Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur Förderung von Kontrollinfrastruktur für E-Tickets und dem weiteren Ausbau von E-Ticketsystemen im Land, https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/F%C3%B6rderprogramme/Foerderprogramm_E-Tickets_LETS_go.pdf, (LETS = Landesweites E-Ticket-System) zu beraten und zu unterstützen. Die Landesregierung möchte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere die Nutzung des Linienverkehrs des ÖPNV, noch attraktiver machen um bis 2030 die Verdoppelung der Fahrgastzahlen zu erreichen. Mit der Einführung von elektronischen Tickets (E-Ticket) wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert. In Verbindung mit der Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs wurde die Chance genutzt, landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur (Lizenzierungsverfahren) einzuführen. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können. Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „Lets go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, sind die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „Lets go!“ wurde ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Kontrollinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Treiber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 0100/2020
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur Förderung von Kontrollinfrastruktur für E-Tickets und dem weiteren Ausbau von E-Ticketsystemen im Land, https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/F%C3%B6rderprogramme/Foerderprogramm_E-Tickets_LETS_go.pdf, (LETS = Landesweites E-Ticket-System) zu beraten und zu unterstützen. Die Landesregierung möchte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere die Nutzung des Linienverkehrs des ÖPNV, noch attraktiver machen um bis 2030 die Verdoppelung der Fahrgastzahlen zu erreichen. Mit der Einführung von elektronischen Tickets (E-Ticket) wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert. In Verbindung mit der Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs wurde die Chance genutzt, landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur (Lizenzierungsverfahren) einzuführen. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können.
Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „Lets go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, sind die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „Lets go!“ wurde ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Kontrollinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Treiber.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/...”
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3.1. Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums, sowie andere beteiligte Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote:
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 1.7.2020, 12.00 Uhr
Elektronisch über die Vergabeplattform www.dtvp.de unter der Nummer CXP4YNBDADL in Textform bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 22.6.2020, 12.00 Uhr
Auf der Vergabeplattform www.dtvp.de unter der Nummer CXP4YNBDADL eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6. Erstattung von Aufwendungen:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur Förderung von Kontrollinfrastruktur für E-Tickets und dem weiteren Ausbau von E-Ticketsystemen im Land, https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/F%C3%B6rderprogramme/Foerderprogramm_E-Tickets_LETS_go.pdf, (LETS = Landesweites E-Ticket-System) zu beraten und zu unterstützen. Die Landesregierung möchte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere die Nutzung des Linienverkehrs des ÖPNV, noch attraktiver machen um bis 2030 die Verdoppelung der Fahrgastzahlen zu erreichen. Mit der Einführung von elektronischen Tickets (E-Ticket) wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert. In Verbindung mit der Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs wurde die Chance genutzt, landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur (Lizenzierungsverfahren) einzuführen. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können.
“Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „Lets go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur...”
Kurze Beschreibung
Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „Lets go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, sind die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „Lets go!“ wurde ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Kontrollinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Treiber.
Mehr anzeigen
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „Lets go!“ zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „Lets go!“ zur Förderung von Kontrollinfrastruktur für E-Tickets und dem weiteren Ausbau von E-Ticketsystemen im Land, https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/F%C3%B6rderprogramme/Foerderprogramm_E-Tickets_LETS_go.pdf, (LETS = Landesweites E-Ticket-System) zu beraten und zu unterstützen. Die Landesregierung möchte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere die Nutzung des Linienverkehrs des ÖPNV, noch attraktiver machen um bis 2030 die Verdoppelung der Fahrgastzahlen zu erreichen. Mit der Einführung von elektronischen Tickets (E-Ticket) wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert. In Verbindung mit der Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs wurde die Chance genutzt, landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur (Lizenzierungsverfahren) einzuführen. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können.
“Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „Lets go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur...”
Kurze Beschreibung
Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „Lets go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, sind die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „Lets go!" wurde ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Kontrollinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Treiber
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Dauer: 14 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.”
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
“3.1. Grundlagen:” Mehr anzeigen (20) “Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
“Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche...”
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
“Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des...”
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums, sowie andere beteiligte Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
“3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote:”
“Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum”
“Mittwoch, 1.7.2020, 12.00 Uhr”
“Elektronisch über die Vergabeplattform www.dtvp.de unter der Nummer CXP4YNBDADL in Textform bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,...”
Zusätzliche Informationen
Elektronisch über die Vergabeplattform www.dtvp.de unter der Nummer CXP4YNBDADL in Textform bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle vorliegen.
“Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter...”
Zusätzliche Informationen
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
“Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
“3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:”
“Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in...”
Zusätzliche Informationen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen.
“Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 22.6.2020, 12.00 Uhr”
“Auf der Vergabeplattform www.dtvp.de unter der Nummer CXP4YNBDADL eingereicht werden.”
“Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter...”
Zusätzliche Informationen
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
“Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.”
“4. Formale Anforderungen an die Angebote:”
“4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,”
Zusätzliche Informationen
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
“4.2. Notwendiger Inhalt das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,”
“4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.” Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH”
“Wilhelmsplatz 11” Mehr anzeigen (1) “70182 Stuttgart”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“5.1. Ausschlussgründe:”
“Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach...”
Befähigung zur Berufsausübung
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (9) “Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde,...”
Befähigung zur Berufsausübung
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
“Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe...”
Befähigung zur Berufsausübung
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
“Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene...”
Befähigung zur Berufsausübung
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
“Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft...”
Befähigung zur Berufsausübung
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
“Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
“Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist in...”
Befähigung zur Berufsausübung
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen des Landes Baden-Württemberg zu verfahren.
“Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren...”
Befähigung zur Berufsausübung
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:”
“Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit:”
“Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),”
“b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Unterstützungsleistungen der letzten 3 Jahre, mit Angabe der...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Unterstützungsleistungen der letzten 3 Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
“c) Nachweise über folgende Kompetenz: Projekterfahrung mit digitalen Vertriebsstrategien in größeren ÖPNV-Tarifkooperationen,”
“d) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
d) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
“e) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
e) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart.
Zusätzliche Informationen:
“Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der im Angebot beschriebenen Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art und Umfang der Leistung
Preis (Gewichtung): 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe: Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730 Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 102-246269 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 0110/2020
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, um die NVBW und das VM bei der weiteren Durchführung des Projekts „LETS go!“ zur Förderung von Kontrollinfrastruktur für E-Tickets und dem weiteren Ausbau von E-Ticketsystemen im Land, https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/F%C3%B6rderprogramme/Foerderprogramm_E-Tickets_LETS_go.pdf, (LETS = Landesweites E-Ticket-System) zu beraten und zu unterstützen. Die Landesregierung möchte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere die Nutzung des Linienverkehrs des ÖPNV, noch attraktiver machen um bis 2030 die Verdoppelung der Fahrgastzahlen zu erreichen. Mit der Einführung von elektronischen Tickets (E-Ticket) wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert. In Verbindung mit der Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs wurde die Chance genutzt, landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur (Lizenzierungsverfahren) einzuführen. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können.
Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „LETS go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, sind die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „LETS go!“ wurde ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Kontrollinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Treiber.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „LETS go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur...”
Kurze Beschreibung
Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde vor dem Start des Projekts „LETS go!“ die Prüftechnik und Kontrollinfrastruktur identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, sind die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „LETS go!“ wurde ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Kontrollinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Treiber.
Mehr anzeigen Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-06 📅
Name: DIKS Consult
Postanschrift: Am Höchberg 52
Postort: Reichenberg
Postleitzahl: 97234
Land: Deutschland 🇩🇪 Würzburg, Landkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe: Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730 Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 154-377574 (2020-08-06)