Der Kappelbergtunnel BW 7121 710 unterliegt mit seiner Länge von ca. 1 565 m der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) sowie dem Stand der Technik, der sich in der EABT 80/100 wiederspiegelt. Zur Erfüllung der RABT/EU-Richtlinie sind Nachrüstungen zwingend erforderlich.
Im Zuge der Nachrüstung soll auch eine Sanierung der im Rahmen der turnusmäßigen durchgeführten Bauwerksprüfungen festgestellten Schäden an den Betonbauteilen erfolgen. Zur genaueren Beurteilung der Schäden an den Betonbauteilen soll im Zuge der Vorplanung eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA), inklusive der im Jahre 2021 anstehenden Bauwerkshauptprüfung durchgeführt werden. Anhand des Schadensgutachtens soll ein Sanierungskonzept erstellt werden, welches mehrere Varianten einer langfristig wirksamen umfassenden Instandsetzung der Betonbauteile enthält. Maßgeblich bei der Variantenauswahl wird die Verkehrsführung während der Bauzeit sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“B – 14 Kappelbergtunnel – Nachrüstung und bauliche Sanierung; Objekt- und Tragwerksplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kappelbergtunnel BW 7121 710 unterliegt mit seiner Länge von ca. 1 565 m der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln...”
Kurze Beschreibung
Der Kappelbergtunnel BW 7121 710 unterliegt mit seiner Länge von ca. 1 565 m der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) sowie dem Stand der Technik, der sich in der EABT 80/100 wiederspiegelt. Zur Erfüllung der RABT/EU-Richtlinie sind Nachrüstungen zwingend erforderlich.
Im Zuge der Nachrüstung soll auch eine Sanierung der im Rahmen der turnusmäßigen durchgeführten Bauwerksprüfungen festgestellten Schäden an den Betonbauteilen erfolgen. Zur genaueren Beurteilung der Schäden an den Betonbauteilen soll im Zuge der Vorplanung eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA), inklusive der im Jahre 2021 anstehenden Bauwerkshauptprüfung durchgeführt werden. Anhand des Schadensgutachtens soll ein Sanierungskonzept erstellt werden, welches mehrere Varianten einer langfristig wirksamen umfassenden Instandsetzung der Betonbauteile enthält. Maßgeblich bei der Variantenauswahl wird die Verkehrsführung während der Bauzeit sein.
Der Kappelbergtunnel i. Z. d. B14 liegt im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg südlich von Fellbach. Er verläuft leicht bogenartig unter der Nordflanke des Kappelbergs, der nordwestlichster Ausläufer des Schurwalds ist. Der Tunnel besteht aus 2 Röhren und ist 1 565 m lang. Das Bauwerk wurde in offener Bauweise errichtet. Der Tunnel wurde gebaut, um die Ortsdurchfahrten von Bad Cannstatt, Fellbach und Waiblingen zu entlasten.
Der Kappelbergtunnel BW 7121 710 unterliegt mit seiner Länge von ca. 1 565 m der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) sowie dem Stand der Technik, der sich in der EABT 80/100 wieder spiegelt. Zur Erfüllung der RABT/EU-Richtlinie sind Nachrüstungen zwingend erforderlich.
Im Zuge der Nachrüstung soll auch eine Sanierung der im Rahmen der turnusmäßigen durchgeführten Bauwerksprüfungen festgestellten Schäden an den Betonbauteilen erfolgen. Zur genaueren Beurteilung der Schäden an den Betonbauteilen soll im Zuge der Vorplanung eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA), inklusive der im Jahre 2021 anstehenden Bauwerkshauptprüfung durchgeführt werden. Anhand des Schadensgutachtens soll ein Sanierungskonzept erstellt werden, welches mehrere Varianten einer langfristig wirksamen umfassenden Instandsetzung der Betonbauteile enthält. Maßgeblich bei der Variantenauswahl wird die Verkehrsführung während der Bauzeit sein.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer/eine Arbeitsgemeinschaft für folgende Planungsleistungen und Besondere Leistungen gesucht:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-3; optional LP5 teilw. und LP 6 §§ 41ff. HOAI;
— Tragwerksplanung LP 2-3; optional LP 6 §§ 49 ff. HOAI;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke OSA-Schadensgutachten;
— Bauwerkshauptprüfung;
— Sicherheitskonzept/Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam Objektplanung Ingenieurbauwerke
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam Tragwerksplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Untersuchungskonzept OSA, Bauwerksprüfung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheitskonzept/Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Erfüllung der formellen Anforderungen,
2. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfüllung der formellen Anforderungen,
2. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR.
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 320 000 EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Der Bewerber muss mindestens: 3 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) nachweisen.
Der Bewerber muss mindestens folgende Referenzprojekte mit den aufgeführten Mindestkriterien vorweisen können:
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-3; optional LP5 teilw. und LP 6 §§ 41ff. HOAI
Referenz 1:
— Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen.
— Das Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. §§41ff. beinhalten.
— Es muss sich um eine Sanierung eines Straßenbautunnels handeln.
Referenz 2:
— Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen.
— Es muss sich um eine Sanierung eines Straßenbautunnels handeln.
Referenz 3:
— Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Tragwerksplanung LP 2-3; optional LP 6 §§ 49 ff. HOAI.
Referenz 1:
— Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen.
— Das Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 2-3 sowie 6 gem. §§49ff. beinhalten.
— Es muss sich um eine Sanierung eines Straßenbautunnels mit einer Länge von mind. 400 m handeln.
Referenz 2:
— Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Es muss sich um einen Straßenbautunnel handeln.
Referenz 3:
— Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Es muss sich um ein Ingenieurbauwerk handeln.
Objektplanung Ingenieurbauwerke Schadensgutachten:
Referenz 1:
— Die Abgabe des Gutachtes muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Es muss sich um einen Straßenbautunnel handeln.
Referenz 2:
— Die Abgabe des Gutachtes muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Es muss sich um ein Ingenieurbauwerk handeln.
Bauwerkshauptprüfung:
— Die letzte anstehende Bauwerkshauptprüfung von Tunneln muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Es muss sich um einen Straßenbautunnel handeln.
Sicherheitskonzept/Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan:
— Das letzte Sicherheitskonzept/der letzte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Tunnel muss zwischen dem 1.1.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen;
— Es muss sich um einen Straßenbautunnel handeln.
3. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
— Gesamtumsatz: 8,33 %;
— Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke: 25 %;
— Referenzen Tragwerksplanung: 25 %;
— Referenzen OSA-Schadensgutachten: 16,67 %;
— Referenz Bauwerkshauptprüfung: 8,33 %;
— Referenz Sicherheitskonzept/Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: 8,33 %;
— Mitarbeiteranzahl: 8,33 %.
Eine weitere Detaillierung der Mindest- und Bewertungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Bei mehreren Teilnehmern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungsphasen 5 und 6 bei Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41ff. HOAI sowie die Leistungsphase 6 bei der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungsphasen 5 und 6 bei Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41ff. HOAI sowie die Leistungsphase 6 bei der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI sind optional ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beabsichtigt die gesamte Planungsleistung von dem in diesem Verfahren ausgewählten Bieter erbringen zu lassen. Aufgrund der großen Zeitspanne zwischen Planung und Realisierung, sind die Finanzierungsmittel zur Realisierung des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig gesichert. Daher kann aus haushaltsrechtlichen Gründen noch keine vollständige Beauftragung erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
— Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau — Ausgabe 2018 (HVA F-StB 2018 – 50010);
— Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – Ausgabe 2019 (HVA F-StB – 50021);
— Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen – Ausgabe 2014 (HVA F-StB – 50022);
— Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung – Ausgabe 2019 (HVA F-StB – 50023);
— Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen – Ausgabe 2019 (HVA F-StB – 50040).
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent-geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz — LTMG).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-14 📅
“Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Erstangebotes über das...”
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Erstangebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen (Präklusion).
Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Vergabeplattform allen Interessenten/Bietern im Dokument „Fragen und Antworten“ zur Verfügung gestellt.
Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen.
Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind.
Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerber/Interessenten werden gebeten Fragen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebotsfrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird.
Der Teilnahmeantrag ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen.
Eine schriftliche Abgabe ist nicht zugelassen.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein um die erforderlichen Dateien hochzuladen und um bei eventuell auftretenden Problemen den Support kontaktieren zu können.
Eine Einreichung des Teilnahmeantrags vorab per E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird nicht bewertet.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Wir empfehlen sich auf der Vergabeplattform kostenfrei zu registrieren und am Verfahren teilzunehmen, da Sie nur in diesem Fall benachrichtigt werden, wenn neue Unterlagen hochgeladen oder Nachrichten (bspw. Beantwortung von Bieterfragen) versendet werden.
Falls Sie sich nicht registrieren, stehen Sie in der „Holschuld“. Sie sind dann also selbst dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, das Angebot und alle Anlagen sowie Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 198-480307 (2020-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 819 571 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kappelbergtunnel i. Z. d. B14 liegt im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg südlich von Fellbach. Er verläuft leicht bogenartig unter der Nordflanke des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kappelbergtunnel i. Z. d. B14 liegt im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg südlich von Fellbach. Er verläuft leicht bogenartig unter der Nordflanke des Kappelbergs, der nordwestlichster Ausläufer des Schurwalds ist. Der Tunnel besteht aus 2 Röhren und ist 1 565 m lang. Das Bauwerk wurde in offener Bauweise errichtet. Der Tunnel wurde gebaut, um die Ortsdurchfahrten von Bad Cannstatt, Fellbach und Waiblingen zu entlasten. Der Kappelbergtunnel BW 7121 710 unterliegt mit seiner Länge von ca. 1 565 m der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) sowie dem Stand der Technik, der sich in der EABT 80/100 wieder spiegelt. Zur Erfüllung der RABT/EU-Richtlinie sind Nachrüstungen zwingend erforderlich. Im Zuge der Nachrüstung soll auch eine Sanierung der im Rahmen der turnusmäßigen durchgeführten Bauwerksprüfungen festgestellten Schäden an den Betonbauteilen erfolgen. Zur genaueren Beurteilung der Schäden an den Betonbauteilen soll im Zuge der Vorplanung eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA), inklusive der im Jahre 2021 anstehenden Bauwerkshauptprüfung durchgeführt werden. Anhand des Schadensgutachtens soll ein Sanierungskonzept erstellt werden, welches mehrere Varianten einer langfristig wirksamen umfassenden Instandsetzung der Betonbauteile enthält. Maßgeblich bei der Variantenauswahl wird die Verkehrsführung während der Bauzeit sein.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer/eine Arbeitsgemeinschaft für folgende Planungsleistungen und Besondere Leistungen gesucht:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-3; optional LP5 teilw. und LP 6 §§ 41ff. HOAI,
— Tragwerksplanung LP 2-3; optional LP 6 §§ 49 ff. HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke OSA-Schadensgutachten,
— Bauwerkshauptprüfung,
— Sicherheitskonzept/Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungsphasen 5 und 6 bei Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41ff. HOAI sowie die Leistungsphase 6 bei der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungsphasen 5 und 6 bei Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41ff. HOAI sowie die Leistungsphase 6 bei der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI sind optional ausgeschrieben. Der Auftraggeber beabsichtigt die gesamte Planungsleistung von dem in diesem Verfahren ausgewählten Bieter erbringen zu lassen. Aufgrund der großen Zeitspanne zwischen Planung und Realisierung, sind die Finanzierungsmittel zur Realisierung des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig gesichert. Daher kann aus haushaltsrechtlichen Gründen noch keine vollständige Beauftragung erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 198-480307
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Boll und Partner. Beratende Ingenieure VBI Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: SSF Ingenieure AG
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 819 571 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 074-189105 (2021-04-12)