Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Leistungen der Glasreinigung nach VgV (GWB) zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Kalkulationsunterlagen bzw. aus den Angaben im Reinigungsvertrag. Die Summe der Glasflächen beträgt ca. 56 583,70 m. In den Schulgebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen vorgesehen, sowie zusätzlich eine Reinigung pro Jahr ohne Rahmen bei Bedarf (i. d. R. jedes 2. Jahr). In den anderen Gebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen im Frühjahr (Mai) vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fensterreinigung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Leistungen der Glasreinigung nach VgV (GWB) zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Kalkulationsunterlagen bzw. aus den Angaben im Reinigungsvertrag.
Die Summe der Glasflächen beträgt ca. 56 583,70 m
In den Schulgebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen vorgesehen, sowie zusätzlich eine Reinigung pro Jahr ohne Rahmen bei Bedarf (i. d. R. jedes 2. Jahr). In den anderen Gebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen im Frühjahr (Mai) vorgesehen.
Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Leistungen der Glasreinigung nach VgV (GWB) zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Kalkulationsunterlagen bzw. aus den Angaben im Reinigungsvertrag.
Die Summe der Glasflächen beträgt ca. 56 583,70 m
In den Schulgebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen vorgesehen, sowie zusätzlich eine Reinigung pro Jahr ohne Rahmen bei Bedarf (i. d. R. jedes 2. Jahr). In den anderen Gebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen im Frühjahr (Mai) vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fensterreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-17 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 012-024202
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Bieter sind beim Öffnungsverfahren gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Leistungen der Glasreinigung nach VgV (GWB) zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Kalkulationsunterlagen bzw. aus den Angaben im Reinigungsvertrag.
Die Summe der Glasflächen beträgt ca. 56 583,70 m
In den Schulgebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen vorgesehen, sowie zusätzlich eine Reinigung pro Jahr ohne Rahmen bei Bedarf (i. d. R. jedes 2. Jahr). In den anderen Gebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen im Frühjahr (Mai) vorgesehen.
In den Schulgebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen vorgesehen, sowie zusätzlich eine Reinigung pro Jahr ohne Rahmen bei Bedarf (i. d. R. jedes 2. Jahr). In den anderen Gebäuden ist eine Reinigung pro Jahr mit Rahmen im Frühjahr (Mai) vorgesehen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden der BBS Papenburg, Fahnenweg 31-39, 26871 Papenburg
Gesamtfläche: ca. 6 054,12 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Papenburg
Papenburg, Aschendorf
Esterwegen, Dörpen, Sögel
Sögel
Haselünne, Haren, Meppen
Meppen
Lingen (Ems)
Lingen (Ems), Emsbüren, Freren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist,
— der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen,
— der Bieter seinen Mitarbeitern die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bezahlt
— der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde,
— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
— der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
— der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Glasreinigung (den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Zusätzliche Informationen: Bieter sind beim Öffnungsverfahren gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Besichtigungen: Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen.
Besichtigungen: Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen.
Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden. Die Besichtigungstermine und Ansprechpartner sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat erden Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 11.2.2020 / 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat erden Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 11.2.2020 / 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbstverantwortlich.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 24202-2020-DE
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Emsland hat die Leistungen der Glasreinigung nach VgV (GWB) zum 1.7.2020 vergeben. Die Vergabe ist aufgeteilt nach Auftragslosen erfolgt, wie nachfolgend beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).