Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage eines Nachweises gemäß § 6c Absatz 4 AEG, der dem Auftraggeber die Prüfung der in Anlage 2 zu § 6c AEG genannten Merkmale ermöglicht, oder Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung des Bieters über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6c AEG i. V. m. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV.
Zusätzlich erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe
a) dass keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG,
b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
c) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
d) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er als zuverlässig im Sinne des § 6b AEG gilt und dass er und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 6b AEG erfüllen.
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Regelungen für den RMV-Streckenabschnitt:
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 23a der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23a der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Schiene (SPNV)" im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz. Nr. 12 vom 18.3.2019, S. 259 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter
http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23a der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Regelungen für den rheinland-pfälzischen Streckenabschnitt:
Der Bieter ist verpflichtet, das rheinland-pfälzische Landestariftreuegesetz (LTTG) anzuwenden. Zusätzlich hat der Bieter die Vorgaben des § 2a LTTG einzuhalten
Der Bieter legt mit Angebotsabgabe eine schriftliche Erklärung nach dem rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz gemäß Anlage 23b der Vergabeunterlagen (Mustererklärung 2_LTTG) vor.