorisierungssystem und ein Clearingsystem, jeweils innerhalb der EU, durch den Bewerber bereitgestellt wurden und mit diesen Systemen insgesamt mehr als 500 000 Transaktionen und mindestens 20 000 Karten / Datenträger durchgeführt worden sind und
1) alle für die Karten-/Datenträger-Verarbeitung erforderlichen IT-Systeme, das heißt, ein Karten-/Datenträgermanagementsystem, ein Autorisierungssystem und ein Clearingsystem, jeweils innerhalb der EU, durch den Bewerber bereitgestellt wurden und mit diesen Systemen insgesamt mehr als 500 000 Transaktionen und mindestens 20 000 Karten / Datenträger durchgeführt worden sind und
2) eine Transaktionsverarbeitung mit (Online-) Autorisierung und Clearing stattfand und
3) eine technische Kontoführung für Guthabenkarten/-datenträger durchgeführt wurde und
4) die Speicherung und Verarbeitung der Transaktionsdaten von Guthabenkarten/Datenträgern durchgeführt wurden und
5) eine Sperrung einzelner Karten/Datenträger realisiert wurde und
6) eine Aufladung von Guthaben auf die Karte/Datenträger zu beliebigen Zeitpunkten realisiert wurde.
B) Darüber hinaus hat der Bewerber folgende Referenzen vorzulegen:
1) Der Bewerber hat bereits KYC-Prozesse an Verkaufs-, Auflade- und Akzeptanzstellen unter Erfüllung der regulatorischen Vorgaben durchgeführt.
2) Der Bewerber hat bereits Zahl- und Auflademöglichkeiten mit den ausgegebenen Karten/Datenträgern über eine vorhandene Infrastruktur am POS (z. B. Zahlungsverkehrsterminals) und im Webshop realisiert.
3) Der Bewerber hat ein Online-Portal bereitgestellt, in dem Endkunden Informationen zu den eingesetzten Karten/Datenträgern angezeigt wurden und in dem Guthaben auf den Karten/Datenträgern gegen internetübliche Zahlverfahren aufgeladen wurden.
Die Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte erfolgen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung;
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3) Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben der Transaktionszahlen und ausgegebenen Karten / Datenträgern,
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
Mindeststandards:
Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn:
1) mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte vorgelegt werden und
2) mindestens eine Referenz vorgelegt wird, mit der der Bewerber KYC-Prozesse an Verkaufs-, Auflade- und Akzeptanzstellen unter Erfüllung der regulatorischen Vorgaben belegt und
3) mindestens eine Referenz vorgelegt wird, mit der der Bewerber Zahl- und Auflademöglichkeiten mit den ausgegebenen Karten/Datenträgern über eine vorhandene Infrastruktur am POS (z. B. Zahlungsverkehrsterminals) und im
Webshop belegt und
4) mindestens eine Referenz vorgelegt wird, mit der der Bewerber darstellt, dass ein Online-Portal bereitgestellt wurde, in dem Endkunden Informationen zu den
Eingesetzten Karten/Datenträgern angezeigt wurden und in dem Guthaben auf den Karten/Datenträgern gegen internetübliche Zahlverfahren aufgeladen wurden.
Die Darstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen dieser Punkte 1) bis 4) kann durch mehrere verschiedene Referenzprojekte erbracht werden.
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) ausreichend, wenn die Anforderung von einem Unternehmen erfüllt wird.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
— Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung,
— Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung,
— die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0398-2020 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (Angebotsfrist: 21.12.2020, 12.00) einzureichen.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0398-2020 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (Angebotsfrist: 21.12.2020, 12.00) einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0398-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.10.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0398-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.10.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1)):
7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1)) eingereicht werden.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, ob er die Mussanforderungen (MA) und wie er die Bewertungsanforderungen (BA) erfüllt; ggf. ist dies durch Entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, ob er die Mussanforderungen (MA) und wie er die Bewertungsanforderungen (BA) erfüllt; ggf. ist dies durch Entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Erfüllt der Bieter eine MA nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die 4 bestplatzierten Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 18.1.2021 bis 22.1.2021 statt.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die 4 bestplatzierten Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 18.1.2021 bis 22.1.2021 statt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den Unterlagen als „Muss-Anforderungen“ bezeichnet sind, sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen somit keine Mindestanforderungen enthalten, die von vornherein einer möglichen Verhandlung entzogen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den Unterlagen als „Muss-Anforderungen“ bezeichnet sind, sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen somit keine Mindestanforderungen enthalten, die von vornherein einer möglichen Verhandlung entzogen sind.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese Werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese Werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 GWB Abs. 3 unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 200-486406 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Um diese essentiellen Funktionen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Inhaber einer E-Geld Lizenz oder Banklizenz mit der Erlaubnis der BaFin zur Ausgabe von E-Geld in Deutschland ist. Der Auftragnehmer wird Herausgeber der Karte und Vertragspartner der Nutzer der Guthabenkarte sein. Die BVG definiert die grafische Gestaltung und das Layout der Vorder- und Rückseite der Karte. Das Design der Karte wird so sein, dass die Nutzer die Guthabenkarte als „BVG-Karte“ wahrnehmen. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 19.3.2021 bis zum 31.3.2025 geschlossen werden, mit einer Fortfühungsoption bis maximal 31.3.2028. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
— Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Um diese essentiellen Funktionen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Inhaber einer E-Geld Lizenz oder Banklizenz mit der Erlaubnis der BaFin zur Ausgabe von E-Geld in Deutschland ist. Der Auftragnehmer wird Herausgeber der Karte und Vertragspartner der Nutzer der Guthabenkarte sein. Die BVG definiert die grafische Gestaltung und das Layout der Vorder- und Rückseite der Karte. Das Design der Karte wird so sein, dass die Nutzer die Guthabenkarte als „BVG-Karte“ wahrnehmen. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 19.3.2021 bis zum 31.3.2025 geschlossen werden, mit einer Fortfühungsoption bis maximal 31.3.2028. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-01 📅
Name: BewGe AVS / Helaba / transact
Postanschrift: Josephsplatz 8 (c/o AVS GmbH)
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9218020📞
E-Mail: info@avs.de📧
Land: Oberfranken🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.