Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHunterwww.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3) Ausschreibungsbedingungen:
3.1) Grundlagen: Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können.
Das Verhandlungsfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb: Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, ein erstes indikatives Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bieter für den Schritt 2 auswählen und diese zu Verhandlungen auffordern;
Schritt 2: Abgabe eines Angebots: Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 10 des Jahres 2020 zur Verhandlungen in der KW 11 eingeladen;
Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss: Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter – ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche – zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote auf Grundlage der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NVBW, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben;
3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge: Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag, 20.2.2020, 12:00 Uhr in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH vorliegen. Die Abgabe der elektronischen Anträge erfolgt über die Vergabeplattform ELVIS SubREPORT unter der ID: E77791587.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am gleichen Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Hinweise zur Datenverarbeitung (Datenschutz) sind unter
https://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ zu finden;
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal Subreport darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 12.2.2020, 12:00 Uhr auf dem Portal Subreport
https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E77791587 eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten;
3.6) Erstattung von Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.