Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019-2023)

Landkreis Osterholz

Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019-2023). Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Der Ausbau soll in den Bereichen Infrastruktur (Los 1), Schulen (Los 2) und Gewerbe (Lose 3-5) erfolgen. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-05 Auftragsbekanntmachung
2021-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Referenznummer: 2020002052
Kurze Beschreibung:
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019-2023). Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Der Ausbau soll in den Bereichen Infrastruktur (Los 1), Schulen (Los 2) und Gewerbe (Lose 3-5) erfolgen. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internet-Telefondienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osterholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osterholz
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Postleitzahl: 27711
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de 📧
Telefon: +49 4791930-1290 📞
Fax: +49 47919301299 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=AIrwndwUsXA%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
2023-07-11 📅
2023-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-374934
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Infrastruktur
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Osterholz betreibt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisstadt und den kreisangehörigen Gemeinden den zukunftsfähigen Breitbandausbau für den gesamten Landkreis. Nachdem in den vergangenen Jahren zum Teil unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln von verschiedenen Telekommunikationsunternehmen eine flächendeckende Grundversorgung sowie in weiten Bereichen des Landkreises auch eine Versorgung mit Downloadraten von mindestens 30 Mbit/s und mehr hergestellt werden konnte, geht es nun darum, die verbliebenen letzten „weißen NGA-Flecken“ (Versorgung unter 30 Mbit/s im Download) zu tilgen und Downloadraten von 1 Gigabit/s im Landkreis Osterholz zu erreichen. Zugleich soll ein weiterer großer Schritt in Richtung flächendeckender Gigabitversorgung im Landkreis Osterholz gegangen werden.
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Mittels Markterkundungsverfahren wurde geprüft, wo sich die letzten „weißen NGA-Flecken“ mit einer Versorgung von aktuell unter 30 Mbit/s im Landkreis Osterholz befinden. Das Ergebnis der Markterkundung zeigt derzeit eine Versorgungslage mit besonderer Ausprägung von unterversorgten Adressen in ländlicher Einzellage. Ballungen von unterversorgten Adressen finden sich vor allem in den nordwestlichen Gebieten des Landkreises in der Gemeinde Schwanewede, der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Samtgemeinde Hambergen.
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Für die unterversorgten Gebiete wurden dem Landkreis Osterholz von Land und Bund Fördermittel bewilligt. Auf Grundlage der Vorgaben der Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes Niedersachsen ist ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren zur Auslobung einer Beihilfe für einen Gigabitausbau im Landkreis Osterholz durchzuführen.
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Zusätzliche Informationen:
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.
Bezeichnung des Loses: Schulen und Krankenhäuser
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Osterholz betreibt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisstadt und den kreisangehörigen Gemeinden den zukunftsfähigen Breitbandausbau für den gesamten Landkreis. Nachdem in den vergangenen Jahren zum Teil unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln von verschiedenen Tele-kommunikationsunternehmen eine flächendeckende Grundversorgung sowie in weiten Bereichen des Landkreises auch eine Versorgung mit Downloadraten von 30 Mbit/s und mehr hergestellt werden konnte, geht es nun darum, die verbliebenen letzten „weißen NGA-Flecken“(Versorgung unter 30 Mbit/s.) zu tilgen und Downloadraten von 1 Gigabit/s im Landkreis Osterholz zu erreichen. Zugleich soll ein weiterer großer Schritt in Richtung flächendeckender Gigabitversorgung im Landkreis Osterholz gegangen werden.
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Insbesondere Schulen haben in den letzten Jahren erhöhte Bandbreitenbedürfnisse entwickelt, die zukünftig noch weiter steigen werden. Schüler und Schülerinnen lernen mehr und mehr digital. Nicht zuletzt auch durch den von Bund und Ländern geschlossenen DigitalPaktSchule, wird eine weitere technische Aufrüstung der Schulen ermöglicht. Eine zuverlässige und hohe Bandbreite ist für die Schulen im Landkreis Osterholz daher unerlässlich.
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Vor allem Letzteres gilt auch für die Krankenhäuser im Landkreis Osterholz. Geräte wie beispielsweise CT, MRT und Ultraschall sind schon lange digital. Weitere neuere Formen der Behandlung wie Telemedizin, personalisierte Medizin oder auch spezielle Patientenüberwachung mit Sensorik können nur noch mit IT-Unterstützung umgesetzt werden.
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Mittels Markterkundungsverfahren wurde deshalb geprüft, wo sich die letzten unterversorgten Schulen und Krankenhäuser im Landkreis Osterholz befinden. Das Ergebnis der Markterkundung zeigt derzeit eine Unterversorgung von insgesamt 20 Schulen und 2 Krankenhäusern. Drei Schulen und ein Krankenhaus liegen dabei in einem größeren „weißen Fleck“.
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Für die unterversorgten Schulen und Krankenhäuser wurden dem Landkreis Osterholz von Land und Bund Fördermittel bewilligt. Auf dieser Grundlage sollen im Rahmen der hier beschriebenen Leistung („Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“) 17 Schulen und 1 Krankenhaus mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden. Auf Basis der Vorgaben der Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes Niedersachsen ist ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren zur Auslobung einer Beihilfe für den Gigabitausbau durchzuführen.
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Bezeichnung des Loses: Gewerbegebiete in den Gemeinden Grasberg, Ritterhude und Hambergen,
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Osterholz betreibt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisstadt und den kreisangehörigen Gemeinden den zukunftsfähigen Breitbandausbau für den gesamten Landkreis. Nachdem in den vergangenen Jahren zum Teil unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln von verschiedenen Telekommunikationsunternehmen eine flächendeckende Grundversorgung sowie in weiten Bereichen des Landkreises auch eine Versorgung mit Downloadraten von 30 Mbit/s und mehr hergestellt werden konnte, geht es nun darum, die verbliebenen letzten „weißen NGA-Flecken“(Versorgung unter 30 Mbit/s) zu tilgen und Downloadraten von 1 Gigabit/s im Landkreis Osterholz zu erreichen.
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Zugleich soll im Landkreis Osterholz ein weiterer großer Schritt in Richtung flächendeckender Gigabitversorgung gegangen werden.
Insbesondere Gewerbetreibende haben in den letzten Jahren erhöhte Bandbreitenbedürfnisse entwickelt, die zukünftig noch weiter steigen werden. Arbeitsprozesse werden mehr und mehr digital. Neue Technologien wie Cloud Computing, künstliche Intelligenz, Virtual Reality und 3D-Druck sind nur einige Beispiele. Eines ist all diesen neuen Technologien gemein: Sie benötigen schnelle, zuverlässige Internetverbindungen und das in beide Richtungen (also im Down- und Upload).
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Mittels Markterkundungsverfahren wurde deshalb geprüft, wo sich die letzten unterversorgten Gewerbegebiete im Landkreis Osterholz befinden. Das Ergebnis der Markterkundung zeigt derzeit unterversorgte Gewerbegebiete in allen kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinde Worpswede. Agglomerationen von unterversorgten Gewerbegebieten lassen sich insbesondere in den Gemeinden Lilienthal, Ritterhude und Schwanewede sowie in der Kreisstadt Osterholz-Scharmbeck finden.
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Für die unterversorgten Gewerbegebiete wurden dem Landkreis Osterholz von Land und Bund Fördermittel bewilligt. Auf dieser Grundlage sollen im Rahmen der hier beschriebenen Leistung („Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“) insgesamt sechs Gewerbegebiete in den Gemeinden Grasberg und Ritterhude sowie der Samtgemeinden Hambergen mit symmetrisch, gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden. Auf Basis der Vorgaben der Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes Niedersachsen ist ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren zur Auslobung einer Beihilfe für den Gigabitausbau durchzuführen.
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Bezeichnung des Loses: Gewerbegebiete Stadt Osterholz-Scharmbeck und Gemeinde Schwanewede
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Für die unterversorgten Gewerbegebiete wurden dem Landkreis Osterholz von Land und Bund Fördermittel bewilligt. Auf dieser Grundlage sollen im Rahmen der hier beschriebenen Leistung („Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“) insgesamt zwölf Gewerbegebiete in der Gemeinde Schwanewede und in der Stadt Osterholz-Scharmbeck in sieben zusammenhängenden Teilgebieten mit symmetrisch, gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden. Auf Basis der Vorgaben der Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes Niedersachsen ist ein transparentes, diskriminierungs-freies Verfahren zur Auslobung einer Beihilfe für den Gigabitausbau durchzuführen.
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Bezeichnung des Loses: Gewerbegebiete Gemeinde Lilienthal
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Für die unterversorgten Gewerbegebiete wurden dem Landkreis Osterholz von Land und Bund Fördermittel bewilligt. Auf dieser Grundlage sollen im Rahmen der hier beschriebenen Leistung („Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“) insgesamt vier Gewerbegebiete in der Gemeinde Lilienthal mit symmetrisch, gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden. Auf Basis der Vorgaben der Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes Niedersachsen ist ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren zur Auslobung einer Beihilfe für den Gigabitausbau durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Osterholz
Landkreis Osterholz, Gemeinde Lilienthal

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 1.1.2020) oder vergleichbarer Nachweis;
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Erklärung durchschnittlicher Jahresumsatz und zu den Bilanzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017 - 2019 (Anlage 10, Formblatt 1). Der Landkreis Osterholz behält sich die Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen/Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog vor;
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— durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den Jahren 2017 - 2019 (Anlage 10, Formblatt 2);
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV analog) über 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle der Gewährung der Beihilfe zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind;
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— Eigenerklärung des Bewerbers und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters darüber, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen (Anlage 8);
der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte (Anlage 8);
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen (Anlage 8);
— Eigenerklärung des Bewerbers, zur Eintragung im Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Das Formblatt 124 (aus dem Vergabehandbuch des Bundes, Anlage 9) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV akzeptiert.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage vergleichbarer Referenzen (Errichtung oder Betrieb eines Glasfasernetzes mit mind. 500 Anschlüssen) (Leistungserbringung nach dem 1.1.2016 begonnen, Anlage 10, Formblatt 3 für die Errichtung von gigabitfähigen Netzen oder Formblatt 4 für den Betrieb von gigabitfähigen Netzen sowie Bereitstellung von Angeboten breitbandiger Telekommunikationsdienste).
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Mindeststandards:
Vorlage einer vergleichbaren Referenz (Errichtung oder Betrieb eines Glasfasernetzes mit mind. 500 Anschlüssen) (Leistungserbringung nach dem 1.1.2016 begonnen, Anlage 10, Formblatt 3 für die Errichtung von gigabitfähigen Netzen oder Formblatt 4 für den Betrieb von gigabitfähigen Netzen sowie Bereitstellung von Angeboten breitbandiger Telekommunikationsdienste). Die Vorlage einer vergleichbaren Referenz stellt eine Mindestanforderung (KO-Kriterium) dar. Die weiteren Referenzen werden für die Bewertung der Teilnahmeanträge herangezogen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass der Bewerber die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Falle der Gewährung der Beihilfe einhalten wird. Erklärung des Bewerbers darüber, dass er die für die Förderung maßgebenden Vorgaben und gesetzlichen Vorgaben im Falle der Gewährung der Beihilfe einhalten wird.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019);
— durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei Jahre (2017, 2018 und 2019);
— Referenzen für die Errichtung von gigabitfähigen Netzen bzw. Referenzen für den Betrieb von gibabitfähigen Netzen.
Nähere Informationen zur Bewertung der vorgenannten Kriterien sind der Anlage 14 „Bewertungsmatrix“ Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
— durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019);
— durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2017, 2018 und 2019);
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertriebs- und Service Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einbringen/Einbindung vorhandener Infrastrukturen
Alternative Verlegemethoden
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertriebs- und Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,25 %
2,25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sonström, Doris
Internetadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=AIrwndwUsXA%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zu Ziffer: II.1.6) Angaben zu den Losen: Der Bieter kann auf alle Lose bieten, aber auch auf weniger;
— Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter https://root.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung als Unternehmen auf dem Vergabeportal ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da nur bei Angabe einer E-Mailadresse sichergestellt ist, dass das Unternehmen automatisiert über Änderungen im Vergabeverfahren und evtl. Bieterfragen und -antworten informiert wird;
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— Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Beihilfen zum Gigabitausbau bzw. Ausbau gibabitfähiger Netze, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Vergabe dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Osterholz avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund– nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen zu gewährleisten. Neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts hat der Zuwendungsempfänger auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichteinhaltung der in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 41312943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag analog zu den Regelungen in §§ 160, 161 GWB nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 153-374934 (2020-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus / der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019 — 2023). Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Der Ausbau soll in den Bereichen Infrastruktur (Los 1), Schulen (Los 2) und Gewerbe (Lose 3 — 5) erfolgen. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
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Gesamtwert des Auftrags: 2473844.53 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 079-203150
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 153-374934
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Infrastruktur.
Bezeichnung des Loses: Schulen
Kurze Beschreibung: Schulen.
Bezeichnung des Loses: Gewerbe Grasberg, Hambergen, Ritterhude
Kurze Beschreibung: Gewerbe Grasberg, Hambergen, Ritterhude.
Bezeichnung des Loses: Gewerbe Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede
Kurze Beschreibung: Gewerbe Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede.
Bezeichnung des Loses: Gewerbe Lilienthal
Kurze Beschreibung: Gewerbe Lilienthal.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einbringen / Einbindung vorhandener Infrastrukturen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: EWE TEL GmbH
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 856910.92 EUR 💰
469418.49 EUR 💰
856006.72 EUR 💰
291508.4 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Ziel dieses Wettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Beihilfen zum Gigabitausbau bzw. Ausbau gibabitfähiger Netze, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Vergabe dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 079-203150 (2021-04-19)