1. Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
2. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen.
3. Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
4. Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I Ziff. 5 im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“.
Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I Ziff. 6 im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“.