— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
—— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“);
—— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig;
— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter
https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Jeweils vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt:
— Angebotskalkulationsdatei im Excel-Format;
— Angebotsschreiben;
— Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer;
— Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht MV;
— sofern zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft;
— unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis;
— Eigenerklärung zur erfolgten Objektbesichtigung;
— Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung.
Folgende Nachweise sind durch die für die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden.
Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet.
Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS, Flächenleistungen etc.) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die weitere Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest:
1. Stundenverrechnungssatz:
Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Flächenleistung (Leistung in m/Stunde/Reinigungskraft):
10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m/Stunde/Reinigungskraft. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote Angebote, deren Flächenleistungen die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreiten, werden direkt ausgeschlossen.
Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung, die bei nicht überzeugender schriftlicher Erklärung gefordert werden kann, nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.