Bedingungen für die Vertragserfüllung
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen bzgl. Ausführung, DIN-Normen etc.
Weitere einzureichende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle:
— Eignerkl. Auschl. GWB – VgV (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): – Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
Die Eigenerklärung umfasst, dass
— gegenüber dem Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— keine schweren Verfehlungen vorliegen, die unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten;
— den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – z. B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – nachgekommen wird;
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden.
Die Erklärung ist auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss oder aber spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
(Auf Verlangen der Vergabestelle ist die gesonderte Vorlage von entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Stellen, dass Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, vorzulegen.)
(Das Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.)
— BG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers (nicht älter als 1 Jahr) (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist bzw. eine Bescheinigung ausgestellt wird),
— KK (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenkassenbeiträge usw.) nachgekommen wird (Bestätigung der Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) (nicht älter als 1 Jahr),
— Sozialkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wird (Bestätigung der Sozialkasse, z. B. SOKA Bau) (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist bzw. eine Bescheinigung ausgestellt wird),
— Steuer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als ein Jahr), sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.