Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für die Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank — L-Bank”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für die Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank — L-Bank, Vertragsbeginn 1.7.2020.”
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigungsarbeiten für die Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank — L-Bank, Vertragsbeginn 1.7.2020, Reinigungsfläche...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung der Unterhaltsreinigungsarbeiten für die Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank — L-Bank, Vertragsbeginn 1.7.2020, Reinigungsfläche ca. 52 000 qm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwandskalkulation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Auftragsorganisation
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres (jeweils zum 30.06.) von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres (jeweils zum 30.06.) von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe:
— 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden;
— 200 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfal.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln für Gebäudeschließanlagen beinhalten. l
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-14
09:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch über die Vergabeplattform der deutschen eVergabe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine
Postort: keiner
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 054-128840 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – L-Bank
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – L-Bank”
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – L-Bank, Vertragsbeginn 1.7.2020.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1406226.39 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigungsarbeiten für die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – L-Bank, Vertragsbeginn 1.7.2020, Reinigungsfläche...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung der Unterhaltsreinigungsarbeiten für die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – L-Bank, Vertragsbeginn 1.7.2020, Reinigungsfläche ca. 52 000 qm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 054-128840
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – L-Bank”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 26
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nils Bogdol GmbH
Postanschrift: Bahnhofsallee 1
Postort: Holdorf
Postleitzahl: 4945
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vechta🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1406226.39 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 099-237961 (2020-05-19)