Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eigenerklärung über die Leistungserbringung Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen — Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? — Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens? — Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart? — Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 5 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhalts- und Grundreinigung) von verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
An der vorgeschriebenen Objektbesichtigung haben wir teilgenommen. Der Nachweis ist als Anlage OBN beigefügt.
Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungskennzahlen für die jeweiligen Raumgruppen, können Sie dem Tabellenblatt „Leistungswerte“ (Anlage FLK) entnehmen. Sie dienen innerhalb der aufgeführten Bandbreiten allein einer Beurteilung der Plausibilität. Der Bieter hat nur mit solchen Leistungswerten zu kalkulieren, für deren Umsetzbarkeit er garantieren kann. Für die Angebotswertung sind einzig die von den Bietern anzugebenden Gesamtstundenzahlen maßgeblich, die unter dem Gesichtspunkt des veröffentlichten Hauptkriteriums mit der dort genannten Gewichtung in die Gesamtauswertung einfließen. Die Überschreitung der angegebenen Bandbreiten der Leistungswerte respektive deren Unterschreitung sind von den Bietern im Angebot schriftlich für jede Raumgruppe zu begründen. Fehlt eine solche Begründung oder wurde nur ein Teil der Über- oder Unterschreitungen begründet, so führt dies zum formalen Ausschluss. Auch die Überschreitung der Bandbreite von nur 1 m/pro Std., ohne Begründung, für zum Ausschluss.
Anleitungen Zuschlagskriterien Qualitätssicherungskonzept – Implementierungskonzept – und Umweltkonzept. Die 3 Konzepte sollen belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen wollen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt. Für die Bewertung gibt es weder vorher definierte Mindestanforderungen noch Unterkriterien. Die Beurteilung erfolgt in 3 Stufen: „Merkmal ist deutlich erkennbar“ (100 %), „Merkmal ist nur teilweise erkennbar“ (50 %) oder „Merkmal ist nicht erkennbar“ (0 %). Somit erhalten Sie pro Antwort zwischen 0-100 % der angegebenen Punkte.
Beschreiben Sie ausschließlich das System, das als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (verzichten Sie also auf die Darstellung optionaler Systeme, die nicht in Ihrem Angebot inkludiert sind).
Erklärungen zu den Bewertungen. Die Beschreibungen des Bieters zur jeweiligen gestellten Frage sind in der aufgezeigten Reihenfolge abzugeben (Schreiben Sie z. B. zu 1. usw). Darstellungen ohne Bezug zur gestellten Frage, standardisierte Ausführungen oder Mengentexte, in denen irgendwo die Antwort stehen könnte, werden mit 0 Punkten bewertet. 100 % der Punkte erhält der Bieter, der die jeweilige Frage vollständig, unzweifelhaft, ausführlich und verbindlich beantwortet hat. Ausführungen eines Bieters, die unvollständig, unverbindlich (Antworten im Konjunktiv z. B. sollte, müsste etc.) bzw. nicht schlüssig sind, werden mit 50 % bewertet.
Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den „besonderen Vertragsbedingungen“ (Reinigungsvertrag) sowie den Ausführungsbestimmungen erfüllen will und kann.
Die Wertung der Bieterkonzepte zu den 3 oben genannten Bereichen wird gemäß den Punkten der jeweiligen Spalte zwischen 0-100 % vergeben.
Die Ausführungen des Bieters werden im Fall einer Auftragsvergabe zum Vertragsbestandteil. Die Aussagen zu den jeweiligen Fragen können somit vom Auftraggeber jederzeit eingefordert werden.