Der ZRF beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG zu beauftragen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die 3 geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Auf zweiter Stufe wird mit diesen 3 Bewerbern der Inhalt der indikativen Angebote verhandelt, wobei sich der ZRF ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf das indikative Angebot zu erteilen. Die einzuhaltenden Verfahrensbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen (BB) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auswahlverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 80“ am Standort Weiden
2MA-00065/19”
Produkte/Dienstleistungen: Luftrettungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der ZRF beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m....”
Kurze Beschreibung
Der ZRF beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG zu beauftragen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die 3 geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Auf zweiter Stufe wird mit diesen 3 Bewerbern der Inhalt der indikativen Angebote verhandelt, wobei sich der ZRF ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf das indikative Angebot zu erteilen. Die einzuhaltenden Verfahrensbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen (BB) zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Luftrettungsdienste📦
Ort der Leistung: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ZRF beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Latsch in 92637 Weiden i. d. OPf für den Zeitraum 1.4.2021 bis 31.3.2026 neu zu vergeben....”
Beschreibung der Beschaffung
Der ZRF beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Latsch in 92637 Weiden i. d. OPf für den Zeitraum 1.4.2021 bis 31.3.2026 neu zu vergeben. Die Beauftragung verlängert sich automatisch um einmalig weitere 5 Jahre bis längstens 31.3.2031, wenn der ZRF den Vertrag nicht spätestens bis 31.3.2025 schriftlich beendet. Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst
— den Betrieb des RTH Christoph 80 am Standort Latsch in Weiden einschließlich der technischen und baulichen Infrastrukturen sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung täglich von Sonnenaufgang (frühestens 7.00 Uhr) bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten;
— die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer;
— die Durchführung von Primäreinsätzen und Sekundäreinsätzen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hierauf wird verwiesen. Der zukünftige Betreiber hat die RTH-Station in Latsch in Weiden weiter zu nutzen, die Nutzungsüberlassung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Einzelheiten zur Überlassung der Station ergeben sich aus dem Mietvertrag in Anlage 3 BB. Dieser ist vom Leistungserbringer abzuschließen. Zur Sicherstellung der Betankung ist die am Standort vorhandene Betankungsanlage zu nutzen. Der Konzessionär hat darüber hinaus sicherzustellen, dass außerhalb der Betriebszeiten des Verkehrslandeplatzes Latsch jeder Start und jede Landung an dem Flugplatz durch eine qualifizierte Person (sog. Landeplatzhelfer) beaufsichtigt wird. Die Betriebszeiten sind der Anlage 17 BB zu entnehmen. Die Vorgaben der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Verkehrslandeplatz Latsch (siehe Anlage 17 BB) sind einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Benutzung des Landeplatzes die in der Anlage 17 BB ausgewiesenen Gebühren anfallen. Die Zurverfügungstellung von Notfallsanitätern, sog. HEMS-TC, erfolgt durch den ZRF. Dem Konzessionär wird für die Luftrettung geeignetes und entsprechend erfahrenes Personal zu den in der Anlage 4 BB dargestellten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung der erforderlichen und geeigneten Notärzte erfolgt durch die Kliniken Nordoberpfalz AG mit Hauptsitz in Weiden i. d. OPf. und das Klinikum St. Marien in Amberg in turnusmäßigem Wechsel und zu gleichen Teilen. Die insoweit geltenden Bedingungen sind den Anlagen 5a bzw. 5b BB zu entnehmen. Der Bewerber/Bieter hat mit seinem Angebot die in seinem Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen für Notärzte in der Luftrettung darzulegen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG). Hierfür ist das in Anlage 19 BB enthaltende Formular zu nutzen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Formular wird zum Bestandteil der in den Anlagen 5a und 5b BB befindlichen Verträge.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Beauftragung verlängert sich automatisch um einmalig weitere 5 Jahre bis längstens 31.3.2031, wenn der ZRF den Vertrag nicht spätestens bis 31.3.2025...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Beauftragung verlängert sich automatisch um einmalig weitere 5 Jahre bis längstens 31.3.2031, wenn der ZRF den Vertrag nicht spätestens bis 31.3.2025 schriftlich beendet.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs – sofern vorhanden – 3 geeignete Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs – sofern vorhanden – 3 geeignete Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den Bewertungskriterien „Anzahl der Rettungseinsätze (im öffentlichen Auftrag)“ und „Referenzen Durchführung der Luftrettung“ zur Verhandlung aufzufordern. Es werden nur Referenzen gewertet, welche alle angegebenen und erforderlichen Angaben enthalten. Die Bewertungskriterien erhalten hierbei folgende Gewichtung:
— Anzahl von Rettungseinsätzen (im öffentlichen Auftrag): 40 %. Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1 000 (tausend) Rettungseinsätzen pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 erforderlich. Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinne.
— Referenzen zur Durchführung der Luftrettung (ohne Bau): 60 %. Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist die Nennung von 2 Referenzen in Bezug auf die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erforderlich. Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert (Anzahl Mittelwert Rettungseinsätze x 4 + Referenzen Durchführung Luftrettung x 6) und zur Gesamtpunktzahl addiert (maximal 100 Gesamtpunkte). Zu den Einzelheiten siehe BB.
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Zusätzliche Informationen:
“Es wird eine Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG...”
Zusätzliche Informationen
Es wird eine Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG vergeben. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerbgemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als 6 Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als 6 Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRV) vorgelegt werden. Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. – Erklärung des Bewerbers im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“, Anlage 9 BB).
– Aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Auftraggeber zu übersenden ist. Zu den Einzelheiten siehe Ziff. 11.5 und 11.6 BB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 10 BB).
– Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung: Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 LuftVG sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der LuftZVO und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen. – Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer (hier das Luftfahrtunternehmen) eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden zu unterhalten (vgl. § 44 ff. LuftVG, § 102 b und § 103 LuftVZO). Die Mindestdeckungssumme für den Fall der Tötung oder Vollinvalidität beträgt 1 Mio. EUR, bei Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung (die keine Vollinvalidität zur Folge hat) eines Fluggastes beträgt sie für jede Person 250.000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49 b LuftVG). Es sind mindestens 5 Fluggastplätze zu versichern (maximale Anzahl an Passagieren im RTH). Darüber hinaus muss der Versicherungsschutz für jeden Fluggast ein Krankenhaustagegeld im Umfang von mindestens 100 EUR pro Tag und Übergangsleistungen von mindestens 1 Mio. EUR beinhalten.
— Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie der Versicherung für Fluggastschäden und der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Haftpflichtversicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG (bestandene...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG (bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen);
— Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen;
— Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als 3 Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Gleichwertigkeit darzulegen;
— Unternehmensdarstellung mit folgenden Angaben:
—— Name, Rechtsform, Kontaktdaten und Ansprechpartner, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr;
—— Anzahl der Rettungseinsätze in öffentlich-rechtlichem Auftrag in den Jahren 2017, 2018, 2019. Es ist das Formblatt Unternehmensdarstellung und Anzahl Rettungseinsätze in Anlage 11 BB zu nutzen.
— Nachweis Verfügbarkeit Hubschrauber (RTH und eine Ersatzmaschine (im eigenen AOC) vom Typ H 145 (ehemals EC 145 T2) oder gleichwertig);
— Nachweis über Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb;
— Referenzen für die Durchführung der Luftrettung;
— Eignungsnachweise Hubschrauberführer. Zu den Einzelheiten siehe BB.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1 000 (tausend) Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag pro Jahr als Mittelwert aus den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1 000 (tausend) Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2017, 2018, 2019. Hinweis: Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinn. Die Anzahl der Rettungseinsätze ist gleichzeitig Bewertungskriterium (vgl. hierzu Ziffer 12 BB).
— 2 Referenzen für die Durchführung der Luftrettung (ohne Bau der Luftrettungsstation). Die Anzahl der insgesamt vorgelegten Referenzen ist gleichzeitig Bewertungskriterium (vgl. hierzu Ziffer. 12.2 BB);
— Für die Leistungserbringung sind mindestens 3 Hubschrauberführer vorzusehen. Zu den Einzelheiten siehe BB.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 20 LuftVG, Art. 3 VO (EG) 1008/2008
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 500 000 EUR. -Es darf nur solches – ärztliches wie nichtärztliches – medizinisches...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 500 000 EUR. -Es darf nur solches – ärztliches wie nichtärztliches – medizinisches Personal eingesetzt werden, dass im Durchschnitt eines Jahres mind. eine (1) Schicht pro Monat auf dem RTH absolviert. Die Dienstzeiten dürfen nicht in einem Block abgeleistet werden, sondern sie sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. -Es dürfen nur solche Hubschrauberführer/Piloten eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer mit Dienstvertrag im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche fest angestellt sind.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-11
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Es wird eine Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2,Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG...”
— Es wird eine Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2,Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG vergeben. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerbgemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
-Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Angebotsassistent/Nachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bewerber auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern gleichermaßen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 4.5.2020, 18.00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
— Der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung von Leistungen der Luftrettung ist zulässig. Es gelten die Vorgaben der BB.
— Wenn sich ein Bewerber auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 25 KonzVgV), hat er in seinem Teilnahmeantrag die in den BB dargestellten Angaben kumulativ zu machen.
— Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
— Die Preisangaben dienen ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens. Da vorliegend eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, kann sich aus den angebotenen Preisen kein Anspruch des Bewerbers ableiten, diese auch in der angegebenen Höhe gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können. Denn über die Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Bewerber mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen (vgl. Art. 34 Abs. 8 i. V. m. Abs. 2 S. 1 und 2, Abs. 3, 4, 5 S. 1, 3 und 4, Abs. 6 und 7 BayRDG). Bei den Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern hat sich der Bewerber allerdings in der ersten auf die Beauftragung folgenden Entgeltverhandlung für das 1. Betriebsjahr (2021/2022) an die Preiskalkulation in dem hier abgegebenen Angebot nach oben gebunden zu halten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungserbringer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern vollumfänglich zu informieren. Im Übrigen wird auf die BB verwiesen.
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Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 064-153118 (2020-03-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 064-153118
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-11 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-25 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2020-05-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-06-05 📅
Quelle: OJS 2020/S 072-172772 (2020-04-08)
Ergänzende Angaben (2020-05-07)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,...”
Text
— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 10 BB);
– Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung: Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 LuftVG sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der LuftZVO und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen;
– Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer (hier das Luftfahrtunternehmen) eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden zu unterhalten (vgl. § 44 ff. LuftVG,§ 102 b und § 103 LuftVZO). Die Mindestdeckungssumme für den Fall der Tötung oder Vollinvalidität beträgt 1 Mio. EUR, bei Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung (die keine Vollinvalidität zur Folge hat) eines Fluggastes beträgt sie für jede Person 250 000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49b LuftVG). Es sind mindestens 5 Fluggastplätze zu versichern (maximale Anzahl an Passagieren im RTH). Darüber hinaus muss der Versicherungsschutz für jeden Fluggast ein Krankenhaustagegeld im Umfang von mindestens 100 EUR pro Tag und Übergangsleistungen von mindestens 1 Mio. EUR beinhalten;
— Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie der Versicherung für Fluggastschäden und der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Haftpflichtversicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,...”
Text
— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 10 BB);
– Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung: Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 LuftVG sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der LuftZVO und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen;
– Nachweis einer Unfallversicherung: Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer (hier das Luftfahrtunternehmen) eine Unfallversicherung zu unterhalten (vgl. § 44 ff. LuftVG,§ 102 b und § 103 LuftVZO). Die Mindestdeckungssumme für den Fall der Tötung oder Vollinvalidität beträgt 1 Mio. EUR, bei Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung (die keine Vollinvalidität zur Folge hat) eines Fluggastes beträgt sie für jede Person 250 000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49b LuftVG). Es sind mindestens 5 Fluggastplätze zu versichern (maximale Anzahl an Passagieren im RTH mit Ausnahme des Patienten). Darüber hinaus muss der Versicherungsschutz für jeden Fluggast – mit Ausnahme des Patienten – ein Krankenhaustagegeld im Umfang von mindestens 100 EUR pro Tag und Übergangsleistungen von mindestens 50 000 EUR beinhalten;
— Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie der Versicherung für Fluggastschäden und der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Haftpflichtversicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
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Quelle: OJS 2020/S 091-217955 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Ulrich-Schönberger-Straße 11 a
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der ZRF beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m....”
Kurze Beschreibung
Der ZRF beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG zu beauftragen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die 3 geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Auf zweiter Stufe wird mit diesen 3 Bewerbern der Inhalt der indikativen Angebote verhandelt, wobei sich der ZRF ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf das indikative Angebot zu erteilen. Die einzuhaltenden Verfahrensbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen (BB) zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 30 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ZRF beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Latsch in 92637 Weiden i. d. OPf für den Zeitraum 1.4.2021 bis 31.3.2026 neu zu vergeben....”
Beschreibung der Beschaffung
Der ZRF beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Latsch in 92637 Weiden i. d. OPf für den Zeitraum 1.4.2021 bis 31.3.2026 neu zu vergeben. Die Beauftragung verlängert sich automatisch um einmalig weitere 5 Jahre bis längstens 31.3.2031, wenn der ZRF den Vertrag nicht spätestens bis 31.3.2025 schriftlich beendet. Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst
— den Betrieb des RTH Christoph 80 am Standort Latsch in Weiden einschließlich der technischen und baulichen Infrastrukturen sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung täglich von Sonnenaufgang (frühestens 7.00 Uhr) bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten;
— die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer;
— die Durchführung von Primäreinsätzen und Sekundäreinsätzen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Hierauf wird verwiesen. Der zukünftige Betreiber hat die RTH-Station in Latsch in Weiden weiter zu nutzen, die Nutzungsüberlassung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Einzelheiten zur Überlassung der Station ergeben sich aus dem Mietvertrag in Anlage 3 BB. Dieser ist vom Leistungserbringer abzuschließen. Zur Sicherstellung der Betankung ist die am Standort vorhandene Betankungsanlage zu nutzen. Der Konzessionär hat darüber hinaus sicherzustellen, dass außerhalb der Betriebszeiten des Verkehrslandeplatzes Latsch jeder Start und jede Landung an dem Flugplatz durch eine qualifizierte Person (sog. Landeplatzhelfer) beaufsichtigt wird. Die Betriebszeiten sind der Anlage 17 BB zu entnehmen. Die Vorgaben der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Verkehrslandeplatz Latsch (siehe Anlage 17 BB) sind einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Benutzung des Landeplatzes die in der Anlage 17 BB ausgewiesenen Gebühren anfallen. Die Zurverfügungstellung von Notfallsanitätern, sog. HEMS-TC, erfolgt durch den ZRF. Dem Konzessionär wird für die Luftrettung geeignetes und entsprechend erfahrenes Personal zu den in der Anlage 4 BB dargestellten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung der erforderlichen und geeigneten Notärzte erfolgt durch die die Kliniken Nordoberpfalz AG mit Hauptsitz in Weiden i. d. OPf. und das Klinikum St. Marien in Amberg in turnusmäßigem Wechsel und zu gleichen Teilen. Die insoweit geltenden Bedingungen sind den Anlagen 5a bzw. 5b BB zu entnehmen. Der Bewerber/Bieter hat mit seinem Angebot die in seinem Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen für Notärzte in der Luftrettung darzulegen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG). Hierfür ist das in Anlage 19 BB enthaltende Formular zu nutzen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Formular wird zum Bestandteil der in den Anlagen 5a und 5b BB befindlichen Verträge.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 064-153118
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG
Postort: Filderstadt
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 30 000 000 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 188-454409 (2020-09-23)