Die Fa. MVV Umwelt Asset GmbH betreibt auf dem Betriebsgelände Otto-Hahn-Straße 1 in Mannheim ein Biomasseheizkraftwerk mit vorgeschalteter Altholzaufbereitungsanlage. Das aufbereitete Material wird vor Befüllen des Kraftwerks in Silos zwischengelagert.
Auf dem Betriebsgelände befindet sich im Bereich der Altholzaufbereitungsanlage der Wiegebereich, das Inputlager, die Verwaltungs- und Werkstattcontainer, sowie die Betriebstankstelle.
Der bestehende Vorzerkleinerer (TYP HDWV-E der Firma Haas, Typenschild siehe Anlagen) der Altholzaufbereitungsanlage soll durch einen neuen Vorzerkleinerer ersetzt werden.
Der Vorzerkleinerer wird derzeit und künftig mittels stationärem E-Bagger beschickt.
Es sollen keine weiteren Änderungen an der bestehenden Anlagentechnik vorgenommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch Vorzerkleinerer
Produkte/Dienstleistungen: Zerkleinerungsmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fa. MVV Umwelt Asset GmbH betreibt auf dem Betriebsgelände Otto-Hahn-Straße 1 in Mannheim ein Biomasseheizkraftwerk mit vorgeschalteter...”
Kurze Beschreibung
Die Fa. MVV Umwelt Asset GmbH betreibt auf dem Betriebsgelände Otto-Hahn-Straße 1 in Mannheim ein Biomasseheizkraftwerk mit vorgeschalteter Altholzaufbereitungsanlage. Das aufbereitete Material wird vor Befüllen des Kraftwerks in Silos zwischengelagert.
Auf dem Betriebsgelände befindet sich im Bereich der Altholzaufbereitungsanlage der Wiegebereich, das Inputlager, die Verwaltungs- und Werkstattcontainer, sowie die Betriebstankstelle.
Der bestehende Vorzerkleinerer (TYP HDWV-E der Firma Haas, Typenschild siehe Anlagen) der Altholzaufbereitungsanlage soll durch einen neuen Vorzerkleinerer ersetzt werden.
Der Vorzerkleinerer wird derzeit und künftig mittels stationärem E-Bagger beschickt.
Es sollen keine weiteren Änderungen an der bestehenden Anlagentechnik vorgenommen werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fa. MVV Umwelt Asset GmbH betreibt auf dem Betriebsgelände Otto-Hahn-Straße 1 in Mannheim ein Biomasseheizkraftwerk mit vorgeschalteter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fa. MVV Umwelt Asset GmbH betreibt auf dem Betriebsgelände Otto-Hahn-Straße 1 in Mannheim ein Biomasseheizkraftwerk mit vorgeschalteter Altholzaufbereitungsanlage. Das aufbereitete Material wird vor Befüllen des Kraftwerks in Silos zwischengelagert.
Auf dem Betriebsgelände befindet sich im Bereich der Altholzaufbereitungsanlage der Wiegebereich, das Inputlager, die Verwaltungs- und Werkstattcontainer, sowie die Betriebstankstelle.
Der bestehende Vorzerkleinerer (TYP HDWV-E der Firma Haas, Typenschild siehe Anlagen) der Altholzaufbereitungsanlage soll durch einen neuen Vorzerkleinerer ersetzt werden.
Der Vorzerkleinerer wird derzeit und künftig mittels stationärem E-Bagger beschickt.
Es sollen keine weiteren Änderungen an der bestehenden Anlagentechnik vorgenommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-10 📅
Datum des Endes: 2020-07-24 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Handelsregister (HR)-Auszug,
2. (Selbst-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
3. Nachweis, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Handelsregister (HR)-Auszug,
2. (Selbst-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
3. Nachweis, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes),
4. Selbsterklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist,
5. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Bankerklärung,
2. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre,
3. Bilanz oder Bilanzauszüge.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angaben von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte mit genauer Beschreibung,
1.1. Leistungsumfang,
1.2. Auftragsumfang,
1.3. Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte mit genauer Beschreibung,
1.1. Leistungsumfang,
1.2. Auftragsumfang,
1.3. Angabe des Auftraggebers,
2. Nachweis geringe Störstoffanfälligkeit (z. B. Bahnschwellen teilweise mit Platten),
3. Nachweis Durchsatzleistung von min. 90 t/h,
4. Stückigkeit kleiner 300 mm.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-24 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 133-327720 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 133-327720
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Austausch Vorzerkleinerer
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 182-440288 (2020-09-15)