Umsetzung des Projekts „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Umsetzung des Projekts „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Umsetzung des Projekts „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvbw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de📧
Telefon: +49 711/23991107📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21676399🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-10 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 049-116287
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter ww.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung des Projekts „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten.
Umsetzung des Projekts „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten.
Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein ressortübergreifendes Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben gerufen. In diesem Kontext soll das interministerielle Projekt „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ durchgeführt werden. Das Projekt zielt darauf ab, mit einer breiten Bürgerbeteiligung nach Möglichkeit mindestens 20 Ortsmitten im ländlichen Raum planerisch umzugestalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 940 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter ww.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1. Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
5.1. Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4. Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.4. Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5. Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
5.5. Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter,
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter,
— über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt;
— mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Prozesse und Veranstaltungsformate bestens vertraut ist;
— in der Lage ist, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zur Teilnahme an Partizipationsverfahren zu motivieren;
— Erfahrung mit der Gestaltung und dem Umbau öffentlicher Räume besitzt;
— Erfahrung und Kompetenz in der Visualisierung von stadträumlichen Ideen und Entwürfen hat;
— Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regelwerke im Bereich Fußverkehr, Radverkehr, Stadtverkehr, Barrierefreiheit und Soziale Teilhabe mitbringt;
— Kenntnisse über die bestehende Förderlandschaft des Landes besitzt;
— umfangreiches Wissen über die gesellschaftlichen Herausforderungen im ländlichen Raum besitzt und
— in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.4. Vergütung Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.4. Vergütung Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Dem Auftragnehmer steht für die gesamte Projektumsetzung das Budget von maximal 920 000 EUR netto zur Verfügung. Mit diesem Budget müssen mindestens alle Arbeitspakete der Leistungsbeschreibung abgedeckt werden. Die Zahl der Kommunen ist noch nicht festgelegt (nach Möglichkeit mehr als 20 Kommunen) und die Projektumsetzung vor Ort kann variieren. Für die Arbeiten auf kommunaler Ebene (Teil B, Kap. II) sollen pro Kommune durchschnittlich etwa 40 000 EUR netto vom maximalen Gesamtbudget eingesetzt werden.
Dem Auftragnehmer steht für die gesamte Projektumsetzung das Budget von maximal 920 000 EUR netto zur Verfügung. Mit diesem Budget müssen mindestens alle Arbeitspakete der Leistungsbeschreibung abgedeckt werden. Die Zahl der Kommunen ist noch nicht festgelegt (nach Möglichkeit mehr als 20 Kommunen) und die Projektumsetzung vor Ort kann variieren. Für die Arbeiten auf kommunaler Ebene (Teil B, Kap. II) sollen pro Kommune durchschnittlich etwa 40 000 EUR netto vom maximalen Gesamtbudget eingesetzt werden.
Zusätzlich zum o.g. Maximalbudget werden die Kosten für die Optionen und für weitere Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Sitzung beim AG in Stuttgart) vergütet.
2.5. Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen;
— ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3.1. Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 7.4.2020, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E21676399 vorliegen.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 7.4.2020, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E21676399 vorliegen.
Die Form der elektronischen Abgabe der Anträge wird separat dort bekannt gegeben. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 15.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von ELVIS Subreport darauf hinzuweisen.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von ELVIS Subreport darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 26.3.2020, 12.00 Uhr auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E21676399 eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6. Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3.7. Nachprüfung der Vergabe Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 049-116287 (2020-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 150 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Name: pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Postanschrift: Mörikestraße 1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Name: Planersocietät
Postanschrift: Gutenbergstraße 34
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 150 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
3.1. Grundlagen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 7.4.2020, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E21676399 vorliegen.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 7.4.2020, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E21676399 vorliegen.
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen;
4.2. Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730 Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730 Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.