Ausschreibung der Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen von Objekten der Stadt Parchim

Stadt Parchim

Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in Objekten der Stadt Parchim nach MaĂźgabe der Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-21 Auftragsbekanntmachung
2021-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in Objekten der Stadt Parchim nach MaĂźgabe der Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigslust-Parchim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Parchim
Postleitzahl: 19370
Postort: Parchim
Kontakt
Internetadresse: https://www.parchim.de/ 🌏
E-Mail: stolle@kubus-mv.de đź“§
Telefon: +49 385/3031277 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E54323525 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E54323525 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-11-21 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 đź“…
Datum des Endes: 2024-01-31 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-508095
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: —— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"); —— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"); —— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"); —— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft"); —— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig. — Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt. Jeweils vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt: Angebotskalkulationsdatei im Excel-Format; Angebotsschreiben; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht MV; sofern zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft; unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis; Eigenerklärung zur erfolgten Objektbesichtigung; Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung. Folgende Nachweise sind durch die für die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden. Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet. Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS, Flächenleistungen etc.) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die weitere Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest: Unterhaltsreinigung: 1. Stundenverrechnungssatz: Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. 2. Flächenleistung (Leistung in m 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m 3. Objektleitungsstunden pro Jahr (hier: Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) Unterschreitung einer Zuschlagshöhe von 70 % auf den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk, Lohngruppe 1. Der Stundenverrechnungssatz der Objektleitung wird dabei wie folgt berechnet: a) Die Summe der Gesamtstunden pro Jahr multipliziert mit dem seitens des Bieters im Stundenverrechnungssatz (SVS) angegebenen Eurobetrag in Position C.3. (Objektleitungskosten) des SVS. Hieraus ergeben sich die Kosten für die Objektleitung pro Jahr. b) Diese Kosten werden dann durch die angegebenen Objektleitungsstunden geteilt und es ergibt sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung, mit dem der Bieter kalkuliert. Befindet sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird der Wert, entsprechend der Regelungen in Ziffer 11 Abs. 2 aufgeklärt. Der Auftraggeber/die Vergabestelle wird nach Gesamtwürdigung und unter Beachtung des Einzelfalls entscheiden, ob das Angebot von der Wertung ggf. ausgeschlossen wird. Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche (hohe) Stundenverrechnungssätze für die Objektleitung (Aufgreifschwelle hier: Stundenverrechnungssatz der Lohngruppe 1 + 100 % > Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) aufzuklären. 4. Moppwäsche Unterschreitung eines marktüblichen Betrags von 0,15 EUR für die maschinelle Wäsche eines Wischbezugs in einer Waschmaschine. Sofern die maschinelle Wäsche unternehmensintern erfolgt oder anderweitig günstigere Kosten erzielt werden können, ist eine Abweichung von dem benannten Referenzwert nach unten möglich. Diese muss jedoch im Rahmen der Angebotsaufklärung inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar begründet werden. Der für eine Angebotsaufklärung ausschlaggebende Betrag je Wischbezug errechnet sich dabei wie folgt: a) Die Gesamtstunden pro Jahr werden multipliert mit 50 % des im SVS unter D.2 angegebenen Betrags für „Material, Geräte etc.“ (entspricht geschätztem Betrag des Bieters für Reinigung der Wischbezüge), dadurch ergeben sich die relevanten Wäschekosten pro Jahr. b) Dann wird die jährliche Reinigungsfläche mit dem Faktor 2 multipliert, da vorliegend 2-stufig nass zu wischen ist. Von dieser Fläche werden dann pauschal 25 % abgezogen (Textilbeläge und weitere nicht moppbare Flächen). c) Diese Fläche wird dann durch den seitens des Bieters angegebenen m d) Jetzt werden die Wäschekosten pro Jahr durch die Zahl der jährlichen Wischbezüge geteilt. Dadurch erhält man den Betrag je Wischbezug je Wäsche. e) Befindet sich der Betrag je Wischbezug je Wäsche unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird aufgeklärt. Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche Werte (hohe Beträge je Wischbezug je Wäsche) aufzuklären. Aufgreifschwelle hier: Betrag je Wischbezug je Wäsche > 1,00 EUR. Grundreinigung: 1. Gesamtpreis pro Jahr: Unterschreitung des Marktwertes um mehr als 20,00 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. 2. Stundenverrechnungssatz: Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. 3. Flächenleistung: 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Leistungsgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden für das entsprechende Los direkt ausgeschlossen. Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung, die bei nicht überzeugender schriftlicher Erklärung gefordert werden kann, nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und Grundreinigung des Rathauses der Stadt Parchim
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung nach MaĂźgabe der Vergabeunterlagen Objekt:
Rathaus, Schuhmarkt 1, 19370 Parchim.
Beschreibung der Verlängerungen: 1-malige Verlängerung um 1 Jahr.
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und Grundreinigung des Stadthauses der Stadt Parchim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Stadthaus, BlutstraĂźe 5, 19370 Parchim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer") Um einen ausreichenden Wettbewerb sicher-zustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
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— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
— Eigenerklärung zur rechts konformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
— Erklärungen gemäß § 9, 10 VgG M-V (Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen sowie Kontrollen und Sanktionen) (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Mecklenburg -Vorpommern“);
— Erklärung gemäß § 11 VgG M-V (Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen) (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Mecklenburg -Vorpommern“);
— Erklärung gemäß Vergabeerlass – VgE M-V über das Vorliegen eines KMU nach dem (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Mecklenburg -Vorpommern“).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Niedriger Preis pro Jahr
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Wert je Stunde zu reinigende Fläche in der Unterhaltsreinigung (Gesamtstunden pro Jahr)
Kostenkriterium (Gewichtung): 7,5
Kostenkriterium (Name): Höchster Wert an Objektleitungsstunden pro Jahr
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Wert je Wischbezug zu reinigende Fläche (Moppwäsche)

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54323525 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
—— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
—— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
—— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
—— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft");
—— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
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Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
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Jeweils vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt: Angebotskalkulationsdatei im Excel-Format; Angebotsschreiben; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht MV; sofern zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft; unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis; Eigenerklärung zur erfolgten Objektbesichtigung; Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung.
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Folgende Nachweise sind durch die fĂĽr die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden.
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Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr
Die Interessenten mĂĽssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet.
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Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS, Flächenleistungen etc.) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die weitere Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest:
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Unterhaltsreinigung:
1. Stundenverrechnungssatz:
Unterschreitung des Marktwertes fĂĽr den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Flächenleistung (Leistung in m
10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m
3. Objektleitungsstunden pro Jahr (hier: Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) Unterschreitung einer Zuschlagshöhe von 70 % auf den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk, Lohngruppe 1.
Der Stundenverrechnungssatz der Objektleitung wird dabei wie folgt berechnet:
a) Die Summe der Gesamtstunden pro Jahr multipliziert mit dem seitens des Bieters im Stundenverrechnungssatz (SVS) angegebenen Eurobetrag in Position C.3. (Objektleitungskosten) des SVS. Hieraus ergeben sich die Kosten fĂĽr die Objektleitung pro Jahr.
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b) Diese Kosten werden dann durch die angegebenen Objektleitungsstunden geteilt und es ergibt sich der Stundenverrechnungssatz fĂĽr die Objektleitung, mit dem der Bieter kalkuliert.
Befindet sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird der Wert, entsprechend der Regelungen in Ziffer 11 Abs. 2 aufgeklärt. Der Auftraggeber/die Vergabestelle wird nach Gesamtwürdigung und unter Beachtung des Einzelfalls entscheiden, ob das Angebot von der Wertung ggf. ausgeschlossen wird.
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Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche (hohe) Stundenverrechnungssätze für die Objektleitung (Aufgreifschwelle hier: Stundenverrechnungssatz der Lohngruppe 1 + 100 % > Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) aufzuklären.
4. Moppwäsche Unterschreitung eines marktüblichen Betrags von 0,15 EUR für die maschinelle Wäsche eines Wischbezugs in einer Waschmaschine. Sofern die maschinelle Wäsche unternehmensintern erfolgt oder anderweitig günstigere Kosten erzielt werden können, ist eine Abweichung von dem benannten Referenzwert nach unten möglich. Diese muss jedoch im Rahmen der Angebotsaufklärung inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar begründet werden.
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Der für eine Angebotsaufklärung ausschlaggebende Betrag je Wischbezug errechnet sich dabei wie folgt:
a) Die Gesamtstunden pro Jahr werden multipliert mit 50 % des im SVS unter D.2 angegebenen Betrags für „Material, Geräte etc.“ (entspricht geschätztem Betrag des Bieters für Reinigung der Wischbezüge), dadurch ergeben sich die relevanten Wäschekosten pro Jahr.
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b) Dann wird die jährliche Reinigungsfläche mit dem Faktor 2 multipliert, da vorliegend 2-stufig nass zu wischen ist. Von dieser Fläche werden dann pauschal 25 % abgezogen (Textilbeläge und weitere nicht moppbare Flächen).
c) Diese Fläche wird dann durch den seitens des Bieters angegebenen m
d) Jetzt werden die Wäschekosten pro Jahr durch die Zahl der jährlichen Wischbezüge geteilt. Dadurch erhält man den Betrag je Wischbezug je Wäsche.
e) Befindet sich der Betrag je Wischbezug je Wäsche unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird aufgeklärt.
Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche Werte (hohe Beträge je Wischbezug je Wäsche) aufzuklären. Aufgreifschwelle hier: Betrag je Wischbezug je Wäsche > 1,00 EUR.
Grundreinigung:
1. Gesamtpreis pro Jahr:
Unterschreitung des Marktwertes um mehr als 20,00 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Stundenverrechnungssatz:
3. Flächenleistung: 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m
Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Leistungsgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden für das entsprechende Los direkt ausgeschlossen.
Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung, die bei nicht überzeugender schriftlicher Erklärung gefordert werden kann, nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium fĂĽr Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-StraĂźe 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 208-508095 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 256226.04 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-11 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-018889
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 208-508095
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“), — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“), — Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“), — Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“), — weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig. —— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt. Jeweils vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt: Angebotskalkulationsdatei im Excel-Format; Angebotsschreiben; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht MV; sofern zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft; unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis; Eigenerklärung zur erfolgten Objektbesichtigung; Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung. Folgende Nachweise sind durch die für die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden. Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet. Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS, Flächenleistungen etc.) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die weitere Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest: Unterhaltsreinigung: 1. Stundenverrechnungssatz: Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. 2. Flächenleistung (Leistung in m 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m 3. Objektleitungsstunden pro Jahr (hier: Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) Unterschreitung einer Zuschlagshöhe von 70 % auf den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk, Lohngruppe 1. Der Stundenverrechnungssatz der Objektleitung wird dabei wie folgt berechnet: a) Die Summe der Gesamtstunden pro Jahr multipliziert mit dem seitens des Bieters im Stundenverrechnungssatz (SVS) angegebenen Eurobetrag in Position C.3. (Objektleitungskosten) des SVS. Hieraus ergeben sich die Kosten für die Objektleitung pro Jahr. b) Diese Kosten werden dann durch die angegebenen Objektleitungsstunden geteilt und es ergibt sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung, mit dem der Bieter kalkuliert. Befindet sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird der Wert, entsprechend der Regelungen in Ziffer 11 Abs. 2 aufgeklärt. Der Auftraggeber/die Vergabestelle wird nach Gesamtwürdigung und unter Beachtung des Einzelfalls entscheiden, ob das Angebot von der Wertung ggf. ausgeschlossen wird. Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche (hohe) Stundenverrechnungssätze für die Objektleitung (Aufgreifschwelle hier: Stundenverrechnungssatz der Lohngruppe 1 + 100 % > Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) aufzuklären. 4. Moppwäsche Unterschreitung eines marktüblichen Betrags von 0,15 EUR für die maschinelle Wäsche eines Wischbezugs in einer Waschmaschine. Sofern die maschinelle Wäsche unternehmensintern erfolgt oder anderweitig günstigere Kosten erzielt werden können, ist eine Abweichung von dem benannten Referenzwert nach unten möglich. Diese muss jedoch im Rahmen der Angebotsaufklärung inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar begründet werden. Der für eine Angebotsaufklärung ausschlaggebende Betrag je Wischbezug errechnet sich dabei wie folgt: a) Die Gesamtstunden pro Jahr werden multipliert mit 50 % des im SVS unter D.2 angegebenen Betrags für „Material, Geräte etc.“ (entspricht geschätztem Betrag des Bieters für Reinigung der Wischbezüge), dadurch ergeben sich die relevanten Wäschekosten pro Jahr. b) Dann wird die jährliche Reinigungsfläche mit dem Faktor 2 multipliert, da vorliegend 2-stufig nass zu wischen ist. Von dieser Fläche werden dann pauschal 25 % abgezogen (Textilbeläge und weitere nicht moppbare Flächen). c) Diese Fläche wird dann durch den seitens des Bieters angegebenen m d) Jetzt werden die Wäschekosten pro Jahr durch die Zahl der jährlichen Wischbezüge geteilt. Dadurch erhält man den Betrag je Wischbezug je Wäsche. e) Befindet sich der Betrag je Wischbezug je Wäsche unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird aufgeklärt. Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche Werte (hohe Beträge je Wischbezug je Wäsche) aufzuklären. Aufgreifschwelle hier: Betrag je Wischbezug je Wäsche > 1,00 EUR. Grundreinigung: 1. Gesamtpreis pro Jahr: Unterschreitung des Marktwertes um mehr als 20,00 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. 2. Stundenverrechnungssatz: Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. 3. Flächenleistung: 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Leistungsgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden für das entsprechende Los direkt ausgeschlossen. Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung, die bei nicht überzeugender schriftlicher Erklärung gefordert werden kann, nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-04 đź“…
Name: Veolia Gebäudeservice Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Liepengraben 2
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland 🇩🇪
Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 109917.90 EUR đź’°
146308.14 EUR đź’°
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Referenz
Zusätzliche Informationen
—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
—— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
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Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: OJS 2021/S 010-018889 (2021-01-11)