Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Autodesk 2020
AZ: 42349
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Autodesk-Lizenzen mit dazugehörigen Pflege- und Supportleistungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 220 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Vertreten durch:
Max Planck Digital Library
Amalienstraße 33
D-80799 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsumfang setzt sich zusammen aus:
— Befristete Überlassung (Miete) von Lizenzen der angegebenen Autodesk-Produkte;
— Mietdauer 12 Monate;
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang setzt sich zusammen aus:
— Befristete Überlassung (Miete) von Lizenzen der angegebenen Autodesk-Produkte;
— Mietdauer 12 Monate;
— Softwarepflege während der Mietlaufzeit;
— Technischer und fachlicher Support.
Folgende Lizenzen sollen beschafft werden:
a) Netzwerklizenzen (Multi-User; 5 concurrent user pro Lizenz):
— Inventor: 8;
— Product Design and Manufacturing Collection: 2.
b) Einzellizenzen (Single User):
— Inventor: 25;
— Netfabb: 2;
— 3ds Max: 3;
— MotionBuilder: 3;
— Maya: 3;
— Media and Entertainment Collection: 2.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-24 📅
Datum des Endes: 2021-07-23 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei der Unternehmensdarstellung werden folgende Angaben von Ihnen verlangt:
— Name des Unternehmens (Firma), postalische Anschrift, USt-ID, Kontaktperson...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei der Unternehmensdarstellung werden folgende Angaben von Ihnen verlangt:
— Name des Unternehmens (Firma), postalische Anschrift, USt-ID, Kontaktperson und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail);
— Anzahl der Beschäftigten. Dies dient der Beurteilung, ob es sich um ein KMU gemäß Empfehlung der EU-Kommission handelt;
— Rechtsform des Unternehmens sowie diejenigen Angaben, die das Unternehmen in einem amtlichen Register identifizieren (z. B. im Handelsregister).
Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, ab einem Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor der Zuschlagserteilung für jeden der für den Zuschlag in Frage kommenden Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einzuholen und die Eintragungen bei der Eignungsprüfung zu bewerten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) angegeben werden. Sofern für das Jahr 2019 noch kein Abschluss vorliegt, ist eine sorgfältige Schätzung zulässig.
Bei Bietergemeinschaften kommt es auf die den Mitgliedern insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, d. h. die Jahresumsätze aller Mitglieder werden addiert. Gleiches gilt, sofern durch Eignungsleihe die Kapazitäten Dritter herangezogen werden.
Der Gesamtjahresumsatz muss jährlich mindestens 400 000 EUR betragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-09
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 112-271193 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. vertreten durch:
Max Planck Digital Library
Amalienstraße 33
80799 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsumfang setzt sich zusammen aus:
— Befristete Überlassung (Miete) von Lizenzen der angegebenen Autodesk-Produkte,
— Mietdauer 12 Monate,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang setzt sich zusammen aus:
— Befristete Überlassung (Miete) von Lizenzen der angegebenen Autodesk-Produkte,
— Mietdauer 12 Monate,
— Softwarepflege während der Mietlaufzeit,
— Technischer und fachlicher Support.
Folgende Lizenzen sollen beschafft werden:
a) Multi-User (concurrent user):
— Product Design and Manufacturing Collection: 10.
b) Einzellizenzen (Single User):
— Inventor Professional: 76,
— Netfabb: 2,
— 3ds Max: 3,
— MotionBuilder: 3,
— Maya: 3,
— Media and Entertainment Collection: 2.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 112-271193
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Autodesk 2020
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mensch und Maschine acadGraph GmbH
Postanschrift: Fritz-Hommel-Weg
Postort: München
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 141-346518 (2020-07-21)