Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2022 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die kausalen Effekte der Mindestlohneinführung sowie der ersten und zweiten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf individuelle Beschäftigungsbewegungen sowie inner- und zwischenbetriebliche Lohnstrukturen zu identifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Referenznummer: BAuA-547617-Kr-MLK016
Kurze Beschreibung:
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2022 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die kausalen Effekte der Mindestlohneinführung sowie der ersten und zweiten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf individuelle Beschäftigungsbewegungen sowie inner- und zwischenbetriebliche Lohnstrukturen zu identifizieren.
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2022 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die kausalen Effekte der Mindestlohneinführung sowie der ersten und zweiten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf individuelle Beschäftigungsbewegungen sowie inner- und zwischenbetriebliche Lohnstrukturen zu identifizieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-23 📅
Datum des Beginns: 2020-12-07 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 185-446719
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Zur Öffnung der Angebote sind keine Dritten zugelassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind keine Dritten zugelassen.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabeonline.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA-Web“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 12.10.20 eingereicht werden. Später eingehende Bieterfragen gelten als nicht rechtzeitig eingereicht (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden bis spätestens 14.10.2020 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabeonline.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA-Web“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 12.10.20 eingereicht werden. Später eingehende Bieterfragen gelten als nicht rechtzeitig eingereicht (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden bis spätestens 14.10.2020 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vertragsunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 134 Abs. 1 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vertragsunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 134 Abs. 1 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 185-446719 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 116504.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabeonline.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA-Web“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 12.10.20 eingereicht werden. Später eingehende Bieterfragen gelten als nicht rechtzeitig eingereicht (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden bis spätestens 14.10.2020 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabeonline.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA-Web“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 12.10.20 eingereicht werden. Später eingehende Bieterfragen gelten als nicht rechtzeitig eingereicht (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden bis spätestens 14.10.2020 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darlegung des für das Projekt relevanten (nationalen und internationalen) Forschungsstands
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung der Projektziele mit Einordnung in den Fachdiskurs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Objektivität, Reliabilität und Validität der zur Operationalisierung der Projektziele gewählten Indikatoren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Analysekonzeptes zur Identifikation kausaler Wirkungszusammenhänge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Begründung der Methodenauswahl mit Abwägung von Vor- und Nachteilen und in Abgrenzung zu anderen möglichen methodischen Herangehensweisen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eignung der vorgeschlagenen Datenquelle(n) zur Bearbeitung des Projektes
Nachvollziehbare Begründung der Auswahl der Datenquelle(n)
Beschreibung und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte und Arbeitsaufteilung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Name: Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) GmbH
Postanschrift: Schaumburg-Lippe-Str. 5-9
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 106504.30 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 238-588684 (2020-12-02)