Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben. Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021 Voraussichtliche Abschnitte sind: Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die Abdichtungsarbeiten der TG- Decke) — Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof — Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten — Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort — Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort, — Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.
Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021
Voraussichtliche Abschnitte sind:
Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die
Abdichtungsarbeiten der TG- Decke)
— Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof
— Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten
— Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort
— Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort,
— Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.
Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021
Voraussichtliche Abschnitte sind:
Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die
Abdichtungsarbeiten der TG- Decke)
— Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof
— Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten
— Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort
— Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort,
— Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Datum des Beginns: 2021-03-22 📅
Datum des Endes: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-520827
ABl. S-Ausgabe: 213
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.
Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021
Voraussichtliche Abschnitte sind:
Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die
Abdichtungsarbeiten der TG- Decke)
— Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof
— Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten
— Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort
— Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort,
— Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Geschätzter Gesamtwert: 858 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 858 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bürgerstaße/Karolinenstraße und Innenhof zwischen Ludwigstraße u. Karolinenstraße, 95028 Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
— Nachweis des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— 3 Referenznachweise über vergleichbare Leistungen,
— Nachweis, dass das Unternehmen über die für die Erfüllung des Auftrags notwendigen berufliche Befähigung, Technischen Fachkräfte, Arbeitskräfte, Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt,
— Auszug Berufs- u. Handelsregister, Gewerbeanmeldung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer der auszuführenden Leistung entsprechenden Deckungssumme,
— Unbedenklichkeit der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abschlagszahlung nach VOB/B. Schlusszahlungsfrist 60 Tage
Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40, 95028 Hof
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE244
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Grünanlagen, Goethestr. 1, 95028 Hof, Hr. Christoph Grzesiak
Internetadresse: www.hof.de🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 213-520827 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.
Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021
Voraussichtliche Abschnitte sind:
Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die Abdichtungsarbeiten der TG-Decke)
— Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof,
— Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten,
— Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort,
— Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort,
— Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.
Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021
Voraussichtliche Abschnitte sind:
Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die Abdichtungsarbeiten der TG-Decke)
— Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof,
— Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten,
— Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort,
— Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort,
— Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Gesamtwert des Auftrags: 796871.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge