—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
—— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter
https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Jeweils vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt: Angebotskalkulationsdatei im Excel-Format; Angebotsschreiben; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht MV; sofern zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft; unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis; Eigenerklärung zur erfolgten Objektbesichtigung; Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung.
Folgende Nachweise sind durch die für die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden.
Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet.
Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS, Flächenleistungen etc.) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die weitere Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest:
Unterhaltsreinigung:
1. Stundenverrechnungssatz:
Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Flächenleistung (Leistung in m/Stunde/Reinigungskraft):
10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m/Stunde/Reinigungskraft. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Raumgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden direkt ausgeschlossen.
3. Objektleitungsstunden pro Jahr (hier: Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) Unterschreitung einer Zuschlagshöhe von 70 % auf den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk, Lohngruppe 1.
Der Stundenverrechnungssatz der Objektleitung wird dabei wie folgt berechnet:
a) Die Summe der Gesamtstunden pro Jahr multipliziert mit dem seitens des Bieters im Stundenverrechnungssatz (SVS) angegebenen Eurobetrag in Position C.3. (Objektleitungskosten) des SVS. Hieraus ergeben sich die Kosten für die Objektleitung pro Jahr.
b) Diese Kosten werden dann durch die angegebenen Objektleitungsstunden geteilt und es ergibt sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung, mit dem der Bieter kalkuliert.
Befindet sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird der Wert, entsprechend der Regelungen in Ziffer 11 Abs. 2 aufgeklärt. Der Auftraggeber/die Vergabestelle wird nach Gesamtwürdigung und unter Beachtung des Einzelfalls entscheiden, ob das Angebot von der Wertung ggf. ausgeschlossen wird.
Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche (hohe) Stundenverrechnungssätze für die Objektleitung (Aufgreifschwelle hier: Stundenverrechnungssatz der Lohngruppe 1 + 100 % > Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) aufzuklären.
4. Moppwäsche Unterschreitung eines marktüblichen Betrags von 0,15 EUR für die maschinelle Wäsche eines Wischbezugs in einer Waschmaschine. Sofern die maschinelle Wäsche unternehmensintern erfolgt oder anderweitig günstigere Kosten erzielt werden können, ist eine Abweichung von dem benannten Referenzwert nach unten möglich. Diese muss jedoch im Rahmen der Angebotsaufklärung inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar begründet werden.
Der für eine Angebotsaufklärung ausschlaggebende Betrag je Wischbezug errechnet sich dabei wie folgt:
a) Die Gesamtstunden pro Jahr werden multipliert mit 50 % des im SVS unter D.2 angegebenen Betrags für „Material, Geräte etc.“ (entspricht geschätztem Betrag des Bieters für Reinigung der Wischbezüge), dadurch ergeben sich die relevanten Wäschekosten pro Jahr.
b) Dann wird die jährliche Reinigungsfläche mit dem Faktor 2 multipliert, da vorliegend 2-stufig nass zu wischen ist. Von dieser Fläche werden dann pauschal 25 % abgezogen (Textilbeläge und weitere nicht moppbare Flächen).
c) Diese Fläche wird dann durch den seitens des Bieters angegebenen m-Wert gereinigter Fläche je Wischbezug geteilt und man erhält die Zahl der jährlichen Wischbezüge.
d) Jetzt werden die Wäschekosten pro Jahr durch die Zahl der jährlichen Wischbezüge geteilt. Dadurch erhält man den Betrag je Wischbezug je Wäsche.
e) Befindet sich der Betrag je Wischbezug je Wäsche unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird aufgeklärt.
Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche Werte (hohe Beträge je Wischbezug je Wäsche) aufzuklären. Aufgreifschwelle hier: Betrag je Wischbezug je Wäsche > 1,00 EUR.
Grundreinigung:
1. Gesamtpreis pro Jahr:
Unterschreitung des Marktwertes um mehr als 20,00 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Stundenverrechnungssatz:
Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
3. Flächenleistung: 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m/Stunde/Reinigungskraft. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Leistungsgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden für das entsprechende Los direkt ausgeschlossen.
Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung, die bei nicht überzeugender schriftlicher Erklärung gefordert werden kann, nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.