Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1a und 1b der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 47/2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1a und 1b der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1a und 1b der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-06 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 088-209832
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zu Öffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1a der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1a der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Bezeichnung des Loses: Region Sachsen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1b der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 78 Lieferstellen mit einem Gesamterdgasbedarf von ca. 13,50 GWh/a. Angefragt wird eine Belieferung erfolgt frei Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die detaillierten vertraglichen Regelungen ergeben sich aus den Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Erdgas, die den Vergabeunterlagen als Anlagen 1b der Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung, aus der sich das Volumen der Jahreserdgasabgabe an Letztverbraucher in Deutschland für die Jahre 2017, 2018 und 2019 ergibt sowie dass die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
— Eigenerklärung, aus der sich das Volumen der Jahreserdgasabgabe an Letztverbraucher in Deutschland für die Jahre 2017, 2018 und 2019 ergibt sowie dass die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche erklären, dass sie mindestens Erdgas bei Bewerbung für:
— Los 1: mit 6,80 GWh/a;
— Los 2: mit 6,70 GWh/a;
— Lose 1 und 2: mit 13,50 GWh/a.
Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 an Letztverbraucher in Deutschland geliefert haben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zu Öffnung nicht zugelassen.
1. Mit dem Angebot sind technische Dokumentationen sowie aktuelle Preislisten vorzulegen;
2. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
2. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der unter Punkt III.1.2) der Bekanntmachung genannte Eignungsnachweis ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der unter Punkt III.1.2) der Bekanntmachung genannte Eignungsnachweis ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDL40.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
Quelle: OJS 2020/S 088-209832 (2020-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2021-2024 für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge