Das VM beschäftigt sich in zahlreichen Projekten mit diversen Facetten von nachhaltiger Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbundes und der Förderung technischer Innovation ist die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit nachhaltiger Mobilitätsangebote ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Um Knotenpunkte nachhaltiger Mobilitätsangebote im öffentlichen Raum deutlich zu markieren, wird das VM noch dieses Jahr Städte mit vorbildlichem Angebot mit Mobilitätssäulen ausstatten. Die baulichen Elemente machen an zentralen Knotenpunkten nachhaltiger Mobilität aufmerksam auf die Verkehrswende, die zur Verfügung stehenden Mobilitätsoptionen und ergänzen das dort vorhandene Angebot um verkehrsbezogene Funktionen und Stadtmobiliar.
Die ausgeschriebene Lieferleistung betrifft einen Rahmenvertrag für die Produktion und Installation von bis zu 40 Mobilitätssäulen in 4 Pilotstädten in Baden-Württemberg. Die genaue Anzahl der Mobilitätssäulen hängt noch von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff./Teil B.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Mobilitätssäulen
2020/0230
Produkte/Dienstleistungen: Stadtmobiliar📦
Kurze Beschreibung:
“Das VM beschäftigt sich in zahlreichen Projekten mit diversen Facetten von nachhaltiger Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbundes und der Förderung...”
Kurze Beschreibung
Das VM beschäftigt sich in zahlreichen Projekten mit diversen Facetten von nachhaltiger Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbundes und der Förderung technischer Innovation ist die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit nachhaltiger Mobilitätsangebote ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Um Knotenpunkte nachhaltiger Mobilitätsangebote im öffentlichen Raum deutlich zu markieren, wird das VM noch dieses Jahr Städte mit vorbildlichem Angebot mit Mobilitätssäulen ausstatten. Die baulichen Elemente machen an zentralen Knotenpunkten nachhaltiger Mobilität aufmerksam auf die Verkehrswende, die zur Verfügung stehenden Mobilitätsoptionen und ergänzen das dort vorhandene Angebot um verkehrsbezogene Funktionen und Stadtmobiliar.
Die ausgeschriebene Lieferleistung betrifft einen Rahmenvertrag für die Produktion und Installation von bis zu 40 Mobilitätssäulen in 4 Pilotstädten in Baden-Württemberg. Die genaue Anzahl der Mobilitätssäulen hängt noch von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff./Teil B.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Die Säulen müssen an 4 verschiedene Orte in ganz Baden-Württemberg geliefert werden. Die Mobilitätssäulen sind in den Städten Heidelberg, Konstanz, Schwäbisch Gmünd und Süßen an jeweils unterschiedlichen Orten aufzustellen.
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Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltbezogene Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis inkl. Optionen
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1. Ausschlussgründe:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1. Ausschlussgründe:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4. Bietergemeinschaften:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5. Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftrag-nehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.4. Vergütung:
Die Vergütung erfolgt nach Abschluss des AP 1 und jeweils pro Säule (AP 2 bis 4) zu den vereinbarten Preisen nach Abnahme und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.4. Vergütung:
Die Vergütung erfolgt nach Abschluss des AP 1 und jeweils pro Säule (AP 2 bis 4) zu den vereinbarten Preisen nach Abnahme und Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur mit entsprechendem Leistungsnachweis erfolgen. Die jeweilige Leistung ist darzustellen und das Leistungsdatum ist anzugeben. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5. Vertragsbedingungen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen;
— ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters;
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-20
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
“3.1. Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine...”
3.1. Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Personen sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote:
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 20.10.2020, 12.00 Uhr
In digitaler Form über die Vergabeplattform DTVP bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 8.10.2020, 12.00 Uhr auf dem Portal des DTVP unter www.dtvp.de unter der Nummer: CXP4YNBDJ1R eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch des Portals unterrichten.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDJ1R
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 182-437021 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Mobilitätssäulen
2020/0231
Kurze Beschreibung:
“Das VM beschäftigt sich in zahlreichen Projekten mit diversen Facetten von nachhaltiger Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbundes und der Förderung...”
Kurze Beschreibung
Das VM beschäftigt sich in zahlreichen Projekten mit diversen Facetten von nachhaltiger Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbundes und der Förderung technischer Innovation ist die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit nachhaltiger Mobilitätsangebote ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Um Knotenpunkte nachhaltiger Mobilitätsangebote im öffentlichen Raum deutlich zu markieren, wird das VM noch dieses Jahr Städte mit vorbildlichem Angebot mit Mobilitätssäulen ausstatten. Die baulichen Elemente machen an zentralen Knotenpunkten nachhaltiger Mobilität aufmerksam auf die Verkehrswende, die zur Verfügung stehenden Mobilitätsoptionen und ergänzen das dort vorhandene Angebot um verkehrsbezogene Funktionen und Stadtmobiliar.
Die ausgeschriebene Lieferleistung betrifft einen Rahmenvertrag für die Produktion und Installation von bis zu 40 Mobilitätssäulen in 4 Pilotstädten in Baden-Württemberg. Die genaue Anzahl der Mobilitätssäulen hängt noch von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 876321.60 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Die Säulen müssen an vier verschiedene Orte in ganz Baden-Württemberg geliefert...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Die Säulen müssen an vier verschiedene Orte in ganz Baden-Württemberg geliefert werden. Die Mobilitätssäulen sind in den Städten Heidelberg, Konstanz, Schwäbisch Gmünd und Süßen an jeweils unterschiedlichen Orten aufzustellen.
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Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-437021
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Ausschr. Mobilitätssäulen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Flad & Flad Communication GmbH
Postanschrift: Thomas-Flad-Weg 1
Postort: Heroldsberg
Postleitzahl: 90562
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 876321.60 💰
“3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine...”
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Personen sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDQ09
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Quelle: OJS 2020/S 233-575128 (2020-11-25)