Auftragsbekanntmachung (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 88 Amberg - Nabburg (Disko Pearls)
Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan zu übernehmen. Diesen finden Sie auch unter https://www.znas.de/fahrplaene/
– In den Monaten Juli und August finden keine Fahrten statt;
– Fahrten an Freitagen finden lediglich jeden ersten Freitag im Monat statt;
– An gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt: Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
– Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
– In den Monaten Juli und August finden keine Fahrten statt;
– Fahrten an Freitagen finden lediglich jeden ersten Freitag im Monat statt;
– An gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt: Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
– Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
– In den Monaten Juli und August finden keine Fahrten statt;
– Fahrten an Freitagen finden lediglich jeden ersten Freitag im Monat statt;
– An gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt: Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
– An gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt: Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
– Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
– Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Die Leistung umfasst die Linie 88 (Amberg - Nabburg) ab dem 1.9.2021.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
Dauer: 22 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
MF05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Amberg-Sulzbach
Stadt Amberg
Landkreis Schwandorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beizufügen (entfällt bei VAS Mitgliedern). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat muss eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für der Bieter keine Eintragungspflicht besteht oder darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beizufügen (entfällt bei VAS Mitgliedern). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat muss eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für der Bieter keine Eintragungspflicht besteht oder darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Siehe dazu auch Anlage 2.1 der Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
– Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidität,
– keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht,
– ausreichend Eigenkapital.
Mindeststandards: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff PBZugV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:05
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153187 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Postanschrift: Schloßgraben 3
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Quelle: OJS 2020/S 090-214913 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 88 Amberg – Nabburg (Disko Pearls)
Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan zu übernehmen. Diesen finden Sie auch unter https://www.znas.de/fahrplaene/
— in den Monaten Juli und August finden keine Fahrten statt;
— Fahrten an Freitagen finden lediglich jeden ersten Freitag im Monat statt;
— an gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt:
Allerheiligen (01.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
— nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
— in den Monaten Juli und August finden keine Fahrten statt;
— Fahrten an Freitagen finden lediglich jeden ersten Freitag im Monat statt;
— an gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt:
Allerheiligen (01.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
— nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Durchführung der Linie 88 Amberg – Nabburg (Disko Pearls)
— in den Monaten Juli und August finden keine Fahrten statt;
— Fahrten an Freitagen finden lediglich jeden ersten Freitag im Monat statt;
— an gesetzlichen Feiertagen, die nach Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz als Stille Feiertage gelten, finden zwischen 2.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt:
Allerheiligen (01.11.), Volkstrauertag (14.11.2021, 13.11.2022) und Totensonntag (21.11.2021, 20.11.2022);
— nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
— nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Feiertagsgesetz finden am Karfreitag (15.4.2022, 7.4.2023) und am Karsamstag (16.4.2022, 8.4.2023) zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr keine Fahrten statt und am Heiligabend (Fr 24.12.2021, Sa 24.12.2022) zwischen 14.00 Uhr und 24.00 Uhr.
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Die Leistung umfasst die Linie 88 (Amberg – Nabburg) ab dem 1.9.2021.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).