Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Lahntal-Vogelsberg-Rhön auf folgenden Strecken zu erbringen: — RMV Linie RE44: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen; — RMV Linie RB45: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen – Reiskirchen – Grünberg – Mücke – Nieder-Ohmen – Alsfeld – Fulda; — RMV Linie RB52: Fulda – Gersfeld (Rhön); Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2024 insgesamt ca. 3,16 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Referenznummer: 2024-LVR
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Lahntal-Vogelsberg-Rhön auf folgenden Strecken zu erbringen:
— RMV Linie RE44: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen;
— RMV Linie RB45: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen – Reiskirchen – Grünberg – Mücke – Nieder-Ohmen – Alsfeld – Fulda;
— RMV Linie RB52: Fulda – Gersfeld (Rhön);
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2024 insgesamt ca. 3,16 Mio. Zugkilometer/Jahr.
Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2024 insgesamt ca. 3,16 Mio. Zugkilometer/Jahr.
Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Siehe Ziffer II.1.4)
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtmenge gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Zugkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Zugkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gesamtmenge gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Zugkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Zugkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines Nachweises gemäß § 6c Absatz 4 AEG, der dem Auftraggeber die Prüfung der in Anlage 2 zu § 6c AEG genannten Merkmale ermöglicht, oder Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung des Bieters über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6c AEG i. V. m. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage eines Nachweises gemäß § 6c Absatz 4 AEG, der dem Auftraggeber die Prüfung der in Anlage 2 zu § 6c AEG genannten Merkmale ermöglicht, oder Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung des Bieters über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6c AEG i. V. m. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV.
Zusätzlich erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe
a) dass keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG,
b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
c) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur VerfĂĽgung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
d) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er als zuverlässig im Sinne des § 6b AEG gilt und dass er und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 6b AEG erfüllen.
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Schiene (SPNV)" im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz. Nr. 12 vom 18.3.2019, S. 259 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Schiene (SPNV)" im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz. Nr. 12 vom 18.3.2019, S. 259 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer gemäß § 6 AEG oder § 6f AEG.
Alternativ zu Satz 1 weist der Bieter durch erschöpfende Darlegung nach, dass er über die für die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer erforderliche fachliche Eignung gemäß § 6d AEG verfügt und legt dar, wie die erforderliche Genehmigung nach § 6 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
Alternativ zu Satz 1 weist der Bieter durch erschöpfende Darlegung nach, dass er über die für die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer erforderliche fachliche Eignung gemäß § 6d AEG verfügt und legt dar, wie die erforderliche Genehmigung nach § 6 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
Informationen ĂĽber einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-14 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement, Frau Carola Schwarz
Dokumente URL: https://vergabe-rmv.de/E72876645🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Absatz 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben.
Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Absatz 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Teilnetz zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Teilnetz zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß § 131 Absatz 3 GWB i. V. m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß § 131 Absatz 3 GWB i. V. m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Ergänzende Angaben (2021-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Lahntal-Vogelsberg-Rhön auf folgenden Strecken zu erbringen:
— RMV Linie RE44: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen;
— RMV Linie RB45: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen – Reiskirchen – Grünberg – Mücke – Nieder-Ohmen – Alsfeld – Fulda;
— RMV Linie RB52: Fulda – Gersfeld (Rhön).
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2024 insgesamt ca. 3,16 Mio. Zugkilometer/Jahr.
Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Lahntal-Vogelsberg-Rhön auf folgenden Strecken zu erbringen:
— RMV Linie RE 44: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen,
— RMV Linie RB 45: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen – Reiskirchen – Grünberg – Mücke – Nieder-Ohmen – Alsfeld – Fulda,
— RMV Linie RB 52: Fulda – Gersfeld (Rhön).
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2024 insgesamt ca. 3,16 Mio. Zugkilometer /Jahr.
Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3), ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3), ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— RMV Linie RE 44: Limburg (Lahn) – Weilburg – Wetzlar – Gießen,