Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 2151/20 OTH-5G4Healthcare
Kurze Beschreibung:
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann.
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann.
A. Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3)) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
B. Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
C. Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist,
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3)) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
B. Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
C. Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist,
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
A) Ausgangslage
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergreifende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcen-intensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination eines Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes „5G4Healthcare“, die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländlichen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfehlungen für skalierbare Lösungen abzuleiten. Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann. Die Einzelheiten können den Unterlagen entnommen werden, die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden können.
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergreifende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcen-intensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination eines Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes „5G4Healthcare“, die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländlichen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfehlungen für skalierbare Lösungen abzuleiten. Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann. Die Einzelheiten können den Unterlagen entnommen werden, die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden können.
B) Ziel des Verfahrens
Mit dem Vergabeverfahren soll ein Bieter gefunden werden, der ein lokales 5G-Netz am Campus der Abteilung Weiden in der Oberpfalz entstehen lässt und bei sogenannten Living Labs (Krankenhäuser im Umkreis) ggfs. mobile 5G-Punkte errichtet.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragszeitraum wird Gegenstand des Dialogs sein und erst mit der Aufforderung zum Angebot festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Dialogphase sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Zusätzliche Informationen:
A. Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3)) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3)) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
B. Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
C. Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist,
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ostbayerische Technische Hochschule
Amberg-Weiden Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
Der Auftrag wird an den Standorten Amberg und Weiden bearbeitet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV),
2) Auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 6 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 6 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mindeststandards:
MIndestanforderung zu 3) Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 1 Millionen EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände in Gesundheitseinrichtungen,
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände in Gesundheitseinrichtungen,
8) Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern,
9) Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer – falls zutreffend,
Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
10) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopie des Zertifikats einreichen.
11) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
D.h. mindestens Angaben über die technischen Fachkräfte und die personelle und fachliche Kompetenz zur Schulungsdurchführung vor Ort im Rahmen der Implementierung eines 5G-Netzes und Nachweis über die Möglichkeit zum fortlaufenden Support bei der Instandhaltung des Netzes.
D.h. mindestens Angaben über die technischen Fachkräfte und die personelle und fachliche Kompetenz zur Schulungsdurchführung vor Ort im Rahmen der Implementierung eines 5G-Netzes und Nachweis über die Möglichkeit zum fortlaufenden Support bei der Instandhaltung des Netzes.
12) Nachweis der Sicherheits-Certificat-Contraktoren SCC-Zertifizierung durch geeignete Nachweise.
13) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Bieters zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bieters, um jeweils den weitentwickelsten 5G Release ermöglichen zu können.
14) Bescheinigung, dass der Bieter auch die erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt für Montagearbeiten von 5G-Infrastruktur
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu 7:
Der Bewerber weist mindestens zwei Referenzprojekte/Forschungskooperationen im Bereich der Implementierung einer festinstallierten 5G-Netzinfrastruktur auf.
Mindestanforderung zu 7):
Nachweis mindestens einer Forschungskooperation (mit Nennung von Forschungsprojekt) im 5G-Bereich
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
17) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
18) Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend,
19) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
20) Scientology-Schutzerklärung,
21) Datenintegrität.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Ersten Lösungsvorschlags aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Ersten Lösungsvorschlags aufgefordert.
a. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gem. Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gem. Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung,
b. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 7 der Teilnahmeunterlagen gem. Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden addiert darüber hinaus jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3) hinzu. Die Vergabestelle legt max. 5 Referenzen zugrunde, die mit den Nummern 1-5 gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden addiert darüber hinaus jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3) hinzu. Die Vergabestelle legt max. 5 Referenzen zugrunde, die mit den Nummern 1-5 gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Die 3 am besten geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Dialogphase zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 3 am besten geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Dialogphase zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technikkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 300
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Kostenkriterium (Name): Preis (TCO)
Kostenkriterium (Gewichtung): 500
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: RA Martin Schumm | Martini Mogg Vogt PartGmbB
Adresse des Käuferprofils: https://www.oth-aw.de/🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDGZJ/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB – RA Martin Schumm
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Kontaktperson: Vergabedezernat | RA Martin Schumm
Telefon: +49 228184379813📞
Fax: +49 228184379871 📠
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www.mmv-recht.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mmv-recht.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Die Netzinfrastruktur und der Forschungshintergrund des beabsichtigten Netzes erfordern ein einheitliches Auftragsverhältnis.
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Die Netzinfrastruktur und der Forschungshintergrund des beabsichtigten Netzes erfordern ein einheitliches Auftragsverhältnis.
C. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle der Ostbayrische Technische Hochschule Amberg-Weiden zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle der Ostbayrische Technische Hochschule Amberg-Weiden einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle der Ostbayrische Technische Hochschule Amberg-Weiden zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle der Ostbayrische Technische Hochschule Amberg-Weiden einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDGZJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 225-552625 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Kurze Beschreibung:
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Robotergestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann.
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Projektlaufzeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Robotergestützter Operationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Versorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRHNR.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRHNR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergreifende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcenintensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination eines Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes „5G4Healthcare“, die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländlichen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfehlungen für skalierbare Lösungen abzuleiten.
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergreifende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcenintensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination eines Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes „5G4Healthcare“, die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländlichen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfehlungen für skalierbare Lösungen abzuleiten.
Mit dem Vergabeverfahren sollte ein Bieter gefunden werden, der ein lokales 5G-Netz am Campus der Abteilung Weiden in der Oberpfalz entstehen lässt und bei sogenannten Living Labs (Krankenhäuser im Umkreis) ggfs. mobile 5G-Punkte errichtet.
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung waren, wurden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Name: Smart Mobile Labs AG
Postanschrift: Kistlerhofstraße 70
Postort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRHNR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 127-337446 (2021-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergrei-fende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcen-intensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination ei-nes Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes "5G4Healthcare", die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländli-chen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfeh-lungen für skalierbare Lösungen abzuleiten.
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Pro-jektlauf-zeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheits-versorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Ope-rationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Ver-sorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann. Mit dem Vergabeverfahren soll ein Bieter gefunden werden, der ein lokales 5G-Netz am Campus der Abteilung Weiden in der Oberpfalz entstehen lässt und bei sogenannten Living Labs (Krankenhäuser im Umkreis) ggfs. mobile 5G-Punkte errichtet.
Der Gesamtauftragswert des Ausgangsverfahrens liegt mit voraussichtlich 4,0 Mio. Euro deutlich oberhalb des entsprechenden EU-Schwellenwertes. Aus dem europaweiten Wettbe-werb ist der Bieter SML als Sieger hervorgegangen.
Als Folge der Corona-Pandemie verzögerten sich die Einsätze der mobilen Einheit bei Part-nern oder wurden komplett abgesagt. Dies war darin begründet, dass gerade medizinische Einrichtungen stark belastet waren und somit keine Kapazitäten für die Szenarientestung oder eine Ausleuchtung des Gebäudes mit der 5G-Antenne hatten. Somit müssen nun sämtliche Praxiserprobungen, die in 2 Jahren Pandemiegeschehen nicht stattfinden konnten, innerhalb kurzer Zeit nachgeholt und anschließend ausgewertet werden. Dies resultiert in einem zeitlichen Druck, der es notwendig macht, bei mehreren Partnern Ein-heiten gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. Da man sich koordinatorisch auch an den jeweiligen Einrichtungen und deren Terminvorstellungen orientieren muss, ist es nicht immer möglich, mit einer Einheit im Dauerbetrieb alle Außeneinsätze nach und nach abzuarbeiten. Mit weite-ren mobilen Einheiten könnten mehrere Projektmitarbeiter parallel die Testungen vornehmen. Dies wäre dem Projektfortschritt durch mehr Input von Partnern und durch Praxiserfahrungen sehr dienlich. Zudem würde man sich Zeit sparen, um diese Praxiserfahrungen zu evaluieren und etwaige Verbesserungen oder Adaptionen zu realisieren.
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergrei-fende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcen-intensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination ei-nes Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes "5G4Healthcare", die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländli-chen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfeh-lungen für skalierbare Lösungen abzuleiten.
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Pro-jektlauf-zeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheits-versorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Ope-rationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Ver-sorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann. Mit dem Vergabeverfahren soll ein Bieter gefunden werden, der ein lokales 5G-Netz am Campus der Abteilung Weiden in der Oberpfalz entstehen lässt und bei sogenannten Living Labs (Krankenhäuser im Umkreis) ggfs. mobile 5G-Punkte errichtet.
Der Gesamtauftragswert des Ausgangsverfahrens liegt mit voraussichtlich 4,0 Mio. Euro deutlich oberhalb des entsprechenden EU-Schwellenwertes. Aus dem europaweiten Wettbe-werb ist der Bieter SML als Sieger hervorgegangen.
Als Folge der Corona-Pandemie verzögerten sich die Einsätze der mobilen Einheit bei Part-nern oder wurden komplett abgesagt. Dies war darin begründet, dass gerade medizinische Einrichtungen stark belastet waren und somit keine Kapazitäten für die Szenarientestung oder eine Ausleuchtung des Gebäudes mit der 5G-Antenne hatten. Somit müssen nun sämtliche Praxiserprobungen, die in 2 Jahren Pandemiegeschehen nicht stattfinden konnten, innerhalb kurzer Zeit nachgeholt und anschließend ausgewertet werden. Dies resultiert in einem zeitlichen Druck, der es notwendig macht, bei mehreren Partnern Ein-heiten gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. Da man sich koordinatorisch auch an den jeweiligen Einrichtungen und deren Terminvorstellungen orientieren muss, ist es nicht immer möglich, mit einer Einheit im Dauerbetrieb alle Außeneinsätze nach und nach abzuarbeiten. Mit weite-ren mobilen Einheiten könnten mehrere Projektmitarbeiter parallel die Testungen vornehmen. Dies wäre dem Projektfortschritt durch mehr Input von Partnern und durch Praxiserfahrungen sehr dienlich. Zudem würde man sich Zeit sparen, um diese Praxiserfahrungen zu evaluieren und etwaige Verbesserungen oder Adaptionen zu realisieren.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
A. Info zum Gesamtwert der Beschaffung
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
B. Zulässigkeit der Auftragserweiterung
Nach Prüfung der gegebenen Umstände, liegt eine zulässige Änderung des Auftrags nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vor, da eine wesentliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Nach der Begründung des VergR-ModG (BT-Drs. 18/6281, 119 f.) sollen Fälle erfasst werden, bei denen öffentliche Auftraggeber mit externen Umständen konfrontiert werden, die sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnten.
B.i. Begriff der nicht vorhersehbaren Umstände
Nach dem Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU ist für den öffentlichen Auftraggeber ein "gewisses Maß an Flexibilität erforderlich", um den Auftrag an externe Umständen anpassen zu können, die er zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnte, insbesondere, wenn sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Der Umstand einer Pandemie und die damit einhergehende Verzögerung ist dem öAg nicht anzulasten und damit auch nicht subjektiv vorwerfbar. Dauer und Intensität der Pandemie war für alle staatlichen und privaten Akteure weltweit ein Novum damit nicht vorhersehbar.
B.ii. Keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags
Vorliegend wird der bestehende Vertrag schlicht um den gleichbleibenden Auftrags-gegenstand erweitert. Insofern ist eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags nicht anzunehmen. Die Grenze besteht vielmehr darin, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern darf. Mit dem Begriff des "Gesamtcharakters" wird ne-ben den Begriffen der Wesentlichkeit und des Vertragsumfangs ein weiterer unbe-stimmter Rechtsbegriff eingeführt, der weder definiert wird noch einem einheitlichen Allgemeinverständnis unterliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRW8R
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
B. Zulässigkeit der Auftragserweiterung
Nach Prüfung der gegebenen Umstände, liegt eine zulässige Änderung des Auftrags nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vor, da eine wesentliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Nach der Begründung des VergR-ModG (BT-Drs. 18/6281, 119 f.) sollen Fälle erfasst werden, bei denen öffentliche Auftraggeber mit externen Umständen konfrontiert werden, die sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnten.
B.i. Begriff der nicht vorhersehbaren Umstände
Nach dem Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU ist für den öffentlichen Auftraggeber ein "gewisses Maß an Flexibilität erforderlich", um den Auftrag an externe Umständen anpassen zu können, die er zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnte, insbesondere, wenn sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Der Umstand einer Pandemie und die damit einhergehende Verzögerung ist dem öAg nicht anzulasten und damit auch nicht subjektiv vorwerfbar. Dauer und Intensität der Pandemie war für alle staatlichen und privaten Akteure weltweit ein Novum damit nicht vorhersehbar.
B.ii. Keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags
Vorliegend wird der bestehende Vertrag schlicht um den gleichbleibenden Auftrags-gegenstand erweitert. Insofern ist eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags nicht anzunehmen. Die Grenze besteht vielmehr darin, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern darf. Mit dem Begriff des "Gesamtcharakters" wird ne-ben den Begriffen der Wesentlichkeit und des Vertragsumfangs ein weiterer unbe-stimmter Rechtsbegriff eingeführt, der weder definiert wird noch einem einheitlichen Allgemeinverständnis unterliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRW8R
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergrei-fende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcen-intensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination ei-nes Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes "5G4Healthcare", die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländli-chen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfeh-lungen für skalierbare Lösungen abzuleiten.
Die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen ist mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die die häusliche Pflege älterer Menschen und die integrierte, sektorenübergrei-fende Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten sehr ressourcen-intensiv machen. Die Abstimmung zwischen den Akteuren Arzt, Pflege, Apotheke und Angehörige, die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Koordination ei-nes Krankentransportes sind nur einige Aspekte, die die Versorgung höchst komplex machen. Vor diesem Hintergrund ist es das übergeordnete Ziel des vom Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur geförderten Projektes "5G4Healthcare", die Machbarkeit, die Möglichkeiten sowie die Grenzen der Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der ländli-chen Gesundheitsversorgung durch die 5G-Technologie auszuloten und Handlungsempfeh-lungen für skalierbare Lösungen abzuleiten.
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Pro-jektlauf-zeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheits-versorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Ope-rationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Ver-sorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann. Mit dem Vergabeverfahren soll ein Bieter gefunden werden, der ein lokales 5G-Netz am Campus der Abteilung Weiden in der Oberpfalz entstehen lässt und bei sogenannten Living Labs (Krankenhäuser im Umkreis) ggfs. mobile 5G-Punkte errichtet.
Unter Führung der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden wird der Einsatz von 5G in den beiden Use Cases, Integrierte Versorgung und Homecare konzipiert (Phase 1), modellhaft implementiert (Phase 2), erprobt und evaluiert (Phase 3). In der dreijährigen Pro-jektlauf-zeit entstehen bei ambulanten und stationären Partnern der regionalen Gesundheits-versorgung vor Ort sogenannte Living Labs, in denen anwendungsorientiert und praxisnah Nutzen und Möglichkeiten der 5G-Technologie für die Anwendung digitaler Lösungen z. B. in den Bereichen Fernbefundung, Medikation, Notfallversorgung oder Roboter-gestützter Ope-rationen erprobt und bewertet werden. Insgesamt entsteht so eine 5G-basierte Forschungs- und Entwicklungsplattform, die als Testbed eines konsequent Digital-Health-gestützten Ver-sorgungsansatzes im ländlichen Umfeld genutzt werden kann. Mit dem Vergabeverfahren soll ein Bieter gefunden werden, der ein lokales 5G-Netz am Campus der Abteilung Weiden in der Oberpfalz entstehen lässt und bei sogenannten Living Labs (Krankenhäuser im Umkreis) ggfs. mobile 5G-Punkte errichtet.
Der Gesamtauftragswert des Ausgangsverfahrens liegt mit voraussichtlich 4,0 Mio. Euro deutlich oberhalb des entsprechenden EU-Schwellenwertes. Aus dem europaweiten Wettbe-werb ist der Bieter SML als Sieger hervorgegangen.
Als Folge der Corona-Pandemie verzögerten sich die Einsätze der mobilen Einheit bei Part-nern oder wurden komplett abgesagt. Dies war darin begründet, dass gerade medizinische Einrichtungen stark belastet waren und somit keine Kapazitäten für die Szenarientestung oder eine Ausleuchtung des Gebäudes mit der 5G-Antenne hatten. Somit müssen nun sämtliche Praxiserprobungen, die in 2 Jahren Pandemiegeschehen nicht stattfinden konnten, innerhalb kurzer Zeit nachgeholt und anschließend ausgewertet werden. Dies resultiert in einem zeitlichen Druck, der es notwendig macht, bei mehreren Partnern Ein-heiten gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. Da man sich koordinatorisch auch an den jeweiligen Einrichtungen und deren Terminvorstellungen orientieren muss, ist es nicht immer möglich, mit einer Einheit im Dauerbetrieb alle Außeneinsätze nach und nach abzuarbeiten. Mit weite-ren mobilen Einheiten könnten mehrere Projektmitarbeiter parallel die Testungen vornehmen. Dies wäre dem Projektfortschritt durch mehr Input von Partnern und durch Praxiserfahrungen sehr dienlich. Zudem würde man sich Zeit sparen, um diese Praxiserfahrungen zu evaluieren und etwaige Verbesserungen oder Adaptionen zu realisieren.
Als Folge der Corona-Pandemie verzögerten sich die Einsätze der mobilen Einheit bei Part-nern oder wurden komplett abgesagt. Dies war darin begründet, dass gerade medizinische Einrichtungen stark belastet waren und somit keine Kapazitäten für die Szenarientestung oder eine Ausleuchtung des Gebäudes mit der 5G-Antenne hatten. Somit müssen nun sämtliche Praxiserprobungen, die in 2 Jahren Pandemiegeschehen nicht stattfinden konnten, innerhalb kurzer Zeit nachgeholt und anschließend ausgewertet werden. Dies resultiert in einem zeitlichen Druck, der es notwendig macht, bei mehreren Partnern Ein-heiten gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. Da man sich koordinatorisch auch an den jeweiligen Einrichtungen und deren Terminvorstellungen orientieren muss, ist es nicht immer möglich, mit einer Einheit im Dauerbetrieb alle Außeneinsätze nach und nach abzuarbeiten. Mit weite-ren mobilen Einheiten könnten mehrere Projektmitarbeiter parallel die Testungen vornehmen. Dies wäre dem Projektfortschritt durch mehr Input von Partnern und durch Praxiserfahrungen sehr dienlich. Zudem würde man sich Zeit sparen, um diese Praxiserfahrungen zu evaluieren und etwaige Verbesserungen oder Adaptionen zu realisieren.
Durch den Wegfall der Praxiseinsätze kam es im bisherigen Projekt aufgrund der vorhande-nen Kapazität zu einem vermehrten Fokus auf technologische Möglichkeiten, mögliche Sze-narien und Adaptionen speziell für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen. Dieses breite Portfolio, welches auch nach außen zu möglichen Partnern kommuniziert wurde, bedingte ein hohes Interesse, dass nicht erwartet wurde. So gibt es neben den verschobenen Einsätzen eine Vielzahl an neuen möglichen Aufträgen aus der Gesundheitswirtschaft, die mit der der-zeitigen Kapazität an mobilen Einheiten nicht gestemmt werden kann. Zudem benötigen die Durchführung und ausführliche Testung der in der Zwischenzeit erarbeiteten neuen und um-fangreicheren Szenarien mehr Zeit. Dies war ein weiterer Punkt, der zu einer Planänderung und somit zu, Bedarf an weiteren mobilen Einheiten führt.
Durch den Wegfall der Praxiseinsätze kam es im bisherigen Projekt aufgrund der vorhande-nen Kapazität zu einem vermehrten Fokus auf technologische Möglichkeiten, mögliche Sze-narien und Adaptionen speziell für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen. Dieses breite Portfolio, welches auch nach außen zu möglichen Partnern kommuniziert wurde, bedingte ein hohes Interesse, dass nicht erwartet wurde. So gibt es neben den verschobenen Einsätzen eine Vielzahl an neuen möglichen Aufträgen aus der Gesundheitswirtschaft, die mit der der-zeitigen Kapazität an mobilen Einheiten nicht gestemmt werden kann. Zudem benötigen die Durchführung und ausführliche Testung der in der Zwischenzeit erarbeiteten neuen und um-fangreicheren Szenarien mehr Zeit. Dies war ein weiterer Punkt, der zu einer Planänderung und somit zu, Bedarf an weiteren mobilen Einheiten führt.
Ein weiterer Punkt, der zur enormen Auslastung der mobilen Einheiten führt, ist der Umstand, dass für Einsätze bei Partnern grundsätzlich eine längere Dauer einzuplanen ist, als zu Beginn angenommen. Dies war zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibung technisch und organisato-risch nicht absehbar. So ist die Einrichtung, korrekte Ausleuchtung der relevanten Gebäude-komplexe und deren Überprüfung sowie etwaige Anpassung über Innenantennen deutlich zeitintensiver als geschätzt und Partner haben oftmals noch eigene Szenarien oder Ideen, die in diesem Einsatz mit abgearbeitet werden sollten. Durch die stets unterschiedlichen Gege-benheiten in den Krankenhäusern ist es außerdem des Öfteren notwendig, Szenarien zu än-dern, oder Adapterlösungen zu entwickeln. Gerade im Bereich der Transportlogistik ist die Be-förderung hausinterner Wägen und Betten mit weiterem Aufwand verbunden, um diese mit den eigenen Robotern bzw. Zugsystemen zu verwenden.
Ein weiterer Punkt, der zur enormen Auslastung der mobilen Einheiten führt, ist der Umstand, dass für Einsätze bei Partnern grundsätzlich eine längere Dauer einzuplanen ist, als zu Beginn angenommen. Dies war zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibung technisch und organisato-risch nicht absehbar. So ist die Einrichtung, korrekte Ausleuchtung der relevanten Gebäude-komplexe und deren Überprüfung sowie etwaige Anpassung über Innenantennen deutlich zeitintensiver als geschätzt und Partner haben oftmals noch eigene Szenarien oder Ideen, die in diesem Einsatz mit abgearbeitet werden sollten. Durch die stets unterschiedlichen Gege-benheiten in den Krankenhäusern ist es außerdem des Öfteren notwendig, Szenarien zu än-dern, oder Adapterlösungen zu entwickeln. Gerade im Bereich der Transportlogistik ist die Be-förderung hausinterner Wägen und Betten mit weiterem Aufwand verbunden, um diese mit den eigenen Robotern bzw. Zugsystemen zu verwenden.
Seit Anfang des Jahres wurde das Living-Lab Krankenhaus Neustadt (Neustadt a. d. Wald-naab) in Betrieb genommen. Diese von der OTH angemieteten zusätzlichen Räume dienen dem Projekt 5G4HC als weiterer Teststandort und Möglichkeit zu Technikdemonstrationen sowie weiterer Forschung. Aufgrund des allgemeinen Platzmangels in Weiden wurde auch ein Großteil der angeschafften Technik dorthin ausgelagert.
Seit Anfang des Jahres wurde das Living-Lab Krankenhaus Neustadt (Neustadt a. d. Wald-naab) in Betrieb genommen. Diese von der OTH angemieteten zusätzlichen Räume dienen dem Projekt 5G4HC als weiterer Teststandort und Möglichkeit zu Technikdemonstrationen sowie weiterer Forschung. Aufgrund des allgemeinen Platzmangels in Weiden wurde auch ein Großteil der angeschafften Technik dorthin ausgelagert.
Dies bedingt allerdings, dass eine mobile Einheit dort durchgehend in Betrieb ist, um die Arbeit zu ermöglichen. Diese Lösung war am Anfang des Projektes und auch zum Zeitpunkt der Be-schaffung so nicht absehbar, da für Testungen im klinischen Umfeld das Klinikum Weiden eingeplant war. Durch die oben angeführten Punkte steht das Klinikum jedoch kaum für Tes-tungen und eine längerfristige Installation der mobilen Einheit zu Verfügung. Die daraus resul-tierende Lösung, das Living Lab mit mobiler 5G-Einheit im ehemaligen Krankenhaus in Neu-stadt aufzubauen, führt dazu, dass für den weiteren Verleih und die Erprobung der Technolo-gien bei Partnern mittlerweile nur noch eine Einheit zur Verfügung steht. Die einzige Lösung der Reaktion auf diese neuen Herausforderungen ist die Beschaffung weiterer mobiler Einhei-ten. Somit kann das Projektziel realisiert und eine großflächige Erprobung der 5G-Technologie im Gesundheitssystem stattfinden.
Dies bedingt allerdings, dass eine mobile Einheit dort durchgehend in Betrieb ist, um die Arbeit zu ermöglichen. Diese Lösung war am Anfang des Projektes und auch zum Zeitpunkt der Be-schaffung so nicht absehbar, da für Testungen im klinischen Umfeld das Klinikum Weiden eingeplant war. Durch die oben angeführten Punkte steht das Klinikum jedoch kaum für Tes-tungen und eine längerfristige Installation der mobilen Einheit zu Verfügung. Die daraus resul-tierende Lösung, das Living Lab mit mobiler 5G-Einheit im ehemaligen Krankenhaus in Neu-stadt aufzubauen, führt dazu, dass für den weiteren Verleih und die Erprobung der Technolo-gien bei Partnern mittlerweile nur noch eine Einheit zur Verfügung steht. Die einzige Lösung der Reaktion auf diese neuen Herausforderungen ist die Beschaffung weiterer mobiler Einhei-ten. Somit kann das Projektziel realisiert und eine großflächige Erprobung der 5G-Technologie im Gesundheitssystem stattfinden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Kaiser-Wilhem-Ring 23 92224 Amberg Der Auftrag wird an den Standorten Amberg und Weiden bearbeitet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
A. Info zum Gesamtwert der Beschaffung
B. Zulässigkeit der Auftragserweiterung
Nach Prüfung der gegebenen Umstände, liegt eine zulässige Änderung des Auftrags nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vor, da eine wesentliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Nach der Begründung des VergR-ModG (BT-Drs. 18/6281, 119 f.) sollen Fälle erfasst werden, bei denen öffentliche Auftraggeber mit externen Umständen konfrontiert werden, die sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnten.
Nach Prüfung der gegebenen Umstände, liegt eine zulässige Änderung des Auftrags nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vor, da eine wesentliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Nach der Begründung des VergR-ModG (BT-Drs. 18/6281, 119 f.) sollen Fälle erfasst werden, bei denen öffentliche Auftraggeber mit externen Umständen konfrontiert werden, die sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnten.
B.i. Begriff der nicht vorhersehbaren Umstände
Nach dem Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU ist für den öffentlichen Auftraggeber ein "gewisses Maß an Flexibilität erforderlich", um den Auftrag an externe Umständen anpassen zu können, die er zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnte, insbesondere, wenn sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Nach dem Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU ist für den öffentlichen Auftraggeber ein "gewisses Maß an Flexibilität erforderlich", um den Auftrag an externe Umständen anpassen zu können, die er zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnte, insbesondere, wenn sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Der Umstand einer Pandemie und die damit einhergehende Verzögerung ist dem öAg nicht anzulasten und damit auch nicht subjektiv vorwerfbar. Dauer und Intensität der Pandemie war für alle staatlichen und privaten Akteure weltweit ein Novum damit nicht vorhersehbar.
Der Umstand einer Pandemie und die damit einhergehende Verzögerung ist dem öAg nicht anzulasten und damit auch nicht subjektiv vorwerfbar. Dauer und Intensität der Pandemie war für alle staatlichen und privaten Akteure weltweit ein Novum damit nicht vorhersehbar.
B.ii. Keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags
Vorliegend wird der bestehende Vertrag schlicht um den gleichbleibenden Auftrags-gegenstand erweitert. Insofern ist eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags nicht anzunehmen. Die Grenze besteht vielmehr darin, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern darf. Mit dem Begriff des "Gesamtcharakters" wird ne-ben den Begriffen der Wesentlichkeit und des Vertragsumfangs ein weiterer unbe-stimmter Rechtsbegriff eingeführt, der weder definiert wird noch einem einheitlichen Allgemeinverständnis unterliegt.
Vorliegend wird der bestehende Vertrag schlicht um den gleichbleibenden Auftrags-gegenstand erweitert. Insofern ist eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags nicht anzunehmen. Die Grenze besteht vielmehr darin, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern darf. Mit dem Begriff des "Gesamtcharakters" wird ne-ben den Begriffen der Wesentlichkeit und des Vertragsumfangs ein weiterer unbe-stimmter Rechtsbegriff eingeführt, der weder definiert wird noch einem einheitlichen Allgemeinverständnis unterliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRW8R
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.