A. Ablauf Des Verfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:
(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.).
(2) Die geeigneten bzw. im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt über weitere Formulare. Diese werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.
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B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
— Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
— Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages;
— Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
— Nebenangebote sind nicht zugelassen;
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C. Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich als Summe aus den Punkten für die Konzeptwertung, der Bewertung der Kann-Kriterien und den Punkten für die bewertende Teststellung. Sie wird wie folgt gewertet:
1. Für jedes Kann-Kriterium, das das Angebot erfüllt, erhält der Bieter 1 Punkt. Die Kann-Kriterien sind im Angebotsformular aufgeführt.
2. Die Konzeptwertung erfolgt auf folgender Grundlage:
a) Es sind 5 Konzepte einzureichen:
(1) Umsetzungskonzept (max. 10 Punkte): Welche Entwicklungsschritte sollen zu welcher Zeit erfolgen? Welche Zuarbeit ist seitens der anderen Lösungsanbieter, des Auftraggebers oder sonstigen Stellen notwendig? Beschreibung der Server-Lösung und der dafür erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Aufbau Server am vom Auftraggeber benannten Ort? Oder als Dienstleistung eines Unterauftragnehmers?)
(2) Schnittstellenkonzept (max. 10 Punkte): Welche über die bei den Mindestkriterien genannten hinausgehende Anbindungsmöglichkeiten bestehen zu welchen Produkten, insbesondere zu solchen der Medizintechnik? Welche Lösung für eine verschlüsselte Schnittstelle zum Drucker im RTW wird angeboten?
(3) Verschlüsselungskonzept (max. 10 Punkte): Wie wird die Kommunikation zwischen Server und Clients verschlüsselt? Die Formen der Verschlüsselung und genutzten Techniken sind darzustellen.
(4) Störungsbeseitigungskonzept (max. 10 Punkte): Beschrieben werden soll der Support für eine effektive Störungsbeseitigung 24/7 (insbes. Kommunikation, Dokumentation, Einhaltung Service Level). Wie erfolgt die Beseitigung von Störungen an der Hardware? Wie wird die vollständige Reparatur/Ersatz (inkl. Betriebsbereitschaft des neuen Geräts) spätestens zum nächsten Werktag sichergestellt?
(5) Schulungskonzept (max. 10 Punkte): Das Schulungskonzept für Administratoren und Multiplikatoren ist zu beschreiben.
b) Die Konzepte sind gleich gewichtet. Jeweils sind 0 (= ungenügend), 1 (= mäßig), 5 (= gut), 7 (= sehr gut) und 10 (= hervorragend) Punkte erzielbar. Ein Angebot kann bei der Konzeptwertung also maximal 50 Punkte (5*10) erzielen. Die je Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den für das jeweilige Konzept vorgegebenen Maßstab zu erfüllen:
— Fehlen jegliche Darstellungen zum jeweiligen Konzept, erhält der Bieter hierfür 0 Punkte;
— Geht der Bieter gar nicht oder nur äußerst knapp auf die je Konzept geforderten Aspekte ein, mangelt es an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er für das jeweilige Konzept 1 Punkt;
— 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter auf die jeweils geforderten Aspekte eingeht und geeignete Lösungsansätze beschreibt;
— Für 7 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Berücksichtigt der Bieter im Rahmen der Darstellung jedoch Faktoren, die über die vorgenannten Aspekte hinausgehen und zeigt er besonders neuartige und effiziente Lösungen auf, die die technischen Möglichkeiten ausschöpfen, erfüllt er die Anforderungen sehr gut und er erhält dann 7 Punkte;
— Für 10 Punkte gelten die Voraussetzungen wie für 7 Punkte. Darüber hinaus müssen die Ausführungen zum jeweiligen Konzept besonders herausragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie im Vergleich zu den übrigen Angeboten herausragend neuartige, innovative oder effiziente Lösungswege aufzeigen.
3. Schließlich erfolgt eine wertende Teststellung im Rahmen der Verhandlungen:
— Die Teststellung dient zum einen der Überprüfung der Mindestkriterien gem. Leistungsbeschreibung. Sofern dabei festgestellt wird, dass Mindestkriterien nicht erfüllt sind, erfolgt der Ausschluss des betroffenen Bieters aus dem Verfahren;
— Zum anderen unterliegt die Teststellung der Wertung. Bewertet werden die Haptik und die Ergonomie der vorgestellten Tablet- sowie die Benutzerfreundlichkeit der vorgestellten Software-Lösung. Alle 3 Kriterien sind gleichgewichtet. Es können maximal 30 Punkte erzielt werden (= 3*10 Punkte):
a) Bei der Ergonomie bewertet der Auftraggeber nach Augenschein, zwischen den Angeboten vergleichend Robustheit, Gewicht und zweckmäßige Konstruktion des vorgestellten Tablets. Weicht das Tablet in keiner der Kategorien wesentlich von den übrigen Lösungen ab, wird die Ergonomie mit 7 Punkten (= sehr gut) bewertet. Fällt das Tablet hingegen in mindestens einer der Kategorien deutlich von den übrigen Lösungen ab (augenscheinlich deutlich weniger robust, wesentlich schwerer oder wesentlich unzweckmäßiger konstruiert), erhält es 5 Punkte (= gut). 1 Punkt erhält es, wenn es in allen Kategorien deutlich vom Durchschnitt abfällt. Für 10 Punkte (= hervorragend) muss das Tablet in allen Kategorien mindestens den übrigen Lösungen entsprechen und gleichzeitig in mindestens einer deutlich nach oben abweichen (augenscheinlich wesentlich robuster, wesentlich leichter oder wesentlich zweckmäßiger konstruiert).
b) Bei der Haptik bewertet der Auftraggeber die Bedienbarkeit des Tablets. Auch hier findet eine vergleichende Bewertung nach Augenschein statt. Die gleichgewichteten Unterkriterien sind die Lesbarkeit des Displays und die Bedienbarkeit von Touchscreen bzw. Knöpfen jeweils vor dem Hintergrund der typischen Einsatzbedingungen (ggf. ungünstige Lichtbedingungen, Einsatz von Handschuhen u. ä.). Weicht das Tablet weder bei Bedienbarkeit noch Lesbarkeit deutlich von den Lösungen der Konkurrenz ab, wird die Ergonomie mit 7 Punkten (= sehr gut) bewertet. Fällt das Tablet hingegen in mindestens einer der Kategorien deutlich von den übrigen Lösungen ab (deutlich weniger gut lesbar oder wesentlich schlechter bedienbar), erhält es 5 Punkte (= gut). 1 Punkt erhält es, wenn es in allen Kategorien deutlich vom Durchschnitt abfällt. Für 10 Punkte (= hervorragend) muss das Tablet in allen Kategorien mindestens den übrigen Lösungen entsprechen und gleichzeitig in mindestens einer deutlich nach oben abweichen (wesentlich besser lesbar oder bedienbar).
c) Die Benutzerfreundlichkeit der Software bewertet der Auftraggeber nach Augenschein. Bewertet wird die Bedienbarkeit der vorgestellten Nutzeroberfläche. Lässt sie sich aus seiner Sicht intuitiv bedienen, erfolgt eine Bewertung mit 7 Punkten (= sehr gut). Lässt sie sich nicht oder kaum intuitiv bedienen, weil die Darstellung bzw. Nutzerführung unübersichtlich oder missverständlich sind, erhält sie 5 Punkte (= mäßig). Lässt sie sich besonders intuitiv bedienen, weil Darstellung und Nutzerführung besonders klar, verständlich bzw. eingängig sind, erhält sie 10 Punkte (= hervorragend).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDA8P