Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Versicherungsprodukten zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Köln. Die Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Die reine Arbeitgeberfinanzierung soll im Durchführungsweg Unterstützungskasse stattfinden (siehe hierzu die Versorgungsordnung, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altersvorsorge
Referenznummer: BA 2020-024
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Versicherungsprodukten zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Köln. Die Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Die reine Arbeitgeberfinanzierung soll im Durchführungsweg Unterstützungskasse stattfinden (siehe hierzu die Versorgungsordnung, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Versicherungsprodukten zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Köln. Die Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Die reine Arbeitgeberfinanzierung soll im Durchführungsweg Unterstützungskasse stattfinden (siehe hierzu die Versorgungsordnung, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altersvorsorge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-426737
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Laufzeit: unbestimmte Zeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Versicherungsprodukten zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung.
Die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gewährt allen Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die ab dem 1. Februar 2020 eingestellt wurden, grundsätzlich auf freiwilliger Basis eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Durchführungsweg Unterstützungskasse als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sich über den Durchführungsweg Direktversicherung durch Entgeltumwandlung an der Versorgung beteiligen.
Die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gewährt allen Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die ab dem 1. Februar 2020 eingestellt wurden, grundsätzlich auf freiwilliger Basis eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Durchführungsweg Unterstützungskasse als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sich über den Durchführungsweg Direktversicherung durch Entgeltumwandlung an der Versorgung beteiligen.
Der erste Beitrag soll im Jahr 2020 (voraussichtlich November) rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 eingezahlt werden. Auf Basis der Neueinstellungen der letzten 2 Jahre wird voraussichtlich eine Anzahl von Verträgen im zweistelligen Absolutbereich pro Jahr neu abgeschlossen (derzeit prognostiziert 15 pro Jahr).
Der erste Beitrag soll im Jahr 2020 (voraussichtlich November) rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 eingezahlt werden. Auf Basis der Neueinstellungen der letzten 2 Jahre wird voraussichtlich eine Anzahl von Verträgen im zweistelligen Absolutbereich pro Jahr neu abgeschlossen (derzeit prognostiziert 15 pro Jahr).
Die Ausschreibung richtet sich an Bieterkonsortien aus einer Versicherung und einem Berater (Makler). Versicherungsunternehmen und Makler haben als Bieterkonsortium anzubieten.
Die Versicherung schließt mit dem Auftraggeber einen Rahmenvertrag für den Versicherer (Anlage 6) über die abzuschließenden Versicherungsverträge mit den Beschäftigten und einen Rahmenvertrag für die Unterstützungskasse (Anlage 7). Der Makler übernimmt die Aufgabe, die neu abzuschließenden Versicherungsverträge zur betrieblichen Altersversorgung zu betreuen und zu vermitteln. Weiterhin übernimmt der Makler die Aufgabe, die Versicherungsverträge auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Vertragsgestaltung zu überprüfen. Der Makler schließt dazu mit dem IQWiG einen Dienstleistungsvertrag (Anlage 4).
Die Versicherung schließt mit dem Auftraggeber einen Rahmenvertrag für den Versicherer (Anlage 6) über die abzuschließenden Versicherungsverträge mit den Beschäftigten und einen Rahmenvertrag für die Unterstützungskasse (Anlage 7). Der Makler übernimmt die Aufgabe, die neu abzuschließenden Versicherungsverträge zur betrieblichen Altersversorgung zu betreuen und zu vermitteln. Weiterhin übernimmt der Makler die Aufgabe, die Versicherungsverträge auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Vertragsgestaltung zu überprüfen. Der Makler schließt dazu mit dem IQWiG einen Dienstleistungsvertrag (Anlage 4).
Die Vergütung des Maklers wird ausschließlich durch die durch die Versicherung in die Versicherungstarife eingepreiste Provision/Courtage getragen, eine gesonderte Zahlung durch das IQWiG oder die Beschäftigten erfolgt nicht.
Die Bieterkonsortien haben daher bei der Angebotserstellung ausschließlich Produkte mit ungezillmerten Brutto/Maklertarifen, d. h. mit eingepreister Provision/Courtage anzubieten. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere für Beratung, Verwaltungskosten, Provisionen sowie Courtage, sind zu inkludieren.
Die Bieterkonsortien haben daher bei der Angebotserstellung ausschließlich Produkte mit ungezillmerten Brutto/Maklertarifen, d. h. mit eingepreister Provision/Courtage anzubieten. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere für Beratung, Verwaltungskosten, Provisionen sowie Courtage, sind zu inkludieren.
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: unbestimmte Zeit
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, gemäß Vordruck 2 der Vergabeunterlagen,
2. Erklärung, dass kein Eintrag in einem Korruptionsregister oder einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung in Frage stellt, gemäß Vordruck 2 der Vergabeunterlagen,
3. bei juristischen Personen: Vorlage eines aktuellen Ausdrucks aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Bekanntmachung); alternativ eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. von wesentlichen Nachunternehmern/Eignungsgebern)
3. bei juristischen Personen: Vorlage eines aktuellen Ausdrucks aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Bekanntmachung); alternativ eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. von wesentlichen Nachunternehmern/Eignungsgebern)
4. Nur für den Versicherer:
Versicherungsunternehmen mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer von der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats.(Mindestkriterium)
Versicherungsunternehmen mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer von der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats.(Mindestkriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angebot eines aus einer Versicherung und einem Makler bestehenden Bieterkonsortiums. (Mindestkriterium),
2. Mindestens zweijährige laufende Geschäftsbeziehung zwischen Makler und Versicherer zum Abschluss der Angebotsfrist. (Mindestkriterium).
Zusätzliche Kriterien für die Eignung des Versicherers:
1. Soweit der Versicherer die Rechtsform „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ hat und eine Mitgliedschaft begründet wird, ist damit für den Auftraggeber keine Nachschusspflicht verbunden. (Mindestkriterium),
2. Versicherungsunternehmen ist Mitglied bei der Protektor Lebensversicherung AG. (Mindestkriterium),
3. Es liegt eine aktuelle Solvabilitätsbescheinigung der BaFin vor. (Mindestkriterium),
4. Hinsichtlich der Höchstentschädigungssummen liegt ausreichender Rückversicherungsschutz vor. (Mindestkriterium),
5. Es liegt ein Testat eines testierfähigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die letzte Jahresabschlussprüfung (mind. 2018) vor. (Mindestkriterium),
6. Angabe der folgenden Bilanzkennzahlen für die Jahre 2016-2018.
Eigenkapitalquote (EKQ); Freie RfB-Quote (fRBQ); laufende Durchschnittsverzinsung (Verbandsformel); Bewertungsreserven (RQ) RQ = 100 % multipliziert mit der Differenz aus dem Zeitwert Kapitalanlagen (ZK) Kapitalanlagen–R Q= 100 % x (ZK - BK)/BK;
Verwaltungskostenquote (in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge)
Sowie Angabe der SCR-Quote netto (ohne Übergangsmaßnahmen und Volatilitätsanpassung) für das Jahr 2019.
Mindeststandards:
Diese Kriterien sind Mindestkriterien:
1. Angebot eines aus einer Versicherung und einem Makler bestehenden Bieterkonsortiums. (Mindestkriterium),
2. Mindestens zweijährige laufende Geschäftsbeziehung zwischen Makler und Versicherer zum Abschluss der Angebotsfrist. (Mindestkriterium).
Zusätzliche Kriterien für die Eignung des Versicherers:
1. Soweit der Versicherer die Rechtsform „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ hat und eine Mitgliedschaft begründet wird, ist damit für den Auftraggeber keine Nachschusspflicht verbunden. (Mindestkriterium),
2. Versicherungsunternehmen ist Mitglied bei der Protektor Lebensversicherung AG. (Mindestkriterium),
3. Es liegt eine aktuelle Solvabilitätsbescheinigung der BaFin vor. (Mindestkriterium),
4. Hinsichtlich der Höchstentschädigungssummen liegt ausreichender Rückversicherungsschutz vor. (Mindestkriterium),
5. Es liegt ein Testat eines testierfähigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die letzte Jahresabschlussprüfung (mind. 2018) vor. (Mindestkriterium),
6. Für die abgefragten Bilanzkennzahlen werden Bewertungspunkte gemäß Vordruck 2 der Vergabeunterlagen vergeben. Bieter, die nicht mindestens 15 Punkte erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. (Mindestkriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien für die Eignung des Versicherers:
Die zu verarbeitenden Daten werden ausschließlich auf einem Server in der Europäischen Union unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sowie des EuGH-Urteils vom 16. Juli 2020 (EuGH, C 311/18) gespeichert. (Mindestkriterium)
Mindeststandards:
Kriterien für die Eignung des Versicherers:
Die zu verarbeitenden Daten werden ausschließlich auf einem Server in der Europäischen Union unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sowie des EuGH-Urteils vom 16. Juli 2020 (EuGH, C 311/18) gespeichert. (Mindestkriterium)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Im Mediapark 8, 50670 Köln
Zusätzliche Informationen: Nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestelle des IQWiG
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertragliche Regelungen zur Hauptversicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 von 120 Punkten
Kostenkriterium (Name): Berechnung der Versicherungsleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 von 120 Punkten
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Internetadresse: www.iqwig.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEJDJYC/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Abgabe von Angeboten kann nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) erfolgen. Hierfür ist die entsprechende Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots zu nutzen. Keinesfalls dürfen Angebote als Anlage zu einer Nachricht des Bieters über die Funktion „Kommunikation“ unverschlüsselt versandt/hochgeladen werden. Angebote, die nicht über die Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots abgegeben wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Abgabe von Angeboten kann nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) erfolgen. Hierfür ist die entsprechende Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots zu nutzen. Keinesfalls dürfen Angebote als Anlage zu einer Nachricht des Bieters über die Funktion „Kommunikation“ unverschlüsselt versandt/hochgeladen werden. Angebote, die nicht über die Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots abgegeben wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Anforderung der Vergabeunterlage Anlage 3 Versorgungsordnung setzt voraus, dass der Bieter die „Vertraulichkeitserklärung“ gegenüber dem Auftraggeber abgibt. Die Bieter werden gebeten, diese über „Kommunikation“ in das Vergabeportal DTVP hochzuladen. Im Anschluss stellt der Auftraggeber die Versorgungsordnung zur Verfügung.
Die Anforderung der Vergabeunterlage Anlage 3 Versorgungsordnung setzt voraus, dass der Bieter die „Vertraulichkeitserklärung“ gegenüber dem Auftraggeber abgibt. Die Bieter werden gebeten, diese über „Kommunikation“ in das Vergabeportal DTVP hochzuladen. Im Anschluss stellt der Auftraggeber die Versorgungsordnung zur Verfügung.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Postanschrift: Im Mediapark 8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
E-Mail: vergabe@iqwig.de📧
Internetadresse: www.iqwig.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 177-426737 (2020-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 330650.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der erste Beitrag soll im Jahr 2020 (voraussichtlich November) rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 eingezahlt werden. Auf Basis der Neueinstellungen der letzten 2 Jahre wird voraussichtlich eine Anzahl von Verträgen im 2-stelligen Absolutbereich pro Jahr neu abgeschlossen (derzeit prognostiziert 15 pro Jahr).
Der erste Beitrag soll im Jahr 2020 (voraussichtlich November) rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 eingezahlt werden. Auf Basis der Neueinstellungen der letzten 2 Jahre wird voraussichtlich eine Anzahl von Verträgen im 2-stelligen Absolutbereich pro Jahr neu abgeschlossen (derzeit prognostiziert 15 pro Jahr).
Die Vergütung des Maklers wird ausschließlich durch die durch die Versicherung in die Versicherungstarife eingepreiste Provision / Courtage getragen, eine gesonderte Zahlung durch das IQWiG oder die Beschäftigten erfolgt nicht.
Die Bieterkonsortien haben daher bei der Angebotserstellung ausschließlich Produkte mit ungezillmerten Brutto/Maklertarifen, d. h. mit eingepreister Provision / Courtage anzubieten. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere für Beratung, Verwaltungskosten, Provisionen sowie Courtage, sind zu inkludieren.
Die Bieterkonsortien haben daher bei der Angebotserstellung ausschließlich Produkte mit ungezillmerten Brutto/Maklertarifen, d. h. mit eingepreister Provision / Courtage anzubieten. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere für Beratung, Verwaltungskosten, Provisionen sowie Courtage, sind zu inkludieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Name: Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. / Alte Leipziger Unterstützungskasse e. V. / VMD Versicherungsdienst GmbH
Postanschrift: Alte-Leipziger Platz 1
Postort: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland 🇩🇪 Hochtaunuskreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 330650.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.