Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke, AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus Kompatibilitätsgründen und Abhängigkeiten zu Drittanbietersoftware sind zwingend die Softwareprodukte der Firma AutoDesk nötig.
Folgende Mietlizenzen sollen beschafft werden:
— AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz;
— AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AutoDesk Lizenzen
24/50071485FAIR
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke, AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus...”
Kurze Beschreibung
Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke, AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus Kompatibilitätsgründen und Abhängigkeiten zu Drittanbietersoftware sind zwingend die Softwareprodukte der Firma AutoDesk nötig.
Folgende Mietlizenzen sollen beschafft werden:
— AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz;
— AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz.
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Die Übermittlung der Lizenzen erfolgt ausschliesslich an den...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Die Übermittlung der Lizenzen erfolgt ausschliesslich an den AG-Verantwortlichen Lizenzverwalter unter lima@gsi.de
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz, Jahreslizenz
—— 2020 – 28 Stück;
—— 2021-2022 – 58 Stück p. a.;
—— 2023-2024 – 33 Stück p. a..
— AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz, Jahreslizenz
—— 2020-2024 – 7 Stück p. a.
Folgende darin angegebene Mengenangaben sind optionale Leistungen, die nur im Bedarfsfall abgerufen werden:
— Pos. 1 die Mengen der Jahre 2021 – 2024;
— Pos. 2 die Mengen der Jahre 2020 – 2024.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture...”
Beschreibung der Optionen
Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz, Jahreslizenz
2020 – 28 Stück
—— 2021-2022 – 58 Stück p. a.;
—— 2023-2024 – 33 Stück p. a.
— AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz, Jahreslizenz
2020-2024 – 7 Stück p. a.
Folgende darin angegebene Mengenangaben sind optionale Leistungen, die nur im Bedarfsfall abgerufen werden:
— Pos. 1 die Mengen der Jahre 2021 – 2024;
— Pos. 2 die Mengen der Jahre 2020 – 2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG);
— Angebotsformblatt inkl. Anlage (Excel) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): beide Dokumente sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-28
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Bei Bedarf ab 2025
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die...”
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— Elektronisch in Textform zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wertung: 100 % Preis
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 – VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRHD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 143-351272 (2020-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 383108.60 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt Die Übermittlung der Lizenzen erfolgt ausschließlich an den...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt Die Übermittlung der Lizenzen erfolgt ausschließlich an den AG-Verantwortlichen Lizenzverwalter unter lima@gsi.de
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz, Jahreslizenz
2020 - 28 Stück
2021-2022 - 58 Stück p.a.
2023-2024 - 33 Stück p. a.
— AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz, Jahreslizenz
2020-2024 - 7 Stück p. a.
Folgende darin angegebene Mengenangaben sind optionale Leistungen, die nur im Bedarfsfall abgerufen werden:
— Pos. 1 die Mengen der Jahre 2021 - 2024;
— Pos. 2 die Mengen der Jahre 2020 - 2024.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture...”
Beschreibung der Optionen
Die Anzahl der einzelnen Mietlizenzen entnehmen sie bitte dem Exceldokument „FAIR Angebotsformblatt_AutoDesk Lizenzen.xlsx".
— AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz, Jahreslizenz
2020 - 28 Stück
2021-2022 - 58 Stück p.a.
2023-2024 - 33 Stück p. a.
— AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz, Jahreslizenz
2020-2024 - 7 Stück p. a.
Folgende darin angegebene Mengenangaben sind optionale Leistungen, die nur im Bedarfsfall abgerufen werden:
— Pos. 1 die Mengen der Jahre 2021 - 2024;
— Pos. 2 die Mengen der Jahre 2020 - 2024.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 143-351272
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4700001712
Titel: Auftragsvergabe Graitec Innovation GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Graitec Innovation GmbH
Postanschrift: Dietrich-Oppenberg-Platz 1
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 201647297-50📞
E-Mail: info.germany@graitec.com📧
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.graitec.com/ge/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01
Höchstes Angebot: 472000.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR4P
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 199-482057 (2020-10-08)