Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin") betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2020/02
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin") betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin") betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393369
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFHDZSN
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die maschinelle Schlammentwässerung, der Transport des entwässerten Klärschlamms, die thermische Verwertung des Klärschlamms sowie die Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) sind Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung.
Nähere Informationen zum Leistungsspektrum und den Bedingungen der Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann einseitig durch die Auftraggeberin um 2 Jahre verlängert werden. Die Auftraggeberin kann bis zum 28. Februar 2025 ihre Verlängerungsoption durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
Bei Ausübung dieser Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30. September 2027
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Munster Munster
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis je t entwässerten Klärschlamms mit mind. 23 % TR
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 162-393369 (2020-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin“) betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin“) betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Name: Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH
Postort: Markranstädt
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.