Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch von Netzwerkkomponenten
2020001110
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung: Austausch von Netzwerkkomponenten.
1️⃣
Ort der Leistung: Freudenstadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landratsamt Freudenstadt plant einen Austausch seiner Access Switche am Standort Eugen-Nägele-Straße 40 (Berufsschulzentrum Freudenstadt). Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Freudenstadt plant einen Austausch seiner Access Switche am Standort Eugen-Nägele-Straße 40 (Berufsschulzentrum Freudenstadt). Die vorhandene, grundsätzliche Struktur des Collapsed Backbone mit Switchen der Fa. Cisco wird durch den Austausch der Access Switche nicht verändert. Die neuen Switche müssen in das bestehende Netzwerk integriert werden. Die Uplink-Ports der neuen Etagenswitche sollen redundant auf unterschiedliche Backbone Switches angebunden werden. Sämtliche Switching Produkte sind von einem Hersteller anzubieten. Ein Herstellermix im gesamten Netzwerk ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-20 📅
Datum des Endes: 2020-05-29 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angebote werden nach UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode, Schwankungsbereich 9 %, Entscheidungskriterium „Preis“ bewertet. Die Bewertung der...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebote werden nach UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode, Schwankungsbereich 9 %, Entscheidungskriterium „Preis“ bewertet. Die Bewertung der Leistungskriterien ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, dort Anlage 1 Bewertung und Preistabelle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eingabe zu den Kriterien erfolgt über das E-Vergabesystem:
1.1. Eigenerklärung zu § 123 (1) bis (3) GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eingabe zu den Kriterien erfolgt über das E-Vergabesystem:
1.1. Eigenerklärung zu § 123 (1) bis (3) GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
1.2. Eigenerklärung zu § 123 (4), § 124 (1)2 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
1.3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bestätige(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiloG) nicht vorliegen.
1.4. Bescheinigung Handelsregister o. ä. [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir über eine Bescheinigung als Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichgerichteter Nachweis wie Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaft in der IHK (kein Beitragsbescheid) zu verfügen und im Falle des Zuschlags auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eingabe zu den Kriterien erfolgt über das E-Vergabesystem:
2.1. Bestätigung Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bestätige(n), im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eingabe zu den Kriterien erfolgt über das E-Vergabesystem:
2.1. Bestätigung Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bestätige(n), im Auftragsfall eine Haftpflicht- Schadenversicherung in Höhe von
— 1 000 000,00 EUR für Personenschäden pro Schadensfall;
— 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.
Abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Der Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage des Versicherungsscheins sowie durch Vorlage des Zahlungsnachweises der letzten Versicherungsprämie zu erbringen.
2.2. Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre (2019, 2018, 2017) auf einer separaten Anlage zum Angebot hochladen werde(n). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass eine fehlende Angabe zum Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre (2019, 2018, 2017) zum Ausschluss des Angebots führt.
2.3. Gesamtumsatz Ausschreibungsgegenstand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre (2019, 2018, 2017) auf einer separaten Anlage zum Angebot hochladen werde(n). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass eine fehlende Angabe zum Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre (2019, 2018, 2017) zum Ausschluss des Angebots führt.
“Im Auftragsfall eine Haftpflicht- Schadenversicherung in Höhe von:
— 1 000 000,00 EUR für Personenschäden pro Schadensfall;
— 2 000 000,00 EUR für Sach- und...”
Im Auftragsfall eine Haftpflicht- Schadenversicherung in Höhe von:
— 1 000 000,00 EUR für Personenschäden pro Schadensfall;
— 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eingabe zu den Kriterien erfolgt über das E-Vergabesystem:
3.1. Referenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, mindestens über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eingabe zu den Kriterien erfolgt über das E-Vergabesystem:
3.1. Referenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren zu verfügen und die geforderten Angaben hierzu im nachstehenden Eingabefeld einzutragen.
3.2. Angaben zur vergleichbaren Referenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie im Eingabefeld folgende Angaben zur vergleichbaren Referenz an: 1.) Auftragswert 2.) Leistungszeitraum/- zeitpunkt 3.) Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren. Vergleichbarkeit = Auftragsumfang gem. Leistungsbeschreibung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-02
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-02
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Freudenstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 046-108111 (2020-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦 Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 046-108111
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Austausch von Netzwerkkomponenten
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Verfahren wird gem § 63 (1) 4 VgV aufgehoben. Die Ausschreibung wird kurzfristig wiederholt.
Landkreis Freudenstadt” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 088-210165 (2020-05-04)