Die B 107 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung zwischen Pritzwalk und Chemnitz mit einer Gesamtlänge von 295 km. Im Gesamtplanungsraum ist die B 107 insbesondere für die Städte Genthin und Havelberg von Bedeutung, da hier im erheblichen Umfang Schwerverkehr aufgenommen wird. Im Abschnitt zwischen Jerichow und Sandau verläuft die B 107 durch mehrere Ortslagen (Jerichow, Fischbeck, Schönhausen, Hohengöhren, Scharlibbe, Sandau). Der hohe Anteil des Schwerverkehrs, in Verbindung mit langsam fahrendem landwirtschaftlichem Verkehr, zahlreichen plangleichen Knotenpunkten u. der Anbindung des nachgeordneten Straßen- und Wirtschaftswegenetzes, führt in den Ortsdurchfahrten zu starken Behinderungen im Verkehrsfluss in Form von Kolonnenbildung und Verkehrsstau. Damit sind die Gemeinden erheblichen Lärm- u. Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Mit der Verlegung der B 107 außerhalb der Ortslagen von Jerichow und Fischbeck kann ein ca. 18 km langer Abschnitt mit einheitlicher Streckencharakteristik zwischen dem Ortsausgang Genthin und der Verknüpfung der B 107/B 188 nördlich Fischbeck geschaffen werden. Regional wird somit die Qualität im Verkehrsablauf wesentlich verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird durch die Ortsumfahrungen nachhaltig gesteigert. Das Hauptprojekt wird im Bundesverkehrswegeplan unter der Kennzeichnung B107-G20-ST geführt. Als Teilprojekt der zuvor beschriebenen Maßnahme soll die Ortsumgehung Jerichow realisiert werden (B107-G20-ST-T1 im Bundesverkehrswegeplan). Vorgesehen ist ein 2-streifiger Neubau mit einer Länge von ca. 5 km. Westlich von Jerichow würde die Querung eines FFH-Gebietes, eines VS-Gebietes sowie eines NSG-Gebietes erfolgen, so dass eine östliche Linienführung bereits festgelegt wurde. Hierbei ist eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung durch die Zerschneidung eines Großraumes für Großsäuger in eine östliche Restfläche (230 ha) und z. T. großflächigen westlichen Waldgebieten sowie die Nähe zur Elbe zu berücksichtigen. Die Strecke beinhaltet 3 Verkehrsknotenpunkte. Die Gesamtprojektkosten werden auf ca. 11,1 Mio. EUR brutto (Stand 2014 gemäß PRINS) geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Auftragsbekanntmachung (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: M211-001-2020
Kurze Beschreibung:
Die B 107 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung zwischen Pritzwalk und Chemnitz mit einer Gesamtlänge von 295 km. Im Gesamtplanungsraum ist die B 107 insbesondere für die Städte Genthin und Havelberg von Bedeutung, da hier im erheblichen Umfang Schwerverkehr aufgenommen wird. Im Abschnitt zwischen Jerichow und Sandau verläuft die B 107 durch mehrere Ortslagen (Jerichow, Fischbeck, Schönhausen, Hohengöhren, Scharlibbe, Sandau). Der hohe Anteil des Schwerverkehrs, in Verbindung mit langsam fahrendem landwirtschaftlichem Verkehr, zahlreichen plangleichen Knotenpunkten u. der Anbindung des nachgeordneten Straßen- und Wirtschaftswegenetzes, führt in den Ortsdurchfahrten zu starken Behinderungen im Verkehrsfluss in Form von Kolonnenbildung und Verkehrsstau. Damit sind die Gemeinden erheblichen Lärm- u. Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Mit der Verlegung der B 107 außerhalb der Ortslagen von Jerichow und Fischbeck kann ein ca. 18 km langer Abschnitt mit einheitlicher Streckencharakteristik zwischen dem Ortsausgang Genthin und der Verknüpfung der B 107/B 188 nördlich Fischbeck geschaffen werden. Regional wird somit die Qualität im Verkehrsablauf wesentlich verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird durch die Ortsumfahrungen nachhaltig gesteigert. Das Hauptprojekt wird im Bundesverkehrswegeplan unter der Kennzeichnung B107-G20-ST geführt.
Als Teilprojekt der zuvor beschriebenen Maßnahme soll die Ortsumgehung Jerichow realisiert werden (B107-G20-ST-T1 im Bundesverkehrswegeplan). Vorgesehen ist ein 2-streifiger Neubau mit einer Länge von ca. 5 km. Westlich von Jerichow würde die Querung eines FFH-Gebietes, eines VS-Gebietes sowie eines NSG-Gebietes erfolgen, so dass eine östliche Linienführung bereits festgelegt wurde. Hierbei ist eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung durch die Zerschneidung eines Großraumes für Großsäuger in eine östliche Restfläche (230 ha) und z. T. großflächigen westlichen Waldgebieten sowie die Nähe zur Elbe zu berücksichtigen. Die Strecke beinhaltet 3 Verkehrsknotenpunkte.
Die Gesamtprojektkosten werden auf ca. 11,1 Mio. EUR brutto (Stand 2014 gemäß PRINS) geschätzt.
Die B 107 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung zwischen Pritzwalk und Chemnitz mit einer Gesamtlänge von 295 km. Im Gesamtplanungsraum ist die B 107 insbesondere für die Städte Genthin und Havelberg von Bedeutung, da hier im erheblichen Umfang Schwerverkehr aufgenommen wird. Im Abschnitt zwischen Jerichow und Sandau verläuft die B 107 durch mehrere Ortslagen (Jerichow, Fischbeck, Schönhausen, Hohengöhren, Scharlibbe, Sandau). Der hohe Anteil des Schwerverkehrs, in Verbindung mit langsam fahrendem landwirtschaftlichem Verkehr, zahlreichen plangleichen Knotenpunkten u. der Anbindung des nachgeordneten Straßen- und Wirtschaftswegenetzes, führt in den Ortsdurchfahrten zu starken Behinderungen im Verkehrsfluss in Form von Kolonnenbildung und Verkehrsstau. Damit sind die Gemeinden erheblichen Lärm- u. Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Mit der Verlegung der B 107 außerhalb der Ortslagen von Jerichow und Fischbeck kann ein ca. 18 km langer Abschnitt mit einheitlicher Streckencharakteristik zwischen dem Ortsausgang Genthin und der Verknüpfung der B 107/B 188 nördlich Fischbeck geschaffen werden. Regional wird somit die Qualität im Verkehrsablauf wesentlich verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird durch die Ortsumfahrungen nachhaltig gesteigert. Das Hauptprojekt wird im Bundesverkehrswegeplan unter der Kennzeichnung B107-G20-ST geführt.
Als Teilprojekt der zuvor beschriebenen Maßnahme soll die Ortsumgehung Jerichow realisiert werden (B107-G20-ST-T1 im Bundesverkehrswegeplan). Vorgesehen ist ein 2-streifiger Neubau mit einer Länge von ca. 5 km. Westlich von Jerichow würde die Querung eines FFH-Gebietes, eines VS-Gebietes sowie eines NSG-Gebietes erfolgen, so dass eine östliche Linienführung bereits festgelegt wurde. Hierbei ist eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung durch die Zerschneidung eines Großraumes für Großsäuger in eine östliche Restfläche (230 ha) und z. T. großflächigen westlichen Waldgebieten sowie die Nähe zur Elbe zu berücksichtigen. Die Strecke beinhaltet 3 Verkehrsknotenpunkte.
Die Gesamtprojektkosten werden auf ca. 11,1 Mio. EUR brutto (Stand 2014 gemäß PRINS) geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Jerichower Land🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen;
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an;
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B107-OU-Jerichow_VgV-OP-VA_Information“;
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen;
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an;
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B107-OU-Jerichow_VgV-OP-VA_Information“;
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die B 107 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung zwischen Pritzwalk und Chemnitz mit einer Gesamtlänge von 295 km. Im Gesamtplanungsraum ist die B 107 insbesondere für die Städte Genthin und Havelberg von Bedeutung, da hier im erheblichen Umfang Schwerverkehr aufgenommen wird. Im Abschnitt zwischen Jerichow und Sandau verläuft die B 107 durch mehrere Ortslagen (Jerichow, Fischbeck, Schönhausen, Hohengöhren, Scharlibbe, Sandau). Der hohe Anteil des Schwerverkehrs, in Verbindung mit langsam fahrendem landwirtschaftlichem Verkehr, zahlreichen plangleichen Knotenpunkten u. der Anbindung des nachgeordneten Straßen- und Wirtschaftswegenetzes, führt in den Ortsdurchfahrten zu starken Behinderungen im Verkehrsfluss in Form von Kolonnenbildung und Verkehrsstau. Damit sind die Gemeinden erheblichen Lärm- u. Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Mit der Verlegung der B 107 außerhalb der Ortslagen von Jerichow und Fischbeck kann ein ca. 18 km langer Abschnitt mit einheitlicher Streckencharakteristik zwischen dem Ortsausgang Genthin und der Verknüpfung der B 107/B 188 nördlich Fischbeck geschaffen werden. Regional wird somit die Qualität im Verkehrsablauf wesentlich verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird durch die Ortsumfahrungen nachhaltig gesteigert. Das Hauptprojekt wird im Bundesverkehrswegeplan unter der Kennzeichnung B107-G20-ST geführt.
Die B 107 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung zwischen Pritzwalk und Chemnitz mit einer Gesamtlänge von 295 km. Im Gesamtplanungsraum ist die B 107 insbesondere für die Städte Genthin und Havelberg von Bedeutung, da hier im erheblichen Umfang Schwerverkehr aufgenommen wird. Im Abschnitt zwischen Jerichow und Sandau verläuft die B 107 durch mehrere Ortslagen (Jerichow, Fischbeck, Schönhausen, Hohengöhren, Scharlibbe, Sandau). Der hohe Anteil des Schwerverkehrs, in Verbindung mit langsam fahrendem landwirtschaftlichem Verkehr, zahlreichen plangleichen Knotenpunkten u. der Anbindung des nachgeordneten Straßen- und Wirtschaftswegenetzes, führt in den Ortsdurchfahrten zu starken Behinderungen im Verkehrsfluss in Form von Kolonnenbildung und Verkehrsstau. Damit sind die Gemeinden erheblichen Lärm- u. Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Mit der Verlegung der B 107 außerhalb der Ortslagen von Jerichow und Fischbeck kann ein ca. 18 km langer Abschnitt mit einheitlicher Streckencharakteristik zwischen dem Ortsausgang Genthin und der Verknüpfung der B 107/B 188 nördlich Fischbeck geschaffen werden. Regional wird somit die Qualität im Verkehrsablauf wesentlich verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird durch die Ortsumfahrungen nachhaltig gesteigert. Das Hauptprojekt wird im Bundesverkehrswegeplan unter der Kennzeichnung B107-G20-ST geführt.
Als Teilprojekt der zuvor beschriebenen Maßnahme soll die Ortsumgehung Jerichow realisiert werden (B107-G20-ST-T1 im Bundesverkehrswegeplan). Vorgesehen ist ein 2-streifiger Neubau mit einer Länge von ca. 5 km. Westlich von Jerichow würde die Querung eines FFH-Gebietes, eines VS-Gebietes sowie eines NSG-Gebietes erfolgen, so dass eine östliche Linienführung bereits festgelegt wurde. Hierbei ist eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung durch die Zerschneidung eines Großraumes für Großsäuger in eine östliche Restfläche (230 ha) und z. T. großflächigen westlichen Waldgebieten sowie die Nähe zur Elbe zu berücksichtigen. Die Strecke beinhaltet 3 Verkehrsknotenpunkte.
Als Teilprojekt der zuvor beschriebenen Maßnahme soll die Ortsumgehung Jerichow realisiert werden (B107-G20-ST-T1 im Bundesverkehrswegeplan). Vorgesehen ist ein 2-streifiger Neubau mit einer Länge von ca. 5 km. Westlich von Jerichow würde die Querung eines FFH-Gebietes, eines VS-Gebietes sowie eines NSG-Gebietes erfolgen, so dass eine östliche Linienführung bereits festgelegt wurde. Hierbei ist eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung durch die Zerschneidung eines Großraumes für Großsäuger in eine östliche Restfläche (230 ha) und z. T. großflächigen westlichen Waldgebieten sowie die Nähe zur Elbe zu berücksichtigen. Die Strecke beinhaltet 3 Verkehrsknotenpunkte.
Die Gesamtprojektkosten werden auf ca. 11,1 Mio. EUR brutto (Stand 2014 gemäß PRINS) geschätzt.
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 – 2, optional Lph 3 – 4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Besondere/Zusätzliche Leistungen:
—— Verkehrsuntersuchung für den Planungsraum;
—— Geotechnische Untersuchung für die Vorplanung gemäß M GUB im Linienbestimmungsverfahren.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3-4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B 107 bei Jerichow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird;
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
— Bescheinigung Berufshaftpflicht: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
— Bescheinigung Berufshaftpflicht: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 0,2 Mio. EUR.
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 0,2 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung;
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbauprojekt) Leistungen erbracht haben.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Projektleiter und der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Straßenbauprojekte) vorlegen;
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Projektleiter und der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Straßenbauprojekte) vorlegen;
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber (Unternehmen) muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Beschäftigte als Objektplaner Verkehrsanlagen (Straßenbau) mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar angestellt haben,
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %: Referenzen des Unternehmens seit 2013, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %: Referenzen des Unternehmens seit 2013, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 30 %: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2013. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 30 %: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2013. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner,
— Referenzen/Erfahrungen des Hauptobjektplaners Verkehrsanlagen: 30 %: Siehe Anmerkungen zum Projektleiter,
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (OP VA): 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen;
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an;
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an;
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B107-OU-Jerichow_VgV-OP-VA_Information“;
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
Unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: An der Fliederwegkaserne 21
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06130
Quelle: OJS 2020/S 111-269796 (2020-06-08)