Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Siehe Abschnitt III. Teilnahmebedingungen
1. Referenzangaben / Erfahrung (Gewichtung 75 %). Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber in erster Linie auf Basis konkreter Erfahrung des Bewerbers mit Leistungen der ausgeschriebenen Art. Als Basis für die Beurteilung dienen insbesondere Referenzen, d. h. in der Vergangenheit eigenverantwortlich für Dritte durchgeführte Projekte in den letzten 5 Jahren. Die Referenzen werden jeweils danach beurteilt, in welchem Maße sie Erfahrung mit Leistungen erkennen lassen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen im Bereich Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit vergleichbar sind.
Dabei werden folgende Unterkriterien bewertet:
1.1. Anzahl der Referenzprojekte über abgeschlossene Leistungen mit einem Rechnungswert von mind. 100 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) mit Bezug zu den Themen staatliche Förderbank und/oder Förderungen in ostdeutschen Bundesländern aus Mitteln der EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESIF): Gewichtung 40 %
1 Referenz mit Bezug zu den Themen Förderbank oder Förderungen in ostdeutschen Bundesländern aus ESI-Fonds: 40 Punkte,
2 Referenzen mit Bezug zu den Themen Förderbank oder Förderungen in ostdeutschen Bundesländern aus ESI-Fonds: 80 Punkte,
2 Referenzen mit Bezug zu den Themen Förderbank und Förderungen in ostdeutschen Bundesländern aus ESI-Fonds: 120 Punkte.
1.2. Beurteilung der dargestellten Referenzprojekte (Vollständigkeit, Aussagekraft und Eindeutigkeit der Angaben): Gewichtung 35 %
— Unzureichend: 0 Punkte;
— Ausreichend: 35 Punkte;
— Gut: 70 Punkte;
— Hervorragend: 105 Punkte.
2. Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 %.
Unterkriterien:
— Gesamtumsatz mind. 500 000 EUR pro Jahr: 10 Punkte;
— Gesamtumsatz mind. 750 000 EUR pro Jahr: 30 Punkte.
3. Durchschnittliche Umsätze des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Gewichtung 5 %
Unterkriterien:
— Umsatz unter 100 000 EUR pro Jahr: 0 Punkte;
— Umsatz ab 100 000 EUR pro Jahr: 5 Punkte;
— Umsatz ab 200 000 EUR pro Jahr: 10 Punkte;
— Umsatz über 400 000 EUR pro Jahr: 15 Punkte.
4. Durchschnittliche Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter(innen) sowie der freien Mitarbeiter(innen) für die letzten 3 Geschäftsjahre (umgerechnet in Vollzeitstellen): Gewichtung 10 %
Unterkriterien:
— Mitarbeiterzahl 1 bis 3 oder über 20: 10 Punkte;
— Mitarbeiterzahl über 3 bis 7: 20 Punkte;
— Mitarbeiterzahl über 7 bis 20: 30 Punkte;
— Insgesamt in den 5 Kriterien erreichbar sind max. 300 Punkte.