Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen Produktkategorien des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme, Arbeitsplatzrechner, Apple TV und kompatibles Zubehör einschließlich Geräteverwaltungssoftware.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Apple-Komponenten und Zubehör für den Bildungsbereich
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen Produktkategorien des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme, Arbeitsplatzrechner, Apple TV und kompatibles Zubehör einschließlich Geräteverwaltungssoftware.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Computer📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— Stadt Grevenbroich;
— Stadt Jüchen;
— Stadt Kaarst;
— Stadt Korschenbroich;
— Stadt Meerbusch;
— Stadt Mönchengladbach;
— Stadt Neuss;
— Landeshauptstadt...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
— Stadt Grevenbroich;
— Stadt Jüchen;
— Stadt Kaarst;
— Stadt Korschenbroich;
— Stadt Meerbusch;
— Stadt Mönchengladbach;
— Stadt Neuss;
— Landeshauptstadt Düsseldorf;
— Gemeinde Rommerskirchen;
— Rhein-Kreis Neuss.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen Produktkategorien des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme, Arbeitsplatzrechner, Apple TV und kompatibles Zubehör einschließlich Geräteverwaltungssoftware.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate (d. h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 24 Monaten) zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie – sofern vorhanden – den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie – sofern vorhanden – den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Apple-Produkten und kompatiblem Zubehör) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 10 Million EUR pro Jahr im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen (Mindestanforderung, § 45 Abs. 2 VgV).
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 Million EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
“III.1.2) Nr. (1): Durchschnittlicher Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 10 Million EUR pro Jahr im...”
III.1.2) Nr. (1): Durchschnittlicher Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 10 Million EUR pro Jahr im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.1.2) Nr. (2): Haftpflichtdeckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens zusammen 2 Million EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Darstellung (gem. Vordruck) von mindestens einer Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung (gem. Vordruck) von mindestens einer Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von Produkten des Herstellers Apple und kompatiblem Zubehör, die folgende Kriterien 1) und 2) vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllen muss (Mindestanforderung):
1. Lieferung von Apple-Produkten und kompatiblem Zubehör und
2. Auftragsvolumen von mindestens 10 000 000 EUR netto (exkl. USt.).
Insgesamt sind im Referenzvordruck die folgenden Angaben zu machen:
a) Projektname,
b) Auftraggeber (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail),
c) Auftragnehmer (Anschrift),
d) Vertragslaufzeit (Beginn und Ende),
e) Auftragsvolumen (in Euro, netto),
f) Angabe der Anzahl und der Art der gelieferten Produkte des Herstellers Apple,
g) Gegenstand der erbrachten Leistungen und
h) Kurze Projektbeschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“III.1.3): Mindestens eine Referenz entsprechend den Anforderungen unter Abschnitt III.1.3).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die ITK Rheinland hat sich aus Gründen des dringenden, sehr kurzfristig zu deckenden Beschaffungsbedarfs ermessensfehlerfrei entschieden, ein beschleunigtes...”
Beschleunigtes Verfahren
Die ITK Rheinland hat sich aus Gründen des dringenden, sehr kurzfristig zu deckenden Beschaffungsbedarfs ermessensfehlerfrei entschieden, ein beschleunigtes offenes Verfahren gem. §15 Abs. 3 VgV aus zuschreiben. Die Beschaffung steht unter der Finanzierung durch die aktuellen Förderprogramme des Bundes und des Landes NRW für den Bildungsbereich. Die Fördermittelrichtlinien schreiben eine Verwendung der Mittel bis zum 31.12.2020 vor, insoweit drohen Fördermittel zu verfallen. Zudem benötigen die Mitglieder der ITK Rheinland in ihren Schulen seit Beginn des neuen Schuljahres dringend die Apple-Endgeräte und Zubehörteile, um den Unterricht planmäßig wieder aufnehmen zu können und um für weiterhin zu erwartende Corona-Pandemie bedingte Home Schooling Maßnahmen rechtzeitig vorbereitet zu sein und gleichzeitig die Fördermittelrichtlinien einzuhalten. Die akut bestehende Dringlichkeit wurde nicht selbst verschuldet. Diese Umstände machen die Einhaltung der Frist gem. §15 Abs. 2 VgV unmöglich.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-24
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-25
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform.
“1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens...”
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.".
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen Produktkategorien des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme, Arbeitsplatzrechner, Apple TV und kompatibles Zubehör einschließlich Geräteverwaltungssoftware.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— Stadt Grevenbroich,
— Stadt Jüchen,
— Stadt Kaarst,
— Stadt Korschenbroich,
— Stadt Meerbusch,
— Stadt Mönchengladbach,
— Stadt Neuss,
— Landeshauptstadt...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
— Stadt Grevenbroich,
— Stadt Jüchen,
— Stadt Kaarst,
— Stadt Korschenbroich,
— Stadt Meerbusch,
— Stadt Mönchengladbach,
— Stadt Neuss,
— Landeshauptstadt Düsseldorf,
— Gemeinde Rommerskirchen,
— Rhein-Kreis Neuss
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von unterschiedlichen Produkten aus unterschiedlichen Produktkategorien des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme, Arbeitsplatzrechner, Apple TV und kompatibles Zubehör einschließlich Geräteverwaltungssoftware.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Die ITK Rheinland hat sich aus Gründen des dringenden, sehr kurzfristig zu deckenden Beschaffungsbedarfs ermessensfehlerfrei entschieden, ein beschleunigtes...”
Beschleunigtes Verfahren
Die ITK Rheinland hat sich aus Gründen des dringenden, sehr kurzfristig zu deckenden Beschaffungsbedarfs ermessensfehlerfrei entschieden, ein beschleunigtes offenes Verfahren gem. §15 Abs. 3 VgV auszuschreiben. Die Beschaffung steht unter der Finanzierung durch die aktuellen Förderprogramme des Bundes und des Landes NRW für den Bildungsbereich. Die Fördermittelrichtlinien schreiben eine Verwendung der Mittel bis zum 31.12.2020 vor, insoweit drohen Fördermittel zu verfallen. Zudem benötigen die Mitglieder der ITK Rheinland in ihren Schulen seit Beginn des neuen Schuljahres dringend die Apple-Endgeräte und Zubehörteile, um den Unterricht planmäßig wieder aufnehmen zu können und um für weiterhin zu erwartende Corona-Pandemie bedingte Home Schooling Maßnahmen rechtzeitig vorbereitet zu sein und gleichzeitig die Fördermittelrichtlinien einzuhalten. Die akut bestehende Dringlichkeit wurde nicht selbst verschuldet. Diese Umstände machen die Einhaltung der Frist gem. §15 Abs. 2 VgV unmöglich.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 178-429357
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung über Apple-Komponenten und Zubehör für den Bildungsbereich
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH IT-Systemhaus Dortmund
Postanschrift: Walter-Bruch-Straße 9
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.bechtle.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39...”
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 VgV. Der Auftragswert entspricht dem Angebotspreis des Auftragnehmers. Hierbei handelt es sich um Informationen, die einen Rückschluss auf die interne Kalkulation bzw. Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen würden, die schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers darstellen und nicht zu veröffentlichen sind.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat, oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Absatz 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber – wie mit der vorliegenden Bekanntmachung – die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 237-583319 (2020-11-30)