B 169 Ortsumgehungen (OU) Plessa und B 101 OU Elsterwerda Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4 In Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2 In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2 In Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 In Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: A124270108
Kurze Beschreibung:
B 169 Ortsumgehungen (OU) Plessa und B 101 OU Elsterwerda
Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4
In Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2
In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2
In Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4
In Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
B 169 Ortsumgehungen (OU) Plessa und B 101 OU Elsterwerda
Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4
In Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2
In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2
In Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4
In Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Elbe-Elster
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
B 169 Ortsumgehungen (OU) Plessa und B 101 OU Elsterwerda
Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4
In Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2
In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2
In Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4
In Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:
Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4;
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2;
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2;
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 (für passive Netzinfrastrukturplanung)
Die Planungsmaßnahme beinhaltet im Wesentlichen:
Die Vorzugsvariante für die B 101 OU Elsterwerda (Variante A 2) weist eine Streckenlänge von ca. 5,6 km auf. Das Vorhaben prägend sind die nördlich von Elsterwerda vorgesehene Einschnittslage der Trasse sowie die geplanten Brückenbauwerke über die Bahnstrecken Berlin – Dresden. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) wurde für die vorliegende Verkehrsbelastung von 11 000 Kfz/24h (Landesverkehrsprognose 2025) die Trassierung mit einer niederrangigeren Entwurfsklasse geprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass die erforderliche Verkehrsqualität unter Anwendung der Entwurfsklasse 2 nachgewiesen werden kann. Die errechnete mittlere Pkw-Fahrgeschwindigkeit beträgt 81,7 km/h und liegt damit über dem Grenzwert von 80 km/h für eine LS I-Verbindung. Die Trassierung der B 101 wird dementsprechend für eine Straße der Straßenkategorie LS II und der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß RAL vorgenommen. Der Straßenkategorie LS II folgend ist die B 101 OU Elsterwerda der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zuzuordnen.
Die Vorzugsvariante für die B 101 OU Elsterwerda (Variante A 2) weist eine Streckenlänge von ca. 5,6 km auf. Das Vorhaben prägend sind die nördlich von Elsterwerda vorgesehene Einschnittslage der Trasse sowie die geplanten Brückenbauwerke über die Bahnstrecken Berlin – Dresden. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) wurde für die vorliegende Verkehrsbelastung von 11 000 Kfz/24h (Landesverkehrsprognose 2025) die Trassierung mit einer niederrangigeren Entwurfsklasse geprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass die erforderliche Verkehrsqualität unter Anwendung der Entwurfsklasse 2 nachgewiesen werden kann. Die errechnete mittlere Pkw-Fahrgeschwindigkeit beträgt 81,7 km/h und liegt damit über dem Grenzwert von 80 km/h für eine LS I-Verbindung. Die Trassierung der B 101 wird dementsprechend für eine Straße der Straßenkategorie LS II und der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß RAL vorgenommen. Der Straßenkategorie LS II folgend ist die B 101 OU Elsterwerda der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zuzuordnen.
Als Querschnitt kommt der Entwurfsklasse EKL 2 zugeordnete Regelquerschnitt 11,5+ zur Anwendung. Es ist vorgesehen, die Ortsumgehung als Kraftfahrstraße auszuweisen.
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelegung der B 101 OU Elsterwerda von 11 000 Kfz/24 h (Landesverkehrsprognose 2025) sowie im Abgleich mit der Knotenpunktgestaltung benachbarter Maßnahmen (z. B. des westlich anschließenden Ausbaus der B 101 zw. Elsterwerda und Bad Liebenwerda) werden die geplanten Knotenpunkte plangleich gestaltet.
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelegung der B 101 OU Elsterwerda von 11 000 Kfz/24 h (Landesverkehrsprognose 2025) sowie im Abgleich mit der Knotenpunktgestaltung benachbarter Maßnahmen (z. B. des westlich anschließenden Ausbaus der B 101 zw. Elsterwerda und Bad Liebenwerda) werden die geplanten Knotenpunkte plangleich gestaltet.
Folgende Parameter sind zu beachten:
Straßenklasse: Bundesfernstraße
Straßenkategorie: LS II
Verkehrsart: Kfz
Entwurfsklasse: EKL 2
Querschnitt: Regelquerschnitt RQ 11,5+
Kreuzungen anderer Straßen: K 6209 („Kraupaer Straße“), L 62, untergeordnete Wege
Die Vorzugsvariante für die B 169 OU Plessa (Variante B 2.1) weist eine Streckenlänge von ca. 6,6 km auf. Das Vorhaben prägend sind die geplanten Brückenbauwerke über die Anlagen der DB AG und die nordöstlich von Plessa vorgesehene Dammlage der Trasse. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) wurde für die vorliegende Verkehrsbelastung von 10 000 Kfz/24h (Landesverkehrsprognose 2025) die Trassierung mit einer niederrangigeren Entwurfsklasse geprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass die erforderliche Verkehrsqualität unter Anwendung der Entwurfsklasse 2 nachgewiesen werden kann. Die errechnete mittlere Pkw-Fahrgeschwindigkeit beträgt 80,1 km/h bzw. 80,9 km/h und erfüllt damit den Grenzwert von 80 km/h für eine LS I-Verbindung. Die Trassierung der B 169 wird dementsprechend für eine Straße der Straßenkategorie LS II und der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß RAL vorgenommen. Der Straßenkategorie LS II folgend ist die B 169 OU Plessa der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zuzuordnen.
Die Vorzugsvariante für die B 169 OU Plessa (Variante B 2.1) weist eine Streckenlänge von ca. 6,6 km auf. Das Vorhaben prägend sind die geplanten Brückenbauwerke über die Anlagen der DB AG und die nordöstlich von Plessa vorgesehene Dammlage der Trasse. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) wurde für die vorliegende Verkehrsbelastung von 10 000 Kfz/24h (Landesverkehrsprognose 2025) die Trassierung mit einer niederrangigeren Entwurfsklasse geprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass die erforderliche Verkehrsqualität unter Anwendung der Entwurfsklasse 2 nachgewiesen werden kann. Die errechnete mittlere Pkw-Fahrgeschwindigkeit beträgt 80,1 km/h bzw. 80,9 km/h und erfüllt damit den Grenzwert von 80 km/h für eine LS I-Verbindung. Die Trassierung der B 169 wird dementsprechend für eine Straße der Straßenkategorie LS II und der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß RAL vorgenommen. Der Straßenkategorie LS II folgend ist die B 169 OU Plessa der Entwurfsklasse EKL 2 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zuzuordnen.
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelegung der B 169 OU Plessa von ca. 10 000 Kfz/24 h (Landesverkehrsprognose 2025) werden die Knotenpunkte plangleich mit LSA-Steuerung ausgebildet.
Kreuzungen anderer Straßen: K 6208 („Döllinger Landtraße“), L 621, untergeordnete Wege
Kreuzung anderer Verkehrsträger: Anlagen der DB AG
Knotenpunkte: plangleich mit LSA-Steuerung
Länge: ca. 6,6 km.
Dauer: 62 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Elbe-Elster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB];
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB];
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen: [70 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 Objektplanung für Verkehrsanlagen 30 v. H.
Mitarbeiter 2 Objektplanung für Ingenieurbauwerke 15 v. H.
Mitarbeiter 3 Fachplanung Tragwerksplanung 15 v. H.
Mitarbeiter 4 BIM-Gesamtkoordinator 10 v. H.
Mit folgender Unterwichtung:
Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v. H.
Referenzprojekte 80 v. H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [30 v. H.]
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 177-426569 (2020-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
B 169 Ortsumgehungen (OU) Plessa und B 101 OU Elsterwerda
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4 in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen,
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2 In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen,
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
B 169 Ortsumgehungen (OU) Plessa und B 101 OU Elsterwerda
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4 in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen,
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2 In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen,
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
Gesamtwert des Auftrags: 627043.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4 in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen,
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2 In Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI einschließlich Besondere Leistungen,
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI (für passive Netzinfrastrukturplanung).
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3 und 4;
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2;
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2;
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 (für passive Netzinfrastrukturplanung).
Als Querschnitt kommt der Entwurfsklasse EKL 2 zugeordnete Regelquerschnitt 11,5 + zur Anwendung. Es ist vorgesehen, die Ortsumgehung als Kraftfahrstraße auszuweisen.
— Straßenklasse: Bundesfernstraße,
— Straßenkategorie: LS II,
— Verkehrsart: Kfz,
— Entwurfsklasse: EKL 2,
— Querschnitt: Regelquerschnitt RQ 11,5 +,
— Kreuzungen anderer Straßen: K 6209 („Kraupaer Straße“), L 62, untergeordnete Wege,