AWG Bassum – Erfassung und Verwertung von PPK

AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-29 Auftragsbekanntmachung
2020-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 854/2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH
Postanschrift: Klövenhausen 20
Postleitzahl: 27211
Postort: Bassum
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-bassum.de 🌏
E-Mail: luesto@awg-bassum.de 📧
Telefon: +49 04241-801-107 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDSK9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDSK9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-03 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 148-363321
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen Bieter mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen). Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDSK9
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leerung von Behältern im nördlichen/östlichen Kreisgebiet (Stuhr, Weyhe, Bruchhausen-Vilsen) und Anlieferung der erfassten PPK im Entsorgungszentrum Bassum.
Gestellung und Abholung/Wechsel von Containern für die Vereinssammlung im Kreisgebiet und Anlieferung der erfassten PPK im Entsorgungszentrum Bassum.
Übernahme und stoffliche Verwertung von PPK mit Abholung
im Entsorgungszentrum Bassum.
an der Umschlaganlage Delmenhorst.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Er verlängert sich um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2027, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten kündigt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für alle in Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen benannten Unterauftragnehmer.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt. Für GmbH & Co. KG sind die Auszüge für die KG und die GmbH vorzulegen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
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Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für alle in Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen benannten Unterauftragnehmer.
Angaben jeweils für 2017, 2018, 2019 und Mittelwert 2017-2019:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für alle in Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen benannten Unterauftragnehmer.
BL 1 Qualitätssicherung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom AN zu erbringende Tätigkeit „Sammeln", „Befördern", „Handeln" oder „Vermitteln" für den Abfallschlüssel AVV 20 01 01 (Papier und Pappe) oder 15 01 01 (Verpackungen aus Papier und Pappe). Als Anlage zum Angebot.
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Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz über PPK-Abfuhr und -verwertung im kommunalen Auftrag)
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften).
Mit Angabe:
— des Auftraggebers;
— der Tätigkeit;
— des Zeitraums;
— des Umfangs der Tätigkeit;
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Lütke-Stockdiek
Internetadresse: www.awg-bassum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDSK9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen Bieter mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen).
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Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDSK9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3308/3307/3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 148-363321 (2020-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 854/2020-1
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-532022
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 148-363321
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDUQ2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-27 📅
Name: WWG Weser-Wertstoff-Gesellschaft mbH
Postort: Hoya
Postleitzahl: 27318
Land: Deutschland 🇩🇪
Nienburg (Weser) 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2020/S 217-532022 (2020-11-02)