Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen die neu geschaffenen Fachräume ausgestattet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung_Fachräume_Chemie
2020-05-16-10-003
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen die neu geschaffenen Fachräume ausgestattet werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Freising🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Lieferung ist an die Staatliche Realschule
Au in der Hallertau
Hochfeldstraße 32
84072 Au in der Hallertau durchzuführen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen die neu geschaffenen Fachräume ausgestattet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Eigenerklärung Formblatt L 124EU.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Eigenerklärung Formblatt L 124EU.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Ablaufschwierigkeiten – Schulbetrieb.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-24
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-24
11:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
Eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
Eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
Von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Freising
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Postort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8161600446📞
Fax: +49 8161600443 📠
Quelle: OJS 2020/S 132-322768 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-06) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 132-322768
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
Eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
Eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Quelle: OJS 2021/S 069-175053 (2021-04-06)