Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
— die Fahrzeuge müssen betriebssicher und fahrbereit sein. Sie müssen den rechtlichen Bestimmungen (PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen;
— die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung muss stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein;
— der Auftragnehmer gewährleistet gem. § 35 StVZO den Einsatz von Fahrzeugen mit angemessener Motorleistung entsprechend den topografischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben;
— das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge darf während der gesamten Laufzeit 12 Jahre nicht überschreiten;
— die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers;
— die Fahrzeuge müssen über eine funktionsfähige Klimaanlage und Heizungsanlage verfügen;
— die Fahrzeuge müssen mit einem Fahrkarten-Entwerter ausgestattet sein, der die Anforderungen an die Stempelhinweise und Aufbau der VGN Fahrscheine einhält (ab Zeitpunkt VGN Vollintegration);
— die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 6d oder besser erfüllen, sofern die Leistung nicht ganz oder teilweise mit reinem reinen Elektro-Bus erbracht werden muss;
— Niederflurfahrzeuge oder Heck-Niederflur oder LowEntry-Fahrzeuge (gemäß RL 2001/85/EG Nr. 2.1.4) mit mindestens der im Umlauf erforderlichen Kapazität von Sitz- und Stehplätzen, konkret sind mindestens 10 Sitz- und mindestens 8 Stehplätze vorzuhalten;
— die Fahrzeuge müssen über einen dauernd verfügbaren Kinderwagen-/Rollstuhlabstellplatz mit geeigneter Sicherungsmöglichkeit, der in einer Ebene mit dem Gangboden liegt, verfügen;
— für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste sind die Vorgaben des § 30 d Abs.4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 StVZO sind die genannten Voraussetzungen einzuhalten;
— aufgrund der besonderen Gegegenheiten in der Altstadt Amberg darf die Fahrzeuglänge über alles 8,0 Meter nicht überschreiten, es sei denn, der Bieter weist durch Fahrversuche in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Amberg nach, dass die Fahrstrecke auch mit einem längeren Fahrzeug gefahren werden kann und es dabei weder zu Behinderungen kommt, noch dass es eines Rangierens oder Rückwärtsfahrens bedarf. Im Angebot ist der entsprechende Nachweis für die Fahrzeuglänge bzw. die durchgeführte Abstimmung vorzulegen;
— beim Einstieg darf der maximaler Restspalt entsprechend der DIN 18.040-5 cm vertikal und horizontal betragen – dies gilt nur an Haltestellen, die barrierefrei ausgebaut sind und mindestens 19 cm Bordsteinhöhe aufweisen;
— Haltegriffe an den Sitzaußenseiten zum Gang hin;
— digitale Matrixanzeige mit vorderem Zielschild (Mindestgröße der Anzeigefläche 24 x 168 cm) mit Liniennummer (dreistellig) und Fahrziel (beleuchtet, Buchstabengröße 17 cm oder größer), seitlicher Anzeige ebenfalls mit Liniennummer und Fahrziel (Schrifthöhe mindestens 6 cm, Sichtfeldbreite mindestens 100 cm), sowie Liniennummer am Fahrzeugheck (Schrifthöhe mindestens 15 cm, 3 Ziffern) unabhängig von der Sitzplatzzahl des Busses;
— optische und akustische Anzeige der nächsten Haltestelle im Inneren;
— optische Anzeige des Linienverlaufs;
— die optische Anzeige muss von jedem Sitz- und Stehplatz einsehbar sein;
— akustische Information an der Haltestelle (z. B. über fahrzeuggebundene Außenlautsprecher);
— Gewährleistung von Mindestinhalten bei Durchsagen vor dem nächsten Halt: Ankündigungssignal vor der Durchsage, ausreichende Lautstärke, Name der nächsten Haltestelle sowie ggf. auftretende Störung (z. B. Baumaßnahmen);
— ausreichend bemessene Zahl von Halteanforderungstasten mit visueller Anzeige „Wagen hält“ oder „Bus hält“ und akustischer Rückmeldefunktion (Tonsignal), Höhe 85 cm über Fahrzeugboden (max. 130 cm);
— die Halteanforderungstasten müssen von jedem Sitzplatz für Menschen mit Behinderung erreichbar sein;
— elektronische Fahrscheindrucker (RBL Drucker mit Chipkartenleser) und den entsprechenden VDV Schnittstellen (VDV 453 und 454).
=> ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen.