Die Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen umfasst unter anderem die Erstellung von Auswerte-Diagrammen, die Umrechnung der Bohrteufen von MD in TVD und TVDSS, die Interpretation zur Lithologierekonstruktion, die Erstellung von Korrelationsplots zur Faziesklassifierung auf regionaler Ebene und eine petrophysikalische Analyse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen
2020000083
Produkte/Dienstleistungen: Mit Bohrlöchern verbundene Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen umfasst unter anderem die Erstellung von Auswerte-Diagrammen, die Umrechnung der Bohrteufen von MD...”
Kurze Beschreibung
Die Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen umfasst unter anderem die Erstellung von Auswerte-Diagrammen, die Umrechnung der Bohrteufen von MD in TVD und TVDSS, die Interpretation zur Lithologierekonstruktion, die Erstellung von Korrelationsplots zur Faziesklassifierung auf regionaler Ebene und eine petrophysikalische Analyse.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bohrlochdatenerfassung📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen umfasst unter anderem die Erstellung von Auswerte-Diagrammen, die Umrechnung der Bohrteufen von MD...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen umfasst unter anderem die Erstellung von Auswerte-Diagrammen, die Umrechnung der Bohrteufen von MD in TVD und TVDSS, die Interpretation zur Lithologierekonstruktion, die Erstellung von Korrelationsplots zur Faziesklassifierung auf regionaler Ebene und eine petrophysikalische Analyse.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-09 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Abgabe Schlussbericht am 31.10.2022
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen. Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung.
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Leistungsfähigkeit:
— mindestens eine Referenz der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Bohrlochlog-Analysen und -Korellationen mit Angabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Leistungsfähigkeit:
— mindestens eine Referenz der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Bohrlochlog-Analysen und -Korellationen mit Angabe von genauen Projektdaten,
— mindestens eine Referenz der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Bohrlochlog-Auswertungen in großen Mengen (>20 Logs) mit Angabe von genauen Projektdaten.
Fachkunde:
— Projektleitung ist durch einen Geophysiker (oder vergleichbar) durchzuführen (Angabe von Name, Funktion und Qualifikation),
— mindestens eine Referenz der von der vorgesehenen Projektleitung in den letzten 3 Jahren erbrachten Bohrlochlog-Auswertung mit Angaben von Projektdaten,
— Einsatz von qualifiziertem Personal (maßgebliche Mitarbeit in mindestens einem Projekt in der Bohrlochlog-Auswertung in den letzten 3 Jahren) als stellvertretende Projektleitung (Angabe von Name, Funktion, Qualifikation und Projekt),
— Einsatz von qualifiziertem Personal (maßgebliche Mitarbeit in mindestens einem Projekt in der Bohrlochlog-Auswertung in den letzten 3 Jahren) als Projektmitarbeiter (Angabe von Name, Funktion, Qualifikation und Projekt).
Technische Ausstattung:
— Softwarebeschreibung inkl. Bestätigung über die Durchführung mindestens eines Projektes aus der unter der Leistungsfähigkeit genannten Referenz-Projekten anhand genannter Software.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-03
10:00 📅
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 19.3.2020 (23:59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale, Telefax 0 92 81 / 18 00 - 45 19, E-Mail vergabeservicezentrum@lfu.byern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 040-094874 (2020-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Abgabe Schlussbericht am 31.10.2022.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 040-094874
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auswertung von Bohrloch-Geophysikalischen Messungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Geophysica Beratungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lütticher Str. 32
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 19.3.2020 (23.59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale, Telefax 0 92 81/18 00 - 45 19, E-Mail vergabeservicezentrum@lfu.byern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 113-274834 (2020-06-10)